Modellversuche im Bildungswesen
der Abgeordneten Ginnuttis, Dr. Osswald, Purps, Schätz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Thüsing, Vogelsang, Weinhofer, Weißkirchen (Wiesloch), Frau Weyel, Frau von Braun-Stützer, Dr.-Ing. Laermann, Neuhausen, Popp, Rentrop, Rösch, Frau Schuchardt, Timm und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Zehn Jahre nach Abschluß der Rahmenvereinbarung von Bund und Ländern zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen vom 7. Mai 1971 stellt sich die Frage, welchen Beitrag Modellversuche zur Reform und zur Verbesserung des Bildungswesens leisten konnten und welchen Beitrag sie für die Lösung künftiger Probleme leisten können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bedeutung haben gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführte Modellversuche für die Weiterentwicklung des Bildungswesens im Rahmen einer gesamtstaatlich verantworteten Bildungspolitik und Bildungsplanung?
Wie haben sich Umfang und Inhalte der Modellversuchsförderung im Rahmen der Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung seit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung nach Schwerpunkten entwickelt und wie beurteilt die Bundesregierung die Konzentration der Förderung auf Vorrangbereiche und gemeinsame Förderungsschwerpunkte?
Wie hat die Bundesregierung die Vielzahl der Förderungsgesichtspunkte bei den von ihr mitgetragenen Förderungsempfehlungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung berücksichtigt?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bei der Umsetzung der Modellversuchsergebnisse in die allgemeinen Regeleinrichtungen der Länder vor und welche Probleme gibt es in diesem Bereich?
Welche Ansatzpunkte bieten die bisher vorliegenden Modellversuchsergebnisse für die Entwicklung und Umsetzung neuer Formen und Methoden in Bildung und Erziehung?
Welche Schwerpunkte und welche Bedeutung für die künftige Entwicklung des Bildungswesens haben Modellversuche
a) im Kindergarten,
b) im Schulbereich,
c) in der beruflichen Bildung,
d) in der Hochschule,
e) in der Weiterbildung,
f) beim Übergang vom Bildungs- in das Beschäftigungssystem?
Welche offenen Fragen sollen nach Auffassung der Bundesregierung in den unter Nummer 6 genannten Bereichen in Zukunft vorrangig durch entsprechende Modellversuche geklärt werden?
Inwieweit werden bei der künftigen Modellversuchspolitik die veränderten Rahmenbedingungen, die in der Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes dargestellt sind, berücksichtigt?