Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode Drucksache 9/558
09.06.81
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pieroth, Repnik, Dr. Köhler (Wolfsburg),
Frau Fischer, Herkenrath, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden),
Lamers, Dr. Pinger, Dr. Pohlmeier, Schmöle, Schröder (Lüneburg)
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/462 —
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 4. Juni
1981 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Wie hoch sind — nach dem gegenwärtigen Stand — im einzelnen die
Beiträge der zehn wichtigsten Geberländer des UNDP in der
letzten Fünfjahresperiode von 1977 bis 1981?
Die zehn wichtigsten Geber von UNDP haben für die Zeit des
2. Programmzyklus 1977 bis 1981 folgende Beiträge geleistet bzw.
für 1981 angekündigt e ):
(in Mio. US-$)
1. USA 467,0 2 )
2. Schweden 343,3
3. Niederlande 338,7
4. Dänemark 264,7
5. Bundesrepublik Deutschland 209,7 2 )
6. Großbritannien 216,3
7. Norwegen 205,8
8. Kanada 175,4
9. Japan 123,0 2 )
10. Frankreich 95,7
2 439,6
1) Leistung im allgemeinen in der jeweiligen Landeswährung, Umrechnung in
US-$ nach dem Kurs bei Zahlung bzw. Datum fester Zusage für 1981.
2) Noch keine Beiträge für 1981 angekündigt.
2. Wie hoch waren – nach dem jetzigen Stand – in dieser Periode die
Beiträge der
— OPEC-Länder,
— Schwellenländer,
— LLDC-Länder,
— Ostblockländer,
— westliche Industrieländer?
Die bisher geleisteten bzw. angekündigten Beiträge für die
Fünfjahresperiode 1977 bis 1981 verteilen sich auf nachfolgende
Ländergruppen wie folgt: (in Mio. US-$)
OPEC-Länder 3 ) 70,392
Schwellenländer 76,247
LLDC-Länder 4,159
Osteuropäische Industrieländer 45,091
Westliche Industrieländer 4 ) 2 722,634
2 918,523
Die Gesamtbeiträge aller Länder für 1977 bis 1981 belaufen sich
bisher auf rd. 3 Mrd. US-$.
3. In welcher Höhe haben in diesem Zeitraum
— die OPEC-Länder,
— die Schwellenländer,
— die LLDC-Länder,
— die Entwicklungsländer bis zu einem durchschnittlichen
Jahres-Pro-Kopf-Einkommen bis zu 400 Dollar,
— die Entwicklungsländer mit einem durchschnittlichen Jahres -
Pro-Kopf-Einkommen von 800 Dollar
Leistungen vom UNDP erhalten?
Kern des UNDP-Programms sind die Länderprogramme, deren
finanzieller Rahmen durch die jeweils für einen Programmzyklus
festgelegten Planungsleitzahlen (Indicative Planning Figures —
IPF) bestimmt wird. Von dem gesamten für 1977 bis 1981
vorgesehenen Feldprogramm entfallen auf sie 78 v. H. Die regionalen und
globalen Programme erstrecken sich auf mehrere Länder; die
entsprechenden Beträge können daher länderweise nicht
zugeordnet werden.
Da der Administrator von UNDP annimmt, das Beitragsziel für den
Zyklus 1977 bis 1981 von 3,402 Mrd. US-$, auf dessen Basis die
Planungsleitzahlen berechnet werden, annähernd zu erreichen,
werden für die nachstehende Aufstellung der voraussichtlichen
Leistungen 1977 bis 1981 die geltende IPF zugrundegelegt.
Voraussichtliche Gesamtleistungen 1977 bis 1981 an folgende —
sich im einzelnen zum Teil überschneidende — Ländergruppen
sind wie folgt: (in Mio. US-$)
OPEC-Länder 5 ) 218,5
Schwellenländer 304,8
LLDC-Länder 558,9
Entwicklungsländer mit einem
durchschnittlichen Jahres-Pro-Kopf
Einkommen
a) bis 400 US-$ 6) 1 275,8
b) ab 800 US-$ 6) 467,8
3 ) s. Anlage 1.
4) OECD-Mitgliedsländer ohne Griechenland, Portugal, Spanien, Türkei.
5) s. Anlage 2.
6) Pro-Kopf-Einkommen von 1979, s. „1980 World Bank Atlas".
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Realisierungschancen für
die Zielsetzung des UNDP, im künftigen Fünfjahreszeitraum von
1982 bis 1986 gegenüber der vorherigen Fünfjahresperiode die
Leistungen von 2,44 Milliarden Dollar auf 3,52 Milliarden Dollar zu
steigern?
