A. Die Gesamtsumme der Zahlungen in den Jahren 1970 bis 1979 läßt sich anhand der oben zitierten Antworten der Bundesregierung wie folgt ermitteln (in Mio. DM bzw. VE):
- 1. zu Lasten des Bundeshaushalts unmittelbare Leistungen 3 581,3 mittelbare Leistungen 441,7
- 2. zu Lasten des Haushalts des Landes Berlin 526,9
- 3. zu Lasten des Haushalts der Deutschen Bundespost 575,6 Haushalts der Deutschen Bundesbahn keine (Saldo zugunsten der Deutschen Bundesbahn + 445,3)
- 4. Nichterstattete Visagebühren und Straßenbenutzungsgebühren 520,0.
Von den unmittelbaren Leistungen aus dem Bundeshaushalt entfielen 70,9 v. H. auf die Transitpauschale, die durch das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971 eingeführt wurde und eine Reihe von bisher individuell gezahlten Gebühren und Abgaben abgelöst hat. Die Beteiligung an Verkehrsinvestitionen zur Verbesserung der Zugangswege nach Berlin (West) ab 1976 bis 1979 macht 22,1 v. H. der Summe aus. Die mittelbaren Leistungen aus dem Bundeshaushalt dienen der Erstattung von individuell erhobenen Gebühren und Abgaben der DDR, vornehmlich unter sozialen Gesichtspunkten. Nach der Einführung der Transitpauschale sind die jährlichen Ausgaben stark zurückgegangen. Bei den Zahlungen aus dem Haushalt des Landes Berlin handelt es sich hauptsächlich um Vergütungen für Dienstleistungen, die von der DDR aufgrund von wirtschaftlichen Vereinbarungen mit dem Land Berlin bzw. seinen Eigenbetrieben erbracht werden. Die Zahlungen aus dem Haushalt der Deutschen Bundespost haben gleichfalls einen wirtschaftlichen Hintergrund und bestehen im wesentlichen aus der pauschalierten Abgeltung von Mehrleistungen der DDR-Postverwaltung. Die Deutsche Bundesbahn hat umgekehrt für ihren Leistungsüberschuß seit 1973 Zahlungen der Deutschen Reichsbahn erhalten, die für den gesamten Zeitraum 1970 bis 1979 zu dem ausgewiesenen erheblichen Aktivsaldo geführt haben. Die Summe der Zahlungen unter Ziffer 4 gibt aus den bereits früher dargestellten methodischen Gründen kein zutreffendes Gesamtbild. Die Zahlungen für Straßenbenutzungsgebühren fallen seit 1980 nicht mehr an.
B. Im Jahre 1980 sind im Sinne der Anfrage folgende Zahlungen zugunsten der DDR (in Mio. DM bzw. VE) geleistet worden:
1.1
zu Lasten des Bundeshaushalts (unmittelbar oder — durch Erstattungen — mittelbar),
- Unmittelbare Leistungen
- Pauschalsumme gemäß Artikel 18 des Transitabkommens vom 17. Dezember 1971 und gemäß Protokoll vom 16. November 1978 1980 — 525,0
- Pauschalsumme gemäß Artikel 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 und gemäß Protokoll über die Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren für Personenkraftfahrzeuge vom 31. Oktober 1979 1980 — 50,0
- Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen an den Transitwasserstraßen und am Teltow-Kanal 1980 — 47,5
- Kostenbeteiligung des Bundes an Investitionen zur Verbesserung des Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) 1980 — 280,0
- Mittelbare Leistungen
- Erstattung von Visagebühren bei Reisen von Westdeutschen in die DDR an Personen über 60 Jahre 1980 — 6,7
- Mit der DDR abgerechnete Einreisegenehmigungsgebühren für Reisen von West-Berlinern in die DDR und nach Berlin (Ost) 1980 — 12,0
1.2
aus dem Haushalt des Landes Berlin,
Für Dienstleistungen der DDR aufgrund vertraglicher Abmachungen des Landes Berlin bzw. seiner Eigenbetriebe sind folgende Zahlungen geleistet worden:
- Abnahme von Bauschutt, Bodenaushub und festen Siedlungsabfällen 1980 — 24,3
- Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen (Berliner Stadtreinigung) 1980 — 26,7
- Abnahme und Behandlung von Abwässern — Saldenverrechnung — (Berliner Entwässerungswerke) 1980 — 21,7
- Nutzungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten der durch Berlin (Ost) führenden Tunnelstrecken der U-Bahn (BVG) 1980 — 4,2
1.3
aus den Haushalten von Bundespost und Bundesbahn,
- Bundespost
- Pauschalzahlung gemäß § 2 der Vereinbarung vom 29. April 1970 und gemäß Briefwechsel vom 19. Oktober 1977 1980 — 85,0
- Pauschalabgeltung der von der DDR-Postverwaltung vermittelten Leistungen im Postverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Regierungsabkommens vom 30. März 1976 1980 — 8,3
- Abgeltung der von der DDR-Postverwaltung erbrachten Leistungen für den Fernmeldeverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) gemäß Artikel 13 Abs. 2 des Regierungsabkommens vom 30. März 1976 1980 — 3,2
- Bundesbahn
- Keine Zahlungen. Aus dem Saldoausgleich zwischen Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn (für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen und Paletten, Zugdienste, Schadensersatz usw.) hat sich 1980 wieder ein Aktivsaldo zugunsten der Deutschen Bundesbahn ergeben (100,7).
1.4
von Stellen der Wirtschaft und von P rivaten (z. B. Verkehrsabgaben, Transitgebühren)?
Die Gebühreneinnahmen der DDR lassen sich nur mit großen Schwierigkeiten und in ungefähren Größenordnungen schätzen.
- Visagebühren, die nicht erstattet werden, (siehe dazu oben 1.1) 1980 — 40,0