Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode Drucksache 9/699
28.07.81
Sachgebiet 223
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ginnuttis, Dr. Osswald, Purps, Schätz,
Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Thüsing, Vogelsang, Weinhofer,
Weisskirchen (Wiesloch), Frau Weyel, Frau von Braun-Stützer, Dr.-Ing. Laermann,
Neuhausen, Popp, Rentrop, Rösch, Frau Schuchardt, Timm und der Fraktionen
der SPD und FDP
— Drucksache 9/567 —
Modellversuche im Bildungswesen
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft -
Kab/Parl - 0103 - 3 - 13/81 - hat mit Schreiben vom
24. Juli 1981 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Modellversuche im Bildungswesen sind ein
unverzichtbares Mittel einer auf ständige
Qualitätsverbesserung zielenden Bildungspolitik. Die Bundesregierung
begrüßt daher, daß ihr die Kleine Anfrage erneut
Gelegenheit gibt, dem Deutschen Bundestag über Ziele,
Inhalte und Förderungsschwerpunkte von
Modellversuchen sowie über gewonnene Erfahrungen und
Ergebnisse zu berichten.
Modellversuche geben Entscheidungshilfen für die
Entwicklung des Bildungswesens. Dabei soll
Bestehendes fortentwickelt und Neues erprobt werden.
Modellversuche sind zugleich eine wesentliche
Grundlage für koordinierte Bildungsplanung in einem
föderativ aufgebauten Staatswesen. Sie ermöglichen, daß
Erfahrungen und Vorstellungen der Betroffenen
frühzeitig in die Vorbereitung bildungspolitischer
Entscheidungen einbezogen werden. Modellversuche
erlauben es, rechtzeitig Probleme aufzuarbeiten und
Wege zur Lösung der erkannten Zukunftsaufgaben zu
finden. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Entwicklung
und Erprobung von Maßnahmen zur Förderung
ausländischer Kinder und Jugendlicher im
Bildungswesen. Sie tragen entscheidend zur Ausgestaltung einer
langfristig angelegten Politik der Verbesserung der
Bildungsangebote bei. Richtschnur sind dabei:
Stetigkeit und Behutsamkeit im Wandel, Sicherung
pädagogischen und erzieherischen Freiraums, Zuwendung
zum einzelnen und humane Wertorientierungen.
Modellversuche im Bildungswesen liegen daher im
Interesse von Schülern, Auszubildenden, Studenten,
ihren Eltern, den Lehrern und Erziehern.
1. Welche Bedeutung haben gemeinsam von Bund
und Ländern durchgeführt€ Modellversuche für die
Weiterentwicklung des Bildungswesens im
Rahmen einer gesamtstaatlich verantworteten
Bildungspolitik und Bildungsplanung?
Verfassungsrechtliche Grundlage für das
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der gemeinsamen
Bildungsplanung und der Entwicklung und Erprobung
von Neuerungen im Bildungswesen durch
Modellversuche ist Artikel 91 b des Grundgesetzes;
Rechtsgrundlage ist ferner die „Rahmenvereinbarung zur
koordinierten Vorbereitung, Durchführung und
wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im
Bildungswesen" vom 7. Mai 1971.
Durch die überregionale Abstimmung, Koordinierung
und Auswertung der einzelnen Programme können die
Vorhaben sowohl strukturell als inhaltlich einer auf
qualitative Verbesserungen angelegten
Fortentwicklung des Bildungswesens zugeordnet werden. Die
notwendige Vielfalt der inhaltlichen und regionalen
Ansätze führt zu einer von allen Beteiligten
gewünschten Spannbreite der Modellversuchsprogramme. Erst
durch eine Zusammenfassung und Gesamtbetrachtung
erhalten die einzelnen Vorhaben ihre volle Wirkung.
Einzelkritik muß deshalb immer in diesem
Gesamtrahmen gesehen werden, um den Beitrag des einzelnen
Vorhabens für die Entwicklung im ganzen
angemessen einschätzen zu können. Modellversuche können so
zu einer Versachlichung der bildungspolitischen
Diskussion beitragen.
2. Wie haben sich Umfang und Inhalte der
Modellversuchsförderung im Rahmen der Empfehlungen der
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung seit Inkrafttreten der
Rahmenvereinbarung nach Schwerpunkten
entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung die
Konzentration der Förderung auf Vorrangbereiche
und gemeinsame Förderungsschwerpunkte?
Bund und Länder haben sich bemüht, die Förderung
auf wichtige Fragen zu konzentrieren und rechtzeitig
veränderten Prioritäten Raum zu geben. Das gesamte
Versuchsfeld wurde in Sachbereiche (bisher
Schwerpunktbereiche) aufgegliedert. Aus den Sachbereichen
wurden ab 1975 für die Förderung Vorrangbereiche
ausgewählt, die von Zeit zu Zeit überprüft und
aktualisiert werden. Grundlage bilden der Bildungsgesamt
-
plan und seine Fortschreibung mit Hinweisen auf
notwendige Entwicklungen und Erprobungen durch
Modellversuche. Ferner werden die sonstigen
bildungspolitischen Vorstellungen von Bund und
Ländern. eingebracht. Die Bundesregierung begrüßt, daß
mit der Konzentration der Förderung auf wenige
Vorrangbereiche und gemeinsame
Förderungsschwerpunkte und durch den entsprechenden Mitteleinsatz
die Modellversuchsförderung in der Bund-Länder-
Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung (BLK) zunehmend sachgerecht und an den
wichtigsten Problemen orientiert werden konnte.
