Mängel bei der Durchführung des Aktionsprogramms „Humanisierung des Arbeitslebens"
der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Dr. Blüm, Müller (Remscheid), Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Spilker, Kroll-Schlüter, Dr. Jobst, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um beim Programmablauf die Mängel in der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (BAU) und dem Bundesminister des Innern zu beseitigen?
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die mangelhafte Planung von Vorhaben der Arbeitsstrukturierung in der Produktion zu verbessern?
Wie war seit 1976 die Projektträgerschaft „Humanisierung des Arbeitslebens" organisatorisch gegliedert, wie waren die Zuständigkeiten der von den Mitarbeitern gewählten Gruppenkoordinatoren definiert, und warum sind diese Zuständigkeiten nicht schriftlich festgelegt worden?
Welche Verantwortung hat der neue Leiter der Projektträgerschaft „Humanisierung des Arbeitslebens" gegenüber dem Vorstand der DFVLR? Hat der Bundesminister für Forschung und Technologie dem Leiter weiterhin die uneingeschränkte fachliche und personelle Verantwortung übertragen und damit die Möglichkeiten der DFVLR erheblich eingeschränkt, auf eine ordnungsgemäße Arbeitsweise und Programmabwicklung hinzuwirken und für eine angemessene Organisation des Projektträgers zu sorgen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Krise, in die das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" geraten ist, vor allem dadurch zustande gekommen ist, daß über mehrere Jahre hin ein uneingeschränktes, unkontrolliertes Handeln des Leiters des Projektträgers möglich war?
Mit welchen personellen Maßnahmen und organisatorischen Veränderungen hat die Bundesregierung in den Jahren 1979 und 1980 dafür gesorgt, daß die seit Jahren kritisierten Mißstände beendet werden?
Nach welcher Organisationsstruktur bzw. Gliederung und unter welcher Leitung arbeitet der Projektträger seit dem 1. Januar 1981? Werden von den Mitarbeitern nach wie vor sog. Gruppenkoordinatoren gewählt, sind die Zuständigkeiten im Sinne einer Geschäftsverteilung schriftlich festgelegt worden?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Kritik des Bundesrechnungshofes, daß kein mit allen beteiligten Stellen abgestimmtes, durch umfassende Defizitanalysen vorbereitetes Förderkonzept vorhanden war und die Mittelverwendung vielmehr überwiegend von der Zufälligkeit des Eingangs von Förderanträgen bestimmt war?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben 1978 gemeinsam erklärt, es habe sich inzwischen als notwendig erwiesen, ein langfristiges, abgestimmtes Forschungskonzept beider Ministerien zu entwickeln.
Seit wann liegt dieses Konzept vor und welches sind Abgrenzungen, die verhindern sollen, daß die beteiligten Stellen auf den gleichen Gebieten tätig werden?
Welches sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die die Förderung im Bereich der Arbeitsstrukturierung in der Produktion anhand klarer Zielvorgaben neu konzipieren sollte?
Welche Berichte liegen bis heute vor, in denen die bislang gewonnenen Erkenntnisse aus den Vorhaben zur Arbeitsstrukturierung in der Produktion systematisch aufbereitet und ausgewertet worden sind?
Der Bundesrechnungshof hat in seinen Beanstandungen für das Haushaltsjahr 1978 (BT-Drucksache 9/38) sechs konkrete Fälle herausgestellt, bei denen das erhebliche Bundesinteresse bezweifelt wird, das nach § 23 BHO Voraussetzung für Zuwendungen des Bundes ist.
Wurde bei der administrativen Bearbeitung im BMFT für jedes dieser sechs Vorhaben ein „Ergänzender Vermerk" (EV) zum Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung bzw. zum Angebot zur Erteilung eines Auftrags ausgefüllt?
Wenn ja, wie ist in diesen EV jeweils der Wortlaut des Ergebnisses der Antrags- bzw. Angebotsprüfung betreffend 1. Förderungswürdigkeit (insbesondere Begründung des erheblichen Bundesinteresses), 2. Begründung der vorgeschlagenen Finanzierungsart und der Förderquote (Eigenbeteiligung), 3. Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben, 4. Beteiligung anderer Dienststellen, 5. Sonderregelung für Verwendungsnachweis bzw. Schlußrechnung, sowie der Wortlaut der Bewertung durch das Fachreferat zur Erfolgsprognose hinsichtlich — wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens und seine Durchführung, — Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit (Risikoschätzung, Nutzungsmöglichkeit)?
Welche Pläne bestehen seitens der Bundesregierung über den mittelfristigen Ausbau (Personal- und Sachmittel) und die weitere Entwicklung der Aufgaben des „Bundeszentrums Humanisierung des Arbeitslebens" in Dortmund?