Verhältnis der Mehrausgaben beim Wohngeld und bei Mietzuschüssen zu den Mehreinnahmen bei den Darlehensrückflüssen und Zinsanhebungen im Falle einer schrittweisen Heranführung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten
der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Möller, Dr. Schneider, Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Zierer, Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Auskunft der Bundesregierung lebten gemäß der Wohngeldstatistik 1979 670 000 wohngeldberechtigte Hauptmieterhaushalte in Sozialmietwohnungen. Durch eine schrittweise Heranführung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten werden nach Auskunft der Bundesregierung die Sozialmieten im Durchschnitt um rund 1 DM je qm2 steigen. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung weiter ausgeführt:
- Hinter dieser Durchschnittszahl stehen im Einzelfall jedoch Mieterhöhungen von 0-3 DM je qm 2 Wohnfläche.
- Nach der heute vorliegenden Datenbasis kann daher nicht abgeschätzt werden, wieviel einkommensschwache Haushalte von relativ hohen Mietsteigerungen betroffen werden.
- Die Frage wäre nur nach umfangreichen zusätzlichen Erhebungen und Berechnungen zu beantworten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält diese zusätzlichen Erhebungen und Berechnungen für erforderlich. Sie richtet deshalb folgende Fragen an die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie würde sich die Freistellung der Förderjahrgänge bis einschließlich 1959 von den Bindungen des Wohnungsbindungsgesetzes finanziell auswirken (Rückzahlung der Mittel oder 8 %ige Verzinsung)?
Fragen24
Wie hoch ist die Zahl der Sozialmietwohnungen der Jahrgänge 1948 bis 1959?
Wie viele Wohngeldempfänger lebten 1980 in diesen Wohnungen?
Wieviel weitere Haushalte würden bei einer Anhebung der Mieten dieser Jahrgänge auf das Vergleichsmietenniveau einen Wohngeldanspruch erhalten?
Wie hoch ist im Durchschnitt die Differenz zwischen Sozialmiete und Vergleichsmiete pro qm 2 bei diesen Jahrgängen
a) in Gemeinden bis 100 000 Einwohnern,
b) in Gemeinden über 100 000 bis unter 500 000 Einwohnern,
c) in Gemeinden über 500 000 Einwohnern?
Um welchen Betrag steigt der durchschnittliche Wohngeldsatz, wenn die bisherige Sozialmiete um diese Differenz angehoben wird
a) in Gemeinden bis 100 000 Einwohnern,
b) in Gemeinden über 100 000 Einwohnern bis unter 500 000 Einwohnern,
c) in Gemeinden über 500 000 Einwohnern?
Wie hoch ist bundesweit die Nettoausleihung (d. h. der Betrag, der von den Darlehensempfängern an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist) zum 31. Dezember 1980 auf bis zum 31. Dezember 1959 gewährte Wohnungsbaudarlehen zu veranschlagen?
Welcher Betrag würde an die öffentliche Hand zurückfließen, wenn die Darlehensempfänger das Restdarlehen entweder in einer Rate tilgen oder das Darlehen zu marktüblichen Konditionen verzinsen und tilgen würden?
Wie viele Mietzuschußempfänger (Hauptmieter) benutzen Wohnraum der nach dem 20. Juni 1948 und bis zum 31. Dezember 1959 bezugsfertig geworden ist
a) in Gemeinden bis 100 000 Einwohnern,
b) in Gemeinden über 100 000 bis unter 500 000 Einwohnern,
c) in Gemeinden über 500 000 Einwohnern?
Mit wie vielen zusätzlichen Mietzuschußempfängern rechnet die Bundesregierung, falls die Sozialmieten der nach dem 20. Juni 1948 und bis zum 31. Dezember 1959 bezugsfertig gewordenen Mietwohnungen an die Vergleichsmieten herangeführt werden?
Wie hoch ist die von Mietzuschußempfängern gezahlte Durchschnittsmiete in DM und in DM/qm für Wohnraum, der nach dem 20. Juni 1948 und bis zum 31. Dezember 1959 bezugsfertig geworden ist, aufgeteilt nach öffentlich geförderten Wohnungen
a) in Gemeinden bis 100 000 Einwohnern,
b) in Gemeinden über 100 000 Einwohnern bis unter 500 000 Einwohnern,
c) in Gemeinden über 500 000 Einwohnern?
Wie würde sich für die Förderjahrgänge 1960 bis einschließlich 1962 eine 6 %ige Verzinsung finanziell auswirken?
Wie hoch wäre die Mieterhöhung je Wohneinheit durchschnittlich?
Wieviel Sozialmietwohnungen wären betroffen?
Mit wie vielen neuen Wohngeldempfängern müßte gerechnet werden?
Auf wieviel Deutsche Mark würde sich der durchschnittliche Wohngeldsatz erhöhen?
Wie würden sich die Freistellungen von den Bindungen bzw. die Zinsanhebungen bei Familienheimen in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen sowie bei Eigentumswohnungen auf das Wohngeld auswirken?
Wie würde sich eine Aufhebung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Mietpreisbindung auf das Wohngeld auswirken?
Wieviel Wohneinheiten der gemeinnützigen Unternehmen unterliegen der Preisbindung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes?
Wie hoch ist der bisherige Anteil der Wohngeldempfänger in diesen Wohnungen?
In welchem Umfang würde die Zahl der Wohngeldempfänger zunehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Nummern 1 bis 4 das Verhältnis der Mehrausgaben beim Wohngeld und bei den Mietzuschüssen zu den Mehreinnahmen bei den Darlehensrückflüssen und bei den Zinsanhebungen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Heranführung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten
6.1 in Gemeinden bis zu 100 000 Einwohnern nicht zu Angleichsbeträgen führt,
6.2 in Gemeinden über 100 000 bis zu 500 000 Einwohnern zu Angleichsbeträgen von durchschnittlich 1 DM pro qm 2 führt,
6.3 in Gemeinden von über 500 000 Einwohnern zu Angleichsbeträgen von durchschnittlich 1,50 DM pro qm 2 führt?
Trifft es zu, daß in den älteren Sozialmietwohnungen relativ weniger Mietzuschußempfänger als in jüngeren Sozialmietwohnungen wohnen und daß das Einkommen der Mieter hierfür ursächlich ist?
Müßten bei einer schrittweisen Heranführung der Sozialmieten an das Vergleichsmietenniveau Änderungen des Wohngeldbemessungssystems erfolgen? Wenn ja, aus welchen Gründen und in welchem Umfang?