Zu den beiden großen Bereichen der Förderung in der
BLK — nämlich Kindergarten/Schulbereich
einschließlich schulischer beruflicher Bildung und
Hochschulbereich — sowie den außerhalb der BLK durchgeführten
Modellversuchen in der ausbildenden Wirtschaft
(„ Wirtschafts-Modellversuche ") im einzelnen:
I. Kindergarten- und Schulbereich einschließlich der
im Sekundarbereich II durchgeführten Versuche
an beruflichen Schulen
Die Zahl der Modellversuche und wissenschaftlichen
Begleitungen sowie die aufgewendeten Mittel in
bezug auf die Bereiche sind in der folgenden Übersicht
für die Jahre 1971 bis 1980 graphisch dargestellt.
Die Übersicht zeigt für den Kindergarten- und
Schulbereich, wie sich die Förderung aus Bundesmitteln seit
1971 entwickelt und für die Sachbereiche verändert
hat.
In Kindergarten und Grundschule lag der
Schwerpunkt zunächst auf der Erprobung von Eingangsstufen
für 5jährige an Grundschulen. Dem folgte 1975 das
bundesweite Erprobungsprogramm für die
Ausgestaltung der Kindergartenarbeit. Ihm schlossen sich Ver
suche zur Verbesserung eines gleitenden Übergangs
zwischen den Kindergärten und Grundschulen an,
deren Förderung nunmehr ausläuft.
Im Sekundarbereich I wurde in allen Ländern die
Erprobung der Gesamtschule gefördert. Der
Höhepunkt lag im Jahr 1976. Jetzt bleiben nur noch wenige
offene Fragen zu klären.
Erprobungen zur Neugestaltung der gymnasialen
Oberstufe im Modellversuch erfolgten parallel zu
entsprechenden Vorhaben an beruflichen Schulen mit
dem Schwerpunkt um 1975. Die Modellversuche zur
neugestalteten gymnasialen Oberstufe wurden mit
Einführung als allgemeine Regeleinrichtung
inzwischen abgeschlossen.
Nach der Festlegung eines erhöhten
Förderungsschlüssels von 90 (Bund) : 10 (Land) für wenige
gemeinsame Förderungsschwerpunkte 1974 (vgl.
Übersicht, Schwerpunkte, C, letzte Spalte) hat sich der
Mitteleinsatz in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts
deutlich verlagert. Für das als gemeinsamer
Förderungsschwerpunkt ausgewiesene
Berufsgrundbildungsjahr hat das zu einem deutlichen Anstieg der
Versuche insbesondere 1975/1976 geführt, dem eine
weitere Ausweitung 1978/1979 folgte. Mit dem
Abschluß der bis 1980 begonnenen Versuche läuft die
vorrangige Förderung aus, wobei derzeit noch offene
Fragen für besondere Gruppen, z. B. behinderte
Jugendliche, geklärt werden.
In dem zweiten gemeinsamen Förderungsschwerpunkt
zum Erwerb einer Doppelqualifikation mit beruflichem
Abschluß und Hochschulreife stieg die Zahl der
Versuche bis 1978/79 ebenfalls deutlich an, mit
erheblichen Auswirkungen auf die kommenden Jahre.
Um zu prüfen, wie Maßnahmen verschiedener
Bildungsbereiche (z. B. Übergang Hauptschule/
Berufsausbildung) ineinandergreifen und wie die Einführung
aufeinander bezogener Neuerungen von den
betroffenen Eltern und Jugendlichen, den Lehrern und
Erziehern sowie den betroffenen Kommunen angenommen
werden, beschloß die BLK, regionale Verbindungen
der in einer ersten Phase entwickelten
Modellmaßnahmen zu organisieren (regionales Verbundsystem). Seit
1979 werden vier dieser Modelle gefördert, deren
Ergebnisse 1983 vorliegen werden.
1979/1980 wurde der Bereich der Ausländerkinder und
-jugendlichen als weiterer gemeinsamer
Förderungsschwerpunkt ausgewiesen. Er ist ein gutes Beispiel
dafür, wie durch Modellversuche wichtige aktuelle
und zukünftig noch schwieriger werdende Probleme
aufgegriffen werden. Die Modellversuche werden die
Entwicklung der notwendigen Maßnahmen
beschleunigen. Die Zahl entsprechender Modellvorhaben
wuchs 1980/81 erheblich an, erste Ergebnisse z. B. zur
sozialpädagogischen Beratung liegen vor.
Zur weiteren Konzentration konnte 1981 die Förderung
im Kindergarten- und Schulbereich insbesondere auf
wenige Vorrangbereiche ausgerichtet werden:
— Förderung von Ausländerkindern,
— Förderung der Eingliederung Behinderter,
Tabelle: Bundesmittel für Modellversuche und wissenschaftliche Begleitung
(incl. schulischer Beruflicher Bildung) ohne Lehrerausbildung in Hochschulen, die im Rahmen
der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gefördert
werden
* zeitweilig stärkere Bundesförderung als 50%
* zeitweilig stärkere Bundesförderung als 50%
- Förderung der überregionalen Entwicklung von
Hilfen für die Lehrerfort- und -weiterbildung.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich diese
Konzentration auf wenige Vorrangbereiche und
gemeinsame Förderungsschwerpunkte bewäh rt hat.
