Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost
der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Regenspurger, Broll, Dr. Riedl (München), Pfeffermann, Volmer, Gerlach (Obernau), Dr. Waffenschmidt, Dr. von Geldern, Weiß, Dr. Czaja, Fellner, Dr. Laufs, Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Linsmeier und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Aufgaben der Deutschen Bundespost sind gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes in der Regel Beamten zu übertragen. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Verfassung sind Tendenzen zu beobachten, diese Tätigkeiten in zunehmendem Maße Angestellten und Arbeitern zu übertragen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bundespost sind nach dem Stand vom 31. Dezember 1980 auf Beamtendienstposten tätig, und zwar
als vollbeschäftigte Kräfte
Beamte,
Angestellte,
Arbeiter,
Posthalter
und
als nichtvollbeschäftigte Kräfte
Beamte,
Angestellte,
Arbeiter,
Posthalter?
Wie hoch ist der Anteil der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Posthalter in den einzelnen Laufbahnen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst), jeweils getrennt nach voll- und teilzeitbeschäftigten Kräften?
Welche Gründe haben die Deutsche Bundespost veranlaßt, entgegen dem in Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes enthaltenen Verfassungsauftrag Aufgaben ständig Angestellten und Arbeitern und nicht Beamten zu übertragen?
Welche finanziellen Verluste entstehen Tarifkräften, wenn sie als Beamte in den einfachen und mittleren Dienst bei Wahrnehmung derselben Tätigkeit überwechseln (gesondert nach Besoldungsgruppen), und in welcher Höhe werden diese Verluste ausgeglichen?
Kann es der persönlichen Wahl eines Beschäftigten, der regelmäßig Beamtentätigkeiten wahrnimmt und diese Beamtentätigkeiten auch weiterhin ausüben will, nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt überlassen bleiben, ob er bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder ob er weiterhin im Angestellten- bzw. Arbeiterverhältnis verbleiben will?