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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Novellierung des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (G-SIG: 09000370)

Inhalt und Zeitpunkt für die Vorlage der geplanten Gesetzesänderung, Prüfung einer rückwirkenden Anwendung des Gesetzes, Erstattungen bei Schäden von Deutschen im Ausland, Gewährung einer staatlichen Entschädigung bei schweren Vermögensschäden, Schmerzensgeldleistungen bei nicht dauerhaften Schäden, Regelung bei Straftaten unter Ausländern bei Verzicht auf das Gegenseitigkeitsprinzip, Harmonisierung der Opferentschädigungsregelungen in Europa

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

09.04.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/28225.03.81

Novellierung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dregger, Dr. Stark (Nürtingen), Frau Berger (Berlin), Bohl, Hartmann, Kalisch, Müller (Wesseling) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten (OEG) (BGBl. 1976 I S. 1181), das am 16. Mai 1976 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, die unschuldigen Opfer von Gewalttaten gegen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Straftat abzusichern. In der praktischen Anwendung des Gesetzes hatten sich aber eine Reihe von Schwachstellen herausgebildet, die von den Landesversorgungsämtern bzw. der Organisation „Weißer Ring" kritisiert werden.

Verlangt wird dabei, daß das OEG auch auf Härtefälle anwendbar gemacht werden soll, die Schäden betreffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten sind. Ein weiterer Kritikpunkt ist, daß das Gesetz nicht auf Schadensfälle anwendbar ist, die Deutsche im Ausland erleiden. Ebenfalls kritisiert wird, daß das Gesetz bei schweren Vermögensdelikten keine staatliche Entschädigungspflicht vorsieht. Unbillig sei ferner, daß das Gesetz kein Schmerzensgeld für die Verbrechensopfer kennt. Schließlich wird kritisiert, daß Ausländer, mit deren Heimatstaat keine Gegenseitigkeitsvereinbarung besteht, bisher von Ansprüchen aus dem OEG ausgeschlossen sind.

In der Regierungserklärung vom 24. November 1980 hat der Bundeskanzler angekündigt, daß den Opfern von Straftaten auch in Zukunft die „Sorge und Hilfe" der Bundesregierung gelten wird. Die FDP hat dies in Presseerklärungen (fdk 854/80 und 59/81) inzwischen dahin gehend präzisiert, daß das Opferentschädigungsgesetz alsbald novelliert werden solle. Besonders plane die Bundesregierung, in dieser Wahlperiode ausländische Arbeitnehmer auch dann in die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten einzubeziehen, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann legt die Bundesregierung die angekündigten Änderungsentwürfe vor; welche Vorschläge werden darin enthalten sein?

2

a) Welche Ergebnisse hat die in Drucksache 8/2333 von der Bundesregierung angekündigte Prüfung ergeben, inwieweit in Härtefällen die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes auf noch fortdauernde schwere Körperschäden von Opfern, bei denen die Schädigung vor dem Inkrafttreten des OEG eingetreten ist, erstreckt werden können?

b) Wird die Bundesregierung in das Gesetz eine Klausel einbauen, die es ermöglicht, Entschädigungen in Härtefällen auch für solche Straftaten zu gewähren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben?

3

Wird die Bundesregierung das OEG im Rahmen ihrer angekündigten Novelle so gestalten, daß auch Schadensfälle, die Deutsche im Ausland erleiden, unter die Erstattungsvoraussetzungen fallen?

4

Inwieweit wird die Bundesregierung bei schweren Vermögensdelikten — ggf. nur in Härtefällen — eine staatliche Entschädigung gewähren?

5

Wird die Bundesregierung Verbrechensopfern bei schweren, aber nicht dauerhaften Schädigungen Schmerzensgeld gewähren?

6

Welche konkrete Ausgestaltung soll der angekündigte Verzicht auf das Gegenseitigkeitsprinzip haben, welche Regelung soll bei Straftaten gelten, an denen ausschließlich Ausländer beteiligt sind?

7

Welche zwischenstaatlichen Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine Harmonisierung der Opferentschädigungsregelungen in Europa zu erreichen; wie wird sie diese Maßnahmen fortsetzen?

Bonn, den 25. März 1981

Dr. Klein (Göttingen) Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Dregger Dr. Stark (Nürtingen) Frau Berger (Berlin) Bohl Hartmann Kalisch Müller (Wesseling)

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