Sie fördert die Übersicht über die Vorhaben und die
Versuchsziele; die Ergebnisse können dadurch besser
als Entscheidungshilfen zur Einleitung notwendiger
Neuerungen für Kindergä rten und Schulen genutzt
werden.
Konzentration auf drängende bildungspolitische
Fragen sollte auch zukünftig die Richtschnur für eine
ausgewogene Förderungspolitik sein.
II. Hochschulbereich
Im Hochschulbereich sind bisher 166 Modellversuche
gefördert worden. Der Bund hat sich hieran mit 142,6
Mio. DM beteiligt. 93 dieser Versuche (56 v. H.) sind
bereits abgeschlossen. Ihre Laufzeit beträgt im
Durchschnitt vier Jahre.
Die BLK hatte zu Förderungsbeginn 1972 zunächst vier
Schwerpunkte für Modellversuche im
Hochschulbereich festgelegt:
- Struktur und Neuorganisation des
Hochschulbereiches
- Studienreform
Übersicht über die Bundesmittel für Modellversuche im Hochschulbereich in den Jahren 1971-1980
nach Sachbereichen (bisher Schwerpunkte der BLK)
Sachbereich Anzahl der davon Bundesmittel Bundesmittel
MV und 1971 bis 1980 1980 in
abgeschlossen laufend Wiss. Begl. in Mio. DM v. H. Mio. DM v. H.
1 2 3 4 5 6 7 8
Gesamthochschulentwicklung 7 7 - 4,9 3,5 - -
Forschung im
Hochschulbereich 5 3 2 1,6 1,2 0,3 1,3
Steigerung der Effizienz 21 14 7 12,6 8,8 1,6 6,7
Steigerung der
Wirtschaftlichkeit 7 5 2 2,7 1,9 0,4 1,7
Fernstudium 12 5 7 21,3 14,9 2,7 10,9
Entwicklung von
abgestuften Studiengängen 17 9 8 16,0 11,2 3,2 13,0
Weiterentwicklung
bestehender Studiengänge 20 9 11 9,1 6,4 2,9 12,0
Reform der
Lehrerausbildung 22 16 6 8,5 5,9 0,6 2,4
Einstufige
Juristenausbildung 4 1 3 27,3 19,2 4,8 19,7
Berufsqualifizierende
Bildungsgänge im
tertiären Bereich 6 3 3 6,3 4,4 0,3 1,2
Ergänzende und
vertiefende Studiengänge
sowie Kontaktstudien 28 8 20 13,8 9,7 5,4 22,2
Neuordnung des
Prüfungswesens und
des Hochschulzugangs 6 3 3 4,6 3,2 1,3 5,3
Studienberatung 11 10 1 13,9 9,7 0,9 3,6
Summe 166 93 73 142,6 100,0 24,4 100,0
- studienunterstützende Maßnahmen
- Steigerung der Effizienz im Hochschulbereich.
Um den bildungsplanerischen Prioritäten zu
entsprechen, wurden die genannten Themenbereiche vor
allem zur Studienreform weiter aufgefächert und
zusätzliche Schwerpunkte in das Programm
einbezogen, z. B. einstufige Juristenausbildung, Fernstudium,
Hochschulzugang und Forschung im
Hochschulbereich. Das Gewicht der einzelnen Sachbereiche bei der
Förderung läßt sich aus der folgenden Übersicht über
die Vergabe der Bundesmittel im Hochschulbereich
1972/1980 ablesen.
Die schon 1975 vorgenommene Festlegung von
Vorrangbereichen hat zu einer Konzentration der
Förderungsmaßnahmen geführt, aber die Erwartungen des
Bundes noch nicht erfüllt. Die Zahl von
Vorrangbereichen soll deshalb bei der zur Zeit laufenden
Überprüfung verringert werden.
III. Modellversuche in der ausbildenden Wirtschaft
außerhalb der BLK (Wirtschafts-Modellversuche)
1971 bis 1980 sind außerhalb der BLK in der
ausbildenden Wirtschaft insgesamt 225 Modellversuche und
wissenschaftliche Begleitungen mit insgesamt 53,2 Mio.
DM vom Bund gefördert worden. Ergebnisse aus
Wirtschafts-Modellversuchen sind eine wichtige Grund
-
lage insbesondere für die praxisgerechte Gestaltung
von Regelungen des Bundes für die außerschulische
berufliche Bildung (Gesetzesvorhaben,
Ausbildungsordnungen, Fortbildungsordnungen u. a.
Verordnungen) und andere berufspolitische Maßnahmen sowie
für den jährlichen Berufsbildungsbericht und für
Erörterungen mit den an der Berufsbildung Beteiligten.
Der Stellenwert der einzelnen Sachbereiche bei der
Förderung ergibt sich aus der folgenden Übersicht
über die Vergabe der Bundesmittel für Wirtschafts
Modellversuche. Nachdem mit der Ausweisung der
gemeinsamen Förderungsschwerpunkte die
Erprobung des schulischen Berufsgrundbildungsjahres
1975/76 stark angestiegen war, ist auch das in der
Zusammenarbeit mit der ausbildenden Wirtschaft
entwickelte kooperative Berufsgrundbildungsjahr in
größerem Ausmaß gefördert worden. In diesem Rahmen
haben sich auch die außerhalb der BLK auf der
Grundlage von Artikel 91 b GG durchgeführten Wirtschafts
Modellversuche in der ausbildenden Wirtschaft
besonders bewährt, die für die Klärung zahlreicher Fragen in
der Weiterentwicklung der Berufsausbildung sowie
der beruflichen Fortbildung und Umschulung
inzwischen unverzichtbar geworden sind. Durchführung
und Auswertung dieser Versuche sind dem
Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung übertragen worden.