Der 27. Verwaltungsrat beschloß im Juni 1980 für den 3.
Programmzyklus 1982 bis 1986 für Planungszwecke der Länderhilfe
-
programme ein jährliches Wachstum freiwillig zu leistender
Beiträge von nominal 14 v. H. Dies ergibt insgesamt 6,55 Mrd. US-$
berechnet auf Grundlage des Planungszieles für den 2. Zyklus
von 3,402 Mrd. US-$. Die Erreichung dieses Ziels ist nicht
wahrscheinlich. Darauf haben in den Beratungen des
Verwaltungsrates sowohl die deutsche Delegation als auch andere westliche
Länder hingewiesen. Eine der Voraussetzungen zur Erreichung
dieses Ziels wäre eine wesentlich höhere Beteiligung der
osteuropäischen Industrieländer, die sich bisher nicht abzeichnet.
Auf Bitte des Verwaltungsrates führte der Administrator in den
vergangenen Monaten Gespräche mit Geberländern über deren
voraussichtliche Leistungen zum 3. Zyklus. Als Ergebnis schätzt
er ein Beitragsaufkommen für 1982 bis 1986 von 5,1 Mrd. US-$.
5. In welcher finanziellen Höhe will sich die Bundesregierung nach
den Ansätzen der gegenwärtig gültigen mittelfristigen
Finanzplanung an diesem Programm beteiligen? Wie verschafft sich die
Bundesregierung Erkenntnisse über die Verwendung der Mittel?
Die Zusagen der Bundesregierung wie auch der meisten anderen
Geber erfolgten auf Ein-Jahres-Basis. Die mittelfristige
Finanzplanung im Haushalt 1981 bei Titel 686 30 (UNDP) sieht für 1982
114 Mio. DM, für 1983 119 Mio. DM und für 1984 122 Mio. DM
vor.
Diese Zahlen werden bei der Vorbereitung des Haushalts 1982
überprüft. Eine Aussage hierüber ist erst nach dessen
Inkrafttreten möglich.
Die Bundesregierung verschafft sich als Mitglied des UNDP-
Verwaltungsrates einen Überblick über die Verwendung der
eingesetzten Mittel. Zur Wahrnehmung der Funktionen des
Verwaltungsrates speziell im Verwaltungs- und Finanzbereich stehen
den Mitgliedern als Unterlagen u. a. die Berichte des
Rechnungsprüfungsamtes (Board of Auditors — BA) und der Gemeinsamen
Inspektionseinheit (Joint Inspection Unit — JIU) der VN zur
Verfügung, die beide unabhängig von der UNDP-Administration
sind. Die Aufgabe des BA zum Beispiel erstreckt sich nicht nur auf
die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der UNDP-Ausgaben,
sondern auch auf deren Wirtschaftlichkeit. Beide Prüfungsgremien
haben Zugang zu allen Unterlagen von UNDP.
Darüber hinaus geben die seit 1979 von UNDP durchgeführten
Evaluierungsstudien über einzelne Tätigkeitsbereiche von UNDP
gute Einblicke in die Effizienz der eingesetzten Mittel. Sieben
Studien sind abgeschlossen, weitere neun werden derzeit
unternommen oder sind geplant. Die Bundesregierung mißt der
kontinuierlichen Evaluierung besondere Bedeutung bei. Außerdem
berichten die deutschen Auslandsvertretungen in regelmäßigen
Abständen bewertend über die länderbezogenen Aktivitäten des
UNDP.
6. Wie haben sich konkret die Verteilungskriterien des UNDP im
neuen Fünfjahreszeitraum gegenüber dem vorherigen verändert,
und wie beurteilt die Bundesregierung diese Veränderung,
insbesondere: entsprechen sie den entwicklungspolitischen
Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland?
Während des 2. Programmzyklus 1977 bis 1981 entfallen auf
Länder mit einem Pro-Kopf-Einkommen bis 500 US-$ 67 v. H. der
in den Länderprogrammen von UNDP zur Verfügung stehenden
Mittel. Auf dem 27. Verwaltungsrat im Juni 1980 setzten die
westlichen Industriestaaten eine noch stärkere Konzentration der
UNDP-Länderprogramme auf diese Länder für den 3.
Programmzyklus 1982 bis 1986 durch: Ihr Anteil wird auf 80 v. H. steigen.
Diese Zielrichtung entspricht der Entwicklungspolitik der
Bundesregierung, die den am wenigsten entwickelten
Entwicklungsländern eine Sonderstellung einräumt (vgl. Tz. 32 der
Entwicklungspolitischen Grundlinien vom Juli 1980).
7. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für richtig, daß
seitens der UNDP auch erdölexportierende Länder mit
Zahlungsbilanzüberschüssen wie Bahrain, Irak, Saudi-Arabien, Libyen und
die Vereinigten Emirate auch künftig gefördert werden, und wie
hoch ist deren Anteil an den UNDP-Leistungen?
UNDP als Technisches Hilfeprogramm der Vereinten Nationen
hat einen universalen Charakter, den es nach dem Willen des
Verwaltungsrates auch künftig behalten soll. Damit werden
ölexportierende Länder mit Zahlungsbilanzüberschüssen auch
künftig auf Technische Hilfe von UNDP rechnen können, wenn
auch nur in geringem Umfang. Diese Linie wird von der
Bundesregierung unterstützt. Der Bedarf an Technischer Hilfe richtet sich
nicht in erster Linie nach Zahlungsbilanzkriterien, sondern nach
dem Entwicklungsstand des betreffenden Landes.
Der Anteil der in Frage 7 genannten Gruppe von
Enwicklungsländern an den Länderprogrammen von UNDP beträgt für den
2. Zyklus 1977 bis 1981 1,62 v. H.; für den 3. Zyklus 1982 bis 1986
sind 0,8 v. H. vorgesehen. Mit Ausnahme des Irak sind sie
Nettobeitragszahler, d. h. ihre Beiträge an UNDP übersteigen
wertmäßig die von dort geleistete Hilfe bzw. entsprechen ihr.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die tatsächliche Verwirklichung
der Zielsetzung des UNDP, als Koordinationsinstrument der UN-
Entwicklungshilfe zu dienen?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung — angesichts der
jüngsten Kritik von Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher an der
mangelnden Koordination der multilateralen Entwicklungshilfe —
die Koordinationstätigkeit von UNDP verbessert werden?
Die Bundesregierung sieht mit Sorge, daß der Anteil der über
UNDP geleiteten multilateralen Technischen Hilfe, die als
verlorener Zuschuß gegeben wird, seit Jahren abnimmt. Ein Grund
ist die Schaffung zusätzlicher Fonds. Hierzu kommt das Bestreben
einzelner VN-Organisationen, Technische Hilfe aus den eigenen
regulären Budgets zu finanzieren.
Die Bundesregierung begrüßt daher die auch mit ihrer
Unterstützung zustande gekommenen Beschlüsse der VN-
Generalversammlungen vom 20. Dezember 1977 (Resolution 32/197) und
vom 19. Dezember 1979 (Resolution 34/213), die die zentrale
Finanzierungs- und Koordinierungsrolle von UNDP stärken.
Danach ist ein vom Generalsekretär der VN zu bestellender
Länderkoordinator (Resident Coordinator) für die Koordinierung der
gesamten entwicklungspolitischen Tätigkeiten des VN-Systems
auf Länderebene verantwortlich. Der VN-Generalsekretär
ernennt nach Res. 34/213 normalerweise den UNDP-
Ländervertreter (Resident Reprensentative) als Koordinator. Bis Ende Januar
1981 wurden 18 Koordinatoren ernannt, die alle gleichzeitig
UNDP-Vertreter sind.
Durch die Einrichtung des Länderkoordinators ist eine wichtige
Voraussetzung geschaffen, um die Entwicklungsaktivitäten des
UN-Systems wieder stärker aufeinander abzustimmen. Ein
weiteres bewährtes Instrument sind die Länderprogramme von
UNDP. Die VN-Organisationen sind gehalten, ihre
Entwicklungsprogramme mit dem UNDP- Ländervertreter abzustimmen
(Resolution der VN-Generalversammlung 2688/XXV). Wesentlich
dürfte jedoch für ein Gelingen dieser Aufgabe sein, daß im UN-
Bereich keine neuen, von UNDP losgelösten Fonds geschaffen
werden.
Im übrigen kann die Konzentration finanzieller Unterstützung auf
UNDP eine Dammfunktion gegen Tendenzen anderer UN
-
Organisationen haben, eigene Technische Hilfe-Programme aus
regulären Budgets durchzuführen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Effizienz der
personellen Hilfe des UNDP?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung diese Effizienz
verbessert werden?
Bei der Beurteilung der Effizienz der personellen Hilfe von UNDP
stützt sich die Bundesregierung auf Tätigkeits- und
Evaluierungsberichte von UNDP selbst sowie auf die diesbezügliche
Berichterstattung der deutschen Botschaften.
