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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost durch Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (G-SIG: 09000668)

Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG, Ausbildungskosten bei einer beamtenrechtlichen Ausbildung und bei einer nach dem Berufsbildungsgesetz, Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad des Postscheck- und des Sparkassendienstes, Gefährdung der Dienstleistungen durch Streik

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

03.08.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/67317.07.81

Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost durch Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

der Abgeordneten Spranger, Regenspurger, Pfeffermann, Dr. Riedl (München), Broll, Dr. Miltner, Volmer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bei der Deutschen Bundespost sind Tendenzen erkennbar, die Nachwuchskräfte nicht nach den Möglichkeiten der Bundeslaufbahnverordnung als Beamtenanwärter, sondern nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes als Dienstleistungskräfte auszubilden. Diese Form der Ausbildung gibt zu Bedenken Anlaß. Sie präjudiziert die Übernahme in das Angestelltenverhältnis und macht eine Beschäftigung als Beamter wegen des Fehlens der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen praktisch unmöglich.

Damit wird der in Artikel 33 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes enthaltene Verfassungsauftrag tangiert. In diesen Verfassungsartikeln wird gefordert, daß die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen ist und daß das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Gründe haben den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen veranlaßt, in der Zeitschrift „Telepost" Nr. 6/ 1981 anzukündigen, daß die Deutsche Bundespost, „sofern sich die rechtlichen Bedenken ausräumen ließen" , die Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst „zunächst versuchsweise für einen Teil der Nachwuchskräfte nach dem Berufsbildungsgesetz" zu gestalten?

2

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Funktionsvorbehalt des Artikels 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, der Verpflichtung zur Regelung des Rechts des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes), dem § 83 des Berufsbildungsgesetzes, der vorschreibt, daß dieses Gesetz nicht gilt für ein Berufsausbildungsverhältnis, das ausdrücklich mit dem ausschließlichen Ziel einer späteren Verwendung als Beamter begründet wird und den Vorschriften des Beamten- und Laufbahnrechts, die eine Ausbildung als Beamtenwärter vorschreiben, zu vereinbaren, wenn später die Wahrnehmung von Beamtentätigkeiten beabsichtigt ist?

3

Sieht die Bundesregierung in dem angekündigten Versuch des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nicht die Gefahr, daß damit eine ganze Laufbahngruppe in einem besonders personalintensiven Bereich vom Beamtenstatus abgekoppelt werden soll?

4

Sieht die Bundesregierung darin nicht auch einen Widerspruch zu ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betr. Abbau des Beamtenstatus bei der Deutschen Bundespost (Drucksache 9/601) gegebenen Feststellung, daß „im Ausnahmefall" bei der Deutschen Bundespost Tarifkräfte beschäftigt werden?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Ausbildung nach der von ihr selbst im Jahre 1978 erlassenen Bundeslaufbahnverordnung keine anerkannte und qualifizierte Ausbildung ist, weil sie für den mittleren nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost durch die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz ersetzt werden soll?

6

Welche Kosten werden der Deutschen Bundespost für die Ausbildung einer Nachwuchskraft der Laufbahn BF bzw. BPw entstehen, und zwar

bei einer beamtenrechtlichen Ausbildung,

bei einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz?

7

Welche Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad des Postscheck- und des Postsparkassendienstes ergeben sich, wenn die Ausbildung der Nachwuchskräfte nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird?

8

Wird sich durch die fortschreitenden „Entbeamtungstendenzen" auf dem Weg über die Ausbildung bei der Deutschen Bundespost die Streikanfälligkeit der Deutschen Bundespost und damit die Gefährdung der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost durch Streik erhöhen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

Bonn, den 17. Juli 1981

Spranger Regenspurger Pfeffermann Dr. Riedl (München) Broll Dr. Miltner Volmer Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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