Besondere bildungspolitische Bedeutung haben die
Modellversuche der beruflichen Bildung
- Wirtschaftsmodellversuche nach Schwerpunkten -
(Kapitel 31 04, Titel 685 04, 685 11 und 893 11)
(Stand: 31. 12. 1980)
Schwerpunktbereich Anzahl der
MV und
Wiss. Begl.
davon
-
Bundesmittel
1971 bis 1980
in Mio. DM v.H.
Bundesmittel
1980 in
Mio. DM v.H. abgeschlossen laufend
1 2 3 4 5 6 7 8
Berufsgrundbildungsjahr,
kooperativ 32 28 4 5,3 9,9 0,3 2,0
Berufsgrundbildungsjahr,
Sonderform 3 1 2 0,4 0,8 0,2 1,4
Berufsausbildung,
Normalform*) 131 40 91 29,7 55,8 11,4 67,7
Berufsausbildung,
Sonderform 18 6 12 8,1 15,3 1,7 9,9
Doppeltqualifizierende
Bildungsgänge 3 0 3 0,7 1,3 0,5 2,9
Tertiärer Bereich,
außerhalb Hochschule 5 5 0 0,7 1,3 0 0
Berufliche Fortbildung 25 19 6 5,7 10,7 1,1 6,8
Sonstige Vorhaben 8 2 6 2,6 4,9 1,6 9,3
Summe 225 101 124 53,2 100,0 16,8 100,0
*) Hierin enthalten sind die Modellversuche zur Erschließung gewerblich-technischer Ausbildungsberufe für Mädchen
Modellversuche zur Ausbildung junger Frauen in
gewerblich-technischen Ausbildungsberufen.
Parallel zur Entwicklung eines gemeinsamen
Förderungsschwerpunktes für die Einbeziehung junger
Ausländer in das deutsche Bildungssystem in Schule und
Hochschule wurde seit 1979 ein weitgespanntes
Programm für entsprechende Modellversuche in der
betrieblichen Ausbildung begonnen.
Schließlich haben auch Versuche zur Eingliederung
von Behinderten in die betriebliche Ausbildung sowie
zur abgestimmten Durchführung der Berufsausbildung
im dualen System und zur Verbesserung des
Prüfungswesens erhebliche Bedeutung erlangt.
3. Wie hat die Bundesregierung die Vielzahl der
Förderungsgesichtspunkte bei den von ihr
mitgetragenen Förderungsempfehlungen der Bund-Länder-
Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung berücksichtigt?
Die von Bund und Ländern in der BLK erarbeiteten
Förderungsgesichtspunkte sind aufeinander
abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig. Sie wurden im
Laufe der Jahre aus dem praktischen Beratungs-,
Förderungs- und Auswertungsverfahren unter Beachtung
der bildungspolitischen Ziele des Bundes und der
Länder sowie der Beschlüsse der BLK zur gemeinsamen
Bildungsplanung entwickelt.
Bei der Antragstellung für Modellversuche hat die
Bundesregierung u. a. in jedem Einzelfall geprüft, ob
die einzelnen Kriterien für die Förderung eines
Modellversuches erfüllt sind.
Zu berücksichtigen sind zunächst die bereits
erwähnten Vorrangbereiche.
Im Kindergarten- und Schulbereich liegen zusätzliche
Kriterien für die Erprobung des
Berufsgrundbildungsjahres, doppeltqualifizierender Bildungsgänge, die
Förderung der Ausländerkinder und für die
wissenschaftliche Begleitung vor.
Für alle Vorhaben sind ferner entscheidend: die
Gewichtung der zu klärenden Fragen für den
Vorrangbereich (innovatives Element); die beabsichtigte
überregionale Koordinierung und das Verhältnis zu
anderen Vorhaben; die Überlegungen zur Umsetzung der
Ergebnisse des beantragten Vorhabens sowie die
Beurteilung des Kostenaufwandes und die Prüfung, ob
das Vorhaben mit der für den jeweiligen
Bildungsbereich geltenden Gesetzgebung von Bund und Ländern
übereinstimmt.
Die Bundesregierung hat immer darauf geachtet, daß
bei den Beratungen in der BLK diese Kriterien
ausreichend beachtet und Förderungsempfehlungen
angewandt werden. Die Anträge werden außerdem
während des gesamten Ablaufes der gemeinsamen
Beratung von Bund und Ländern in den Gremien der BLK
entsprechend überprüft und angepaßt, was die weitere
Planung und Durchführung des Vorhabens oft
beachtlich verbessert.
Auf dieser Grundlage ist es, abgesehen von wenigen
Ausnahmen, zu gemeinsam von Bund und Ländern
getragenen Förderungsempfehlungen gekommen.
4. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung
bei der Umsetzung der Modellversuchsergebnisse
in die allgemeinen Regeleinrichtungen der Länder
vor, und welche Probleme gibt es in diesem
Bereich?
