Anteilige Finanzierung des Bildungsgesamtplans durch den Bund
der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Daweke, Dr. Blüm, Frau Benedix-Engler, Ganz (St. Wendel), Frau Geiger, Magin, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Broil, Dr. Kunz (Weiden), Sauter (Epfendorf) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung ist bisher eine klare Auskunft darüber schuldig geblieben, wie sie angesichts der prekären Finanzsituation im Bundeshaushalt und in Anbetracht der erheblichen Kürzungen im Etat des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft den für den Bund vorgesehenen Anteil am fortgeschriebenen Bildungsgesamtplan finanzieren will. Angesichts der im Bundesetat durch die Koalitionsvereinbarung beschlossenen Haushaltskürzungen muß die künftige anteilige Finanzierung des Bildungsgesamtplans II durch den Bund als höchst gefährdet erscheinen.
Außerdem liegt bisher kein mit den Finanzministern abgestimmtes Bildungsbudget vor. Die Finanzminister verlangen bis heute erhebliche Kürzungen bei den im Bildungsgesamtplan vorgesehenen Ausbauzielen und Personalstellen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch ist nach dem derzeitigen Planungsstand das finanzielle Gesamtvolumen des Bildungsgesamtplans für die einzelnen Jahre und den gesamten Planungszeitraum für den Planungsrichtwert einerseits, von dem die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ausgeht und andererseits für den Kostenrahmen der Finanzseite? Wie groß ist die Differenz zwischen Kosten- und Bedarfsrahmen, und wie kann diese Differenz nach Auffassung der Bundesregierung überbrückt werden? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Deckung ihres Finanzierungsanteils am neuen Bildungsgesamtplan entsprechend den genannten Zeiträumen?
Wie hoch ist — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bildungsmaßnahmen und/oder -bereichen — der vorgesehene Anteil des Bundes an der Finanzierung des Bildungsgesamtplans für die Zeitspanne der mittelfristigen Finanzplanung und die gesamte Laufzeit des neuen Bildungsgesamtplans pro Jahr?
Wie hoch ist — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bildungsmaßnahmen und/oder -bereichen — der vorgesehene Anteil des Bundes und der Länder an der Finanzierung des Bildungsgesamtplans für die gesamte Laufzeit des Plans bis 1990 pro Jahr?
Wie wirkt sich im einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung von SPD und FDP beschlossene Kürzung im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft im Hochschulbau auf die Deckung des Finanzierungsanteils des Bundes am neuen Bildungsgesamtplan und seinen Zielprojektionen aus?
Wie wirkt sich im einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Entscheidung, den Bund nicht weiter an der Finanzierung des Studentenwohnheimbaus zu beteiligen (ausgenommen Auslauffinanzierung) auf die Deckung des Finanzierungsanteils des Bundes am neuen Bildungsgesamtplan und seine Zielprojektionen aus? Bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß sich der Bund offenbar ohne jede vorherige Abstimmung mit den Ländern aus der Förderung zurückzieht? War das entsprechende Verwaltungsabkommen zu jeder Zeit ohne jede Frist für alle neuen Vorhaben kündbar?
Wie wirkt sich im einzelnen das in der Koalitionsvereinbarung beschlossene „Einfrieren" der Mittel für das Bundesausbildungsförderungsgesetz in den nächsten beiden Jahren auf 2,4 Mrd. DM auf die Deckung des Finanzierungsanteils des Bundes am neuen Bildungsgesamtplan und seine Zielprojektionen aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschlüsse des Finanzplanungsrates vom 12. Dezember 1980 im Hinblick auf die Finanzierung des Bundesanteils am neuen Bildungsgesamtplan? Ergeben sich durch diese Beschlüsse weitere Kürzungsnotwendigkeiten im Bildungsbereich?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß für die Verabschiedung des Bildungsgesamtplans II ein Finanzvorbehalt wie 1973 nicht ausreichend ist, sondern daß der neue Bildungsgesamtplan nur zusammen mit einem soliden, mit den Finanzministern abgestimmten realistischen Bildungsbudget beschlossen werden darf?
Sind die Kürzungen beim Hochschulbau und das Ende der Beteiligung am Studentenwohnheimbau ein Signal für ein beabsichtigtes „Aussteigen" dieser Bundesregierung aus der Hochschulpolitik?