Förderung des studentischen Wohnraumbaus
der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Dr. Blüm, Daweke, Frau Benedix-Engler, Ganz (St. Wendel), Frau Geiger, Magin, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Hartmann, Broll, Sauter (Epfendorf), Sauer (Stuttgart), Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Dr. Bugl, Frau Dr. Wex, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beabsichtigt im laufenden Haushaltsjahr 40 Mio. DM und in den kommenden beiden Haushaltsjahren insgesamt noch 30 Mio. DM für den studentischen Wohnraumbau zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die im Zuge bereits eingegangener Verpflichtungen fällig werden. Die Bundesregierung zieht sich damit aus dem mit den Ländern vereinbarten Förderungsprogramm zurück, das gewährleisten sollte, daß in Heimen und anderen Wohnformen die erforderliche Zahl mietgünstiger Wohnplätze für Studierende geschaffen werden.
Das geschieht zu einem Zeitpunkt, in dem die Unterversorgung auf dem Wohnungsmarkt für Studenten zum kommenden Semesteranfang einem vorläufigen Höhepunkt zustrebt.
Da davon ausgegangen werden muß, daß die Länder den ausfallenden Bundesanteil in der Finanzierung nicht unmittelbar in voller Höhe auffangen können, besteht die Gefahr, daß eine Reihe bereits in Planung befindlicher Projekte jetzt nicht gebaut werden kann. Die ohnehin völlig unbefriedigende Wohnungsmarktlage für die Studenten an den deutschen Hochschulen wird dadurch weiter verschärft.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Wann hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zuletzt die zuständigen Planungsinstanzen aufgefordert, weitere Anträge auf Bezuschussung von Studentenwohnheimen zu stellen, um den Finanzrahmen optimal auszuschöpfen?
Von welchem Stichtag an wurden eingegangene Anträge im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nicht mehr positiv beschieden bzw. nicht mehr bearbeitet?
Wieviel beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft eingegangene Anträge auf Zuschüsse wurden oder werden nach diesem Stichtag nicht mehr bewilligt und wieviel Wohnraumplätze sind davon insgesamt betroffen?
Welches Gesamtfinanzvolumen haben alle vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der gemeinsamen Finanzierungsregelung nicht mehr bewilligten Bauvorhaben?
Wieviele Wohnheimplätze können durch den vorgesehenen Rückzug der Bundesregierung aus der Finanzierungsregelung nicht zum geplanten Termin gebaut werden?
Hat die Bundesregierung Erhebungen über den zum kommenden Sommersemester zu erwartenden Wohnraummangel durchgeführt; wenn ja, wie stellt sich die Situation diesen Erhebungen zufolge dar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der ungünstigen Wohnraumsituation auf die Studienbedingungen der Betroffenen?