Zu den Evaluierungen von UNDP wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen. Ergänzend ist folgendes zu bemerken: Eine
Evaluierungsstudie über ländliche Entwicklung vom Juni 1979 ergab
auch zum Bereich der personellen Hilfe der von UNDP
finanzierten Projekte eine Reihe kritischer Anmerkungen. Die
Bundesregierung begrüßt die Offenheit, mit der UNDP sich mit
Schwachstellen im eigenen System auseinandersetzt. Sie hat die in der
Studie aufgeworfenen Fragen kritisch mit UNDP erörtert;
entsprechende Verbesserungen sind zugesagt. Diese Studie kritisierte
Aspekte im Rahmen der Sektoruntersuchung und erlaubt keine
allgemeinen Schlußfolgerungen für den Gesamtbereich der
personellen Hilfe von UNDP. Die Bundesregierung drängt UNDP,
Evaluierungen systematisch fortzusetzen.. Sie wird deren
Ergebnisse auch im Hinblick auf die Effizienz und Qualität der
personellen Hilfe kritisch prüfen.
Die Berichterstattung der Botschaften gibt bisher keinen Anlaß,
an der Effizienz der personellen Hilfe von UNDP zu zweifeln.
10. In welcher Weise und durch wen nimmt die Bundesregierung
Einfluß auf die Tätigkeit des UNDP, und wie gedenkt sie dem
Bundestag über ihre Ziele und die erreichten Ergebnisse zu
berichten?
Die Bundesregierung übt ihren Einfluß auf die Geschäftspolitik
von UNDP über ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat aus, dem
sie seit dessen Gründung ununterbrochen angehört. Der
Verwaltungsrat hat 48 Mitglieder.
Der Verwaltungsrat setzt die für die Arbeit von UNDP
wesentlichen Richtlinien und berät und verabschiedet die
Länderprogramme. Wesentlicher Einfluß, insbesondere auf den
Verwaltungshaushalt, wird durch Mitarbeit im Finanz- und
Haushaltsausschuß von UNDP ausgeübt. Zur Frage der Finanzkontrolle
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Im übrigen werden
durch regelmäßige Kontakte Einzelfragen unmittelbar mit der
UNDP-Administration erörtert. Auch eine aktive Personalpolitik
gegenüber UNDP ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Seit 1980 ist ein Deutscher Beigeordneter Administrator für
Programmplanung und Evaluierung.
Für UNDP ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit verantwortlich.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren dem
Deutschen Bundestag im Rahmen ihrer Berichterstattung
(Entwicklungspolitische Berichte der Bundesregierung,
Informationsvermerke für den Bundestagsausschuß für wirtschaftliche
Zusammenarbeit Nr. 8/74 vom 25. März 1974, 15/77 vom 13. Juni 1977
und 48/79 vom 27. November 1979 sowie Informationen im
Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage vom 5. Januar 1978 —
Drucksache 8/1408 —, vom 11. Dezember 1979 — Drucksache 8/
3483 — sowie der Kleinen Anfrage vom 5. April 1979 — Drucksache
8/2740 —) und der Beantwortung von Anfragen regelmäßig über
UNDP berichtet. Sie hat darauf hingewirkt, daß der Administrator
bzw. dessen Stellvertreter vor dem Bundestagsausschuß für
wirtschaftliche Zusammenarbeit mehrfach berichten konnten, zuletzt
am 28. November 1980. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch
zukünftig so zu verfahren.
Anlage 1
Beiträge 1977 bis 1981 von OPEC-Ländern (in Mio. US-$)
Algerien 3,305
Ecuador 2,434
Gabun 0,787 1 )
Indonesien 7,945
Iran 12,640 2 )
Irak 3,501
Kuwait N 2,710
Libyen N 5,460
Nigeria 5,035
Quatar N 1,000
Saudi-Arabien N 12,660
Vereinigte Arabische Emirate N 1,875 2 )
Venezuela N 11,040
70,392
1) Beitragshöhe für 1981 noch nicht bekannt
2) 1980 keine Beiträge
Beitragshöhe für 1981 noch nicht bekannt
N = Nettobeitragszahler (Beiträge an UNDP übersteigen erhaltene Leistungen)
Quelle: UNDP-Dokument DP 511 Seite 18 ff.
Anlage 2 Leistungen 1977 bis 1981 an OPEC-Länder (in Mio. US-$)
Algerien 20
Ecuador 15
Gabun 7,5
Indonesien 69,5
Iran 20
Irak 15
Kuwait _1)
Libyen 5
Nigeria 45,5
Quatar _1)
Saudi-Arabien 10
VAE 1
Venezuela 10
218,5
1 ) Freiwillig verzichtet
Quelle: UNDP-Dokument DP 496 Annex]