Auf die Umsetzung und Übernahme der
Modellversuchsergebnisse in die Regeleinrichtungen der Länder
wirken zahlreiche Faktoren ein – sowohl in den
unmittelbaren Zuständigkeitsbereichen der Länder wie im
Zusammenwirken der Beteiligten an der gemeinsamen
Bildungsplanung.
Von ausschlaggebender Bedeutung ist die
bildungspolitische Einschätzung der Versuchsergebnisse im
Hinblick auf eine allgemeine Einführung; ferner: die
Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sowie
die Möglichkeit zur Institutionalisierung der
Maßnahmen in der allgemeinen Bildungspraxis. Grundsätzlich
ist davon auszugehen, daß die Ergebnisse von
bildungspolitisch wichtigen Vorhaben bei
entsprechenden Regelungen in Bund und Ländern berücksichtigt
werden.
1. Die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis der
Länder im Schulbereich hat die Erfahrungen aus
Modellversuchen in großem Umfang genutzt, wie
z. B.
— für Regelungen der Zusammenarbeit von
Kindergärten und Grundschulen in Bayern und
Baden-Württemberg,
— der Einrichtung der Orientierungsstufen in
Ländern, z. B. in Rheinland-Pfalz und
Niedersachsen,
— der Ausweisung von Stundentafeln, z. B. für die
Mittelstufe in Hessen und der Gestaltung der
Gesamtschul-Abschlüsse im Sekundarbereich I,
— für die Bildungspflicht in einem zehnten
Schuljahr für alle Jugendlichen oder bestimmte
Gruppen, z. B. in Berlin und Bremen,
— für die Einführung des Berufsgrundschuljahres,
z. B. in Niedersachsen.
Auf Modellversuchsergebnissen beruhen
Regelungen für die Annäherung allgemeiner und
beruflicher Schulen, z. B. für die Oberstufenzentren in
Berlin und die Kollegschulen in Nordrhein-
Westfalen. Ebenso haben die Vereinbarungen der
Länder, z. B. zur Ausgestaltung der neugestalteten
gymnasialen Oberstufe, auf die Erfahrungen der
Modellversuche zurückgegriffen.
Im Hochschulbereich wird unter Umsetzung die
Übernahme der erprobten Modelle als
Regeleinrichtung der jeweiligen Hochschulen verstanden.
Dabei ist auch, soweit Forschung und Lehre im
Hochschulbereich unmittelbar berührt werden, die
Lehr- und Forschungsfreiheit der Hochschullehrer
zu berücksichtigen.
2. Auch ohne gesetzliche Regelungen wirken
Versuchsergebnisse sich auf neue praktische
Maßnahmen aus, z. B. zur Hausaufgabenhilfe oder zur
sozialen Betreuung im Rahmen der Eingliederung
von Ausländerkindern. Verbesserte Angebote von
Spiel- und Unterrichtsmaterialien und -hilfen zum
sozialen Lernen im Kindergarten, zur verbesserten
Arbeitslehre, zum Englischunterricht für langsam
lernende Jugendliche und zum Deutschunterricht
für Ausländer fanden weite Verbreitung.
Besonderen Widerhall fanden auch Modelle, in
denen Künstler in die Schulen kamen, um
schöpferische Arbeiten anzuregen.
3. Der Bund hat seinerseits solche Ergebnisse für die
Gestaltung seiner Verordnungen zur Berufsbildung
wie z. B. der Ausbildungs-, Fortbildungs-,
Anrechnungs- und Gleichstellungsverordnungen
berücksichtigt und für seine Maßnahmen zur
Verbesserung der Ausbildungsqualität, insbesondere zur
Abstimmung von Ausbildungsordnungen und
Rahmenlehrplänen genutzt.
Im Zusammenwirken von Bund und Ländern
bildeten die Modellversuche eine Grundlage für die
Zuordnung der Berufsfelder im
Berufsgrundbildungsjahr.
Unterschiedliche bildungspolitische Einstellungen
in Grundsatzfragen, z. B. zur Gesamtschule,
beeinflussen die Übernahme der Versuchsergebnisse.
Verzögerungen entstehen ferner, wenn für die
allgemeine Einführung das Personal und die Lehrer
nicht ausreichend vorbereitet und die Eltern nicht
umfassend informiert werden. Schließlich regeln
die Länder die Umsetzung der Ergebnisse
unterschiedlich, um den Entwicklungsstand in ihrem
Land zu berücksichtigen, z. B. beim Übergang in
die Grundschule und hinsichtlich der
Gesamtschule.
5. Welche Ansatzpunkte bieten die bisher
vorliegenden Modellversuchsergebnisse für die Entwicklung
und Umsetzung neuer Formen und Methoden in
Bildung und Erziehung?
Für neue Formen und Methoden des Lehrens und
Lernens bieten die durchgeführten Modellversuche ein
breites Spektrum von Anhaltspunkten:
In Kindergärten, Schulen und beruflicher Ausbildung
Stärker motivierende Methoden selbständigen
Lernens führen zu besseren Ergebnissen, z. B.
Behandlung übergreifender Themen, die die
Lebenssituationen der Kinder einbeziehen, oder praxisbezogene
Unterrichtsangebote.
