Teilnahme von Zivildienstleistenden an Demonstrationen während der Dienstzeit
der Abgeordneten Spranger, Volmer, Dr. von Geldern, Broll, Regenspurger, Fellner, Dr. Laufs, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Kalisch, Müller (Wesseling), Breuer, Kroll-Schlüter, Dr. Kunz (Weiden), Miltner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Zivildienst sind Aufgaben zu erfüllen, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich. Hierzu gehört nicht die Teilnahme an Demonstrationen während der Dienstzeit.
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll geklärt werden, ob Zivildienstleistende der Staatlichen Zivildienstschule Bad Oeynhausen am 2. Februar 1981 während der Dienstzeit an einer Demonstration mit gewalttätigen Ausschreitungen teilgenommen haben und wie sich die Vorgesetzten verhalten haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Zivildienstleistende der staatlichen Zivildienstschule Bad Oeynhausen haben an der gewalttätigen Demonstration in Hamburg am 2. Februar 1981 teilgenommen?
Wie viele dieser Zivildienstleistenden sind während der Dienstzeit nach Hamburg gefahren?
Wurden für diese Fahrt schuleigene Kraftfahrzeuge benutzt, und wer hat die Erlaubnis dafür erteilt?
Wie haben die Dozenten und Vorgesetzten reagiert, bzw. welche Maßnahmen haben sie ergriffen?
Sind von den vorgesetzten Behörden Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden und mit welchem Ergebnis?