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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost (G-SIG: 09000571)

Anteil der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Posthalter in den einzelnen Laufbahnen der Bundespost, Übertragung von Aufgaben auf Angestellte und Arbeiter und nicht auf Beamte, Höhe des finanziellen Ausgleichs beim Überwechseln in das Beamtenverhältnis, Kriterien für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bzw. für den Verbleib im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

22.06.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/52701.06.81

Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost

der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Regenspurger, Broll, Dr. Riedl (München), Pfeffermann, Volmer, Gerlach (Obernau), Dr. Waffenschmidt, Dr. von Geldern, Weiß, Dr. Czaja, Fellner, Dr. Laufs, Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Linsmeier und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Aufgaben der Deutschen Bundespost sind gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes in der Regel Beamten zu übertragen. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Verfassung sind Tendenzen zu beobachten, diese Tätigkeiten in zunehmendem Maße Angestellten und Arbeitern zu übertragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bundespost sind nach dem Stand vom 31. Dezember 1980 auf Beamtendienstposten tätig, und zwar

als vollbeschäftigte Kräfte

Beamte,

Angestellte,

Arbeiter,

Posthalter

und

als nichtvollbeschäftigte Kräfte

Beamte,

Angestellte,

Arbeiter,

Posthalter?

2

Wie hoch ist der Anteil der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Posthalter in den einzelnen Laufbahnen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst), jeweils getrennt nach voll- und teilzeitbeschäftigten Kräften?

3

Welche Gründe haben die Deutsche Bundespost veranlaßt, entgegen dem in Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes enthaltenen Verfassungsauftrag Aufgaben ständig Angestellten und Arbeitern und nicht Beamten zu übertragen?

4

Welche finanziellen Verluste entstehen Tarifkräften, wenn sie als Beamte in den einfachen und mittleren Dienst bei Wahrnehmung derselben Tätigkeit überwechseln (gesondert nach Besoldungsgruppen), und in welcher Höhe werden diese Verluste ausgeglichen?

5

Kann es der persönlichen Wahl eines Beschäftigten, der regelmäßig Beamtentätigkeiten wahrnimmt und diese Beamtentätigkeiten auch weiterhin ausüben will, nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt überlassen bleiben, ob er bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder ob er weiterhin im Angestellten- bzw. Arbeiterverhältnis verbleiben will?

Bonn, den 1. Juni 1981

Spranger Dr. Miltner Regenspurger Broll Dr. Riedl (München) Pfeffermann Volmer Gerlach (Obernau) Dr. Waffenschmidt Dr. von Geldern Weiß Dr. Czaja Fellner Dr. Laufs Krey Dr. Jentsch (Wiesbaden) Linsmeier Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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