Dazu gehören auch die Einführung der Arbeitslehre in
weiterführenden Schulen. Durch Berücksichtigung der
Probleme einzelner Zielgruppen werden deren
Benachteiligungen eher ausgeglichen.
Wenn verschiedene Bildungseinrichtungen, z. B.
Kindergarten und Grundschule zusammenarbeiten, wird
die Freude der Kinder am neuen Lernen gefördert;
„Schulängste" werden abgebaut. Lernfreude und
Kreativität werden in allen Lernbereichen dann größer,
wenn kognitive, soziale und emotionale Entwicklung
gleichmäßig zur Persönlichkeitsbildung beitragen. Die
Modellversuche haben aber auch nachgewiesen, daß
die Einübung der sogenannten Kulturtechniken im
weiteren Sinne nicht vernachlässigt werden darf.
Mit der Hereinnahme berufsorientierender oder
berufsbezogener Angebote in den oberen
Sekundarbereich entwickeln viele Schüler stärkeres Interesse an
ihrer Schule und Schulausbildung, wie es z. B. in der
Hibernia-Schule in Herne mit der gleichzeitigen Ver
-
mittlung der Facharbeiterqualifikation und der
Hochschulreife geschieht oder in der Kollegschule in Bethel,
wo berufliche sozialpädagogische Qualifikationen
neben dem Abitur erreicht werden. In beruflichen
Schulen fördern neue Methoden (z. B. Planspiele,
Fallmethode) das praxisnahe und praxisgerechte Lernen.
Besonders hervorzuheben sind die erweiterten Formen
der Lehrerfort- und -weiterbildung mit neuartigen
Programmen im Medienverbund (z. B. Vorbereitung der
Lehrer und Erzieher auf den Unterricht mit
Ausländerkindern oder das Kolleg zur Legasthenie, an dem
inzwischen rund 40 000 Lehrer teilnahmen).
Für die Weiterführung der methodischen und
didaktischen Fachdiskussion sind die Modellversuche
unersetzlich. In fast allen Ausgaben von Fachblättern,
pädagogischen Magazinen und Schriften finden sich
entsprechende Hinweise.
Hochschule
Modellversuche im Hochschulbereich haben vor allem
die Überlegungen zu einer Verbesserung des
Praxisbezugs in der Ausbildung fruchtbar beeinflußt. Hier ist
besonders die Einbeziehung von Praxisphasen in
einzelne Studiengänge zu erwähnen, die sich von den
herkömmlichen Praktika dadurch unterscheiden, daß
sie Bestandteil des Studiums sind und infolgedessen
von der Hochschule vorbereitet, begleitet und
nachbereitet werden.
Wichtige Impulse für die Entwicklung von Fernstudien
und den Einsatz apersonaler Medien in der
Hochschullehre sind von Modellversuchen ausgegangen. Ebenso
ist der Entwicklungsstand, der bei weiterbildenden
Studien inzwischen erreicht worden ist, in erster Linie
auf die Ergebnisse von Modellversuchen
zurückzuführen. Schließlich verdanken
Orientierungsveranstaltungen für Studienanfänger und Brückenkurse zum
Ausgleich bei unterschiedlichen Eingangsniveaus den
entsprechenden Modellversuchen wesentliche
Erfahrungen.
Weiterbildung
In der Weiterbildung haben sich in vielen Bereichen
Ansatzpunkte für neue erwachsenengerechte Formen
und Methoden ergeben. An erster Stelle geschieht das
bei der Entwicklung von Zertifikatskursen mit
inzwischen fast 10 000 Teilnehmern an den jährlichen
Prüfungen. Beispielhaft ist ferner die Entwicklung und
Erprobung von Medienverbundangeboten mit
Fernsehen, Hörfunk, Begleitkursen und Mate rial zu
nennen. Organisation und Begleitung von Verbundkursen
wie „Erziehen ist nicht kinderleicht", „Unruhestand"
(für Senioren) und „Follow me" (Sprachkurs) haben
anerkannte Standards gesetzt. Ganz besonders sind
schließlich die Anstöße verschiedener Projekte zur
Entwicklung und Erprobung von Methoden zur besseren
Ansprache und Motivation von Erwerbslosen zur
Weiterbildung hervorzuheben (Kombination von
pädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen). Sie
sind nicht nur wegweisend für die Arbeit mit den
verschiedensten Randgruppen; sie waren außerdem
mit ursächlich für die Einfügung des neuen § 41 a in
das Arbeitsförderungsgesetz, auf dessen Grundlage
seit geraumer Zeit berufsvorbereitende Kurse
gefördert werden.
6. Welche Schwerpunkte und welche Bedeutung für
die künftige Entwicklung des Bildungswesens
haben Modellversuche
a) im Kindergarten,
b) im Schulbereich,
c) in der beruflichen Bildung,
d) in der Hochschule,
e) in der Weiterbildung,
f) beim Übergang vom Bildungs- in das
Beschäftigungssystem?
zu a)
Im Kindergarten werden die Entwicklung und
Erprobung der weiteren Öffnung in die örtliche Gemeinde
und zum Stadtteil hin, die Eingliederung der
Ausländerkinder, die notwendige pädagogische
Früherkennung und Frühförderung Behinderter und von
Behinderung bedrohter Kinder und die Aufrechterhaltung
einer ausreichenden Kindergartenarbeit in ländlichen
Verhältnissen beachtet werden müssen.
zu b)
Im Schulbereich werden aus der Sicht des Bundes
Modellversuche vorrangig gefördert werden müssen,
die die Schule für das Leben öffnen und mehr Praxis
einbeziehen. Dazu gehören die Möglichkeiten der
Arbeitslehre im Sekundarbereich I, die Vermittlung
des Verständnisses für wichtige Zukunftsprobleme im
naturwissenschaftlich-technischen Bereich sowie
fächerübergreifende Vorhaben in Verbindung mit
ganztägigen Angeboten.
