Promotionsrecht an den Hochschulen der Bundeswehr
der Abgeordneten Francke (Hamburg), Frau Dr. Wisniewski, Daweke, Dallmeyer, Dr. Rose und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg wurde im Jahr 1979 das Promotionsrecht verliehen. Seit dem vergangenen Jahr kann auch an der Hochschule der Bundeswehr in München promoviert werden. Die Absicht von Absolventen der beiden Hochschulen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, hat in einigen Fällen zu Schwierigkeiten geführt, die das wissenschaftliche Ansehen der Bundeswehr-Hochschulen beeinträchtigen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Gründe gab es seinerzeit, den Bundeswehr-Hochschulen in Hamburg und München das Promotionsrecht einzuräumen?
Welche Erfahrungen liegen nach der Einführung des Promotionsrechtes an den Bundeswehr-Hochschulen hinsichtlich der Heranbildung des wissenschaftlich geschulten Nachwuchses der Bundeswehr vor?
Wie groß ist die Zahl der bisher gestellten Anträge von Absolventen an beiden Bundeswehr-Hochschulen auf Zulassung zur Promotion und wie vielen wurde die Promotion erteilt?
Wie viele Absolventen an beiden Bundeswehr-Hochschulen werden derzeit als Doktoranden betreut?
Mit welchen Mitteln können die Probleme einer Lösung näher gebracht werden, die sich aus dem Zielkonflikt zwischen der weiteren wissenschaftlichen Aufwertung der Bundeswehr Hochschulen infolge der Promotionsmöglichkeit einerseits und den Belangen der Truppe, insbesondere der raschen Verfügbarkeit wissenschaftlich qualifizierter Offiziere, andererseits ergeben?