Weitere Themenbereiche bilden:
— konsequente Verfolgung der übergreifenden
Zielsetzungen zur Chancengleichheit für
Arbeiterkinder und für Mädchen und Frauen in allen Stufen des
Bildungswesens,
— weitere Zusammenführung beruflicher und
allgemeiner Bildung, z. B. zur Festigung der
Entwicklung doppeltqualifizierender Bildungsgänge in
verschiedenen Formen,
— Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe
(Schulsozialarbeit),
— die Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen für
alle Gruppen im Blick auf die weitere Entwicklung
in Europa und die wirtschaftliche Verflechtung in
der Welt.
zu c)
In der beruflichen Bildung werden künftige
Modellversuche am Leitziel der Verbesserung der
Ausbildungsqualität orientiert.
Dazu sollen folgende Themenbereiche Schwerpunkte
bilden:
— Berufsausbildung/Berufsvorbereitung/flankierende
Maßnahmen für Jugendliche mit notwendiger
besonderer Förderung als Benachteiligte und
Problemgruppen (z. B. Behinderte, Lern- und
Verhaltensgestörte, Alkohol- und Drogengefährdete oder
Jugendliche ohne Schulabschluß);
— Einführung des technisch-organisatorischen
Fortschritts in die Berufsausbildung und Fortbildung,
z. B. der Mikroprozessoren und Modernisierung des
Fachunterrichtes in der Berufsschule;
— Verbesserung von Lehr- und Lernmethoden,
insbesondere zielgruppengerecht für bestimmte
Problemgruppen;
— Erprobung neuer/aktualisierter Ausbildungsgänge;
— Förderung von musisch-kultureller Bildung und
Kreativität im Ausbildungsbetrieb und beruflicher
Schule;
— Qualifikationsverbesserung des Ausbildungs- und
Beratungspersonals.
Für alle Bereiche vom Kinderga rten über die Schule bis
zur betrieblichen Berufsausbildung gilt weiterhin der
besondere Vorrang der Förderung ausländischer
Jugendlicher zur besseren Eingliederung in das
deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem.
Auch die Erprobung verbesserter Förderung von
Behinderten sowohl zur frühzeitigen Verhinderung
von Sonderschulbedürftigkeit als auch zur Vermittlung
qualifizierter Abschlüsse im Bildungswesen bleibt für
alle Bereiche wichtig.
zu d)
In der Hochschule
Schwerpunkte des Modellversuchsprogramms im
Hochschulbereich sind ergänzende und vertiefende
Studiengänge (Kontaktstudien), die Reform der
Lehrerausbildung, die Effizienz von Lehre und Studium
sowie die Weiterentwicklung bestehender
Studiengänge. In diesem Zusammenhang verdienen ferner
Erwähnung das Fernstudium, der Hochschulzugang
und die Studienberatung.
zu e)
In der Weiterbildung
Schwerpunkte der Weiterbildungsvorhaben bleiben
die Angebote für jegliche Art von Lernungewohnten
und Randgruppen, die nach wie vor unter den
Teilnehmern stark unterrepräsentiert sind. Weitere
Schwerpunkte sollen bei der Entwicklung geeigneter Formen
eines örtlichen Grundangebotes in der Weiterbildung,
in der Fortentwicklung von Medienverbund-
Angeboten, beim weiteren Ausbau des Fernunterrichtes und
der Entwicklung von Konzeptionen für die
wissenschafliche Weiterbildung liegen.
7. Welche offenen Fragen sollen nach Auffassung der
Bundesregierung in den unter Nummer 6
genannten Bereichen in Zukunft vorrangig durch
entsprechende Modellversuche geklärt werden?
Die zu klärenden Fragen ergeben sich teilweise bereits
aus den Hinweisen zur Entwicklung zukünftiger
Schwerpunkte der Modellversuche und ihrer
Bedeutung.
Im einzelnen:
im Kindergarten und Schulbereich
Im Rahmen der in Nummer 6 beschriebenen
Vorrangbereiche in Kindergarten und Schule wird deshalb aus
der Sicht des Bundes besonderes Gewicht zu legen
sein auf die bessere Förderung des musisch-kreativen
Lernens und des Verständnisses für die
naturwissenschaftlich-technische Entwicklung mit ihrer
Einbindung in existenzielle Zukunftsfragen sowie die
Förderung der Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen
in allen Altersstufen. Dazu sollte vor allem im
Sekundarbereich I auch die Zusammenarbeit von Schule und
Betrieb und die Erprobung der Arbeitslehre in allen
Schulformen Vorrang erhalten.
In der beruflichen Bildung
Auch in den beruflichen Schulen werden im Rahmen
der beschriebenen Vorrangbereiche musisch-
kulturelle Bildung und Kreativität zu fördern sein. Ebenso
wird erprobt werden müssen, wie der Fachunterricht
auch bei abnehmender Jahrgangsstärke gesichert und
verbessert werden kann.
Ferner in der Weiterführung ausgewiesener
Vorrangbereiche:
— Für jugendliche Ausländer werden aus Bundessicht
vor allem Eingliederungsmaßnahmen für
Späteinreisende mit 13/15 Jahren zum Nachholen des
Hauptschulabschlusses und zum Übergang in eine
volle Berufsausbildung weiter erprobt werden
müssen. Dabei sind die Fördermaßnahmen für
ausländische Mädchen und Frauen besonders zu beachten.
Die weitere Entwicklung kooperativer Beratungs-
und Förderungsangebote der
Bildungseinrichtungen gemeinsam mit Eltern und sozialer Betreuung
sollte verstärkt erprobt werden.
— Zur Förderung behinderter Kinder und
Jugendlicher wird neben verschiedenen
Kooperationsformen in Ballungszentren und ländlichem Raum die
zusätzliche Mitarbeit der Eltern und die umfassende
Vermittlung von Bildungsabschlüssen wichtig
werden.
— Die Vorhaben zur Lehrerfort- und -weiterbildung
werden neben angemessener Fortführung dei
Angebote zugunsten deutscher Schüler vor allem
zur verbesserten Förderung der Ausländerkinder
ausgebaut werden.
In der Hochschule
Das Programm im Hochschulbereich soll noch enger an
die Zielvorstellungen und Planungen von Bund und
Ländern herangeführt werden. So sollen innerhalb der
einzelnen Vorrangbereiche zukünftig beispielhaft
Themenstellungen aufgeführt werden, die Bund und
Länder aus Sicht der Bildungsplanung als besonders
förderungswürdig ansehen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind folgende
aktuelle Themenstellungen wichtig und sollten
Gegenstand von neuen Modellvorhaben sein:
- Forschungs- und Technologietransfer an Hoch
-
schulen,
— die Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses,
— die Verbesserung der ärztlichen Ausbildung sowie
die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung für
neue berufliche Aufgabengebiete (z. B. rationelle
Energieverwendung).
Priorität sollten nach Auffassung des Bundes ferner
solche Modellversuche haben, die der Verbesserung
des Übergangs von der Schule zur Hochschule, der
Integration von behinderten Studenten und der
Beratung und den Hilfen für Fachwechsler und
ausländische Studenten dienen.
In der Weiterbildung
Hier werden im Rahmen der beschriebenen
Schwerpunkte auch Fragen des Analphabetismus sowie des
naturwissenschaftlich-technischen Verständnisses und
Problembewußtseins aufgegriffen werden.
Für den Übergang vom Bildungs- in das
Beschäftigungssystem
Dazu sind die verschiedenen Modellansätze in den
beschriebenen Schwerpunkten des Schulbereichs und
der beruflichen Bildung angeführt. Besonders
hervorzuheben ist zusätzlich die weitere Erprobung der
Zusammenarbeit der verschiedenen
Bildungseinrichtungen in Schule und bet rieblicher beruflicher
Ausbildung sowie die Klärung eines vollen Angebotes im
zehnten Bildungsjahr mit verschiedenen
Organisations- und Strukturformen im Bereich der allgemeinen
und beruflichen Bildung.
8. Inwieweit werden bei der künftigen Modellver
suchspolitik die veränderten Rahmenbedingungen,
die in der Fortschreibung des Bildungsgesamt
planes dargestellt sind, berücksichtigt?
Veränderte Rahmenbedingungen haben bereits in den
Sachkapiteln des Entwurfs der Fortschreibung des Bil
dungsgesamtplanes zu entsprechenden Konsequenzen
geführt. Die Fortschreibung enthält für alle
Bildungsbereiche eine Reihe von Hinweisen zur Entwicklung
und Erprobung einzelner Sachfragen durch
Modellversuche, z. B. zur Förderung der Ausländerkinder, zur
Früherkennung und Frühförderung von Behinderten,
zur Aufrechterhaltung eines wohnnahen Angebotes
und des Fachunterrichtes in beruflichen Schulen oder
die Entwicklung von Formen des Grundangebotes in
der Weiterbildung. Ebenso wird vorrangig die
Sicherung des Pädagogischen in allen Bildungsangeboten
angesprochen. Für Modellversuche wird do rt auf die
besondere Bedeutung der überregionalen Auswertung
und Umsetzung der Erfahrungen und Ergebnisse aus
den Modellversuchen hingewiesen.
Es werden jedoch auch weitere Grundaussagen und
Annahmen im Text der Fortschreibung des
Bildungsgesamtplans zu berücksichtigen sein. Dazu gehören
die Probleme der demographischen Entwicklung bei
sinkenden Jahrgangsstärken bis in den oberen
Sekundarbereich oder die Fragen der breiten Wirkung neuer
Medien.
Bei der Vielzahl der beschriebenen
Anknüpfungspunkte wird auch zukünftig eine systematische
Konzentration der Förderung auf die wichtigsten der zur
Entwicklung und Erprobung anstehenden Fragen
notwendig sein. Dazu zwingt auch der engere
Finanzierungsrahmen. Z. Z. wird die Liste der Vorrangbereiche
in der BLK unter Berücksichtigung des
Fortschreibungstextes überarbeitet. Die aus der Sicht der
Bundesregierung dazu einzubringenden Gesichtspunkte
sind in den Antworten zu den Fragen 6 und 7
beschrieben.]