Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte darüber vor, daß die Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens in seiner Gesamtheit nicht gewährleistet ist.
Der öffentliche Gesundheitsdienst, der in der Anfrage in erster Linie gemeint sein dürfte, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Länder. In verschiedenen Ländern ist der öffentliche Gesundheitsdienst auf der unteren Verwaltungsebene kommunalisiert.
Die Zahl der Gesundheitsämter und das dort beschäftigte Fachpersonal haben sich seit 1960 wie folgt entwickelt:
Gesundheitsämter und Fachpersonal der Gesundheitsämter 1960 1965 1970 1972 1974 1975 1976 1977 1978 Gesundheitsämter Anzahl 502 503 493 420 383 341 341 337 337 Personal Ärzte, -innen1 4 335 4 785 4 905 3 330 2 504 2 473 2 356 4 166 4 135 Zahnärzte, -innen2 2 305 2 241 2 474 1 801 1 350 1 358 1 814 1 704 1 763 Gesundheitsingenieure, -innen . . . . . . 17 6 27 37 Gesundheitsaufseher, -innen 795 827 872 904 895 905 929 Desinfektoren, -innen 938 1 070 315 317 314 289 274 262 274 Med.-techn. Assistenten, -innen 908 724 694 672 663 631 590 577 556 Med.-techn. Laboratoriumsassistenten, -innen . . . . . . 36 6 64 90 Med.-techn. Radiologieassistenten, -innen . . . . . . 35 6 54 46 Sozialarbeiter, -innen 4 347 4 233 4 026 3 231 2 841 2 660 2 603 2 498 2 454 Sozialmedizinische Assistenten, -innen . . . . . . 172 7 282 333 Arzthelfer, -innen3 . . . 238 337 3254 1 121 5 1 364 1 384 Zahnarzthelfer, -innen . . . . . . 215 6 295 304
- 1 Bis 1976 nur hauptamtliche Ärzte, -innen, ab 1977 haupt- und nebenamtliche Ärzte, -innen.
- 2 Haupt- und nebenamtliche Zahnärzte, -innen.
- 3 Bis einschließlich 1975 Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, ab 1976 Arzthelfer (darunter fallen auch Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern).
- 4 Ohne Rheinland-Pfalz.
- 5 Ohne Baden-Württemberg.
- 6 Ohne Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg.
- 7 Ohne Baden-Württemberg und Berlin (West).
Der seit 1960 zu verzeichnende Rückgang der Gesundheitsämter von 502 (in 1960) auf 337 (in 1978) beruht im wesentlichen auf der Bildung größerer Gebietskörperschaften auf der unteren Verwaltungsebene und auf Zusammenlegung von Gesundheitsämtern im Zuge der Rationalisierung.
Diese Maßnahmen haben mit dazu beigetragen, Schwierigkeiten zu begegnen, die sich aus der personellen Entwicklung insbesondere beim ärztlichen und zahnärztlichen Personal ergeben haben.
Bei dieser Gruppe des Fachpersonals der Gesundheitsämter zeigt sich bis Mitte der siebziger Jahre eine starke Rückläufigkeit.
Seitdem konsolidiert sich der Bestand an Ärzten und Zahnärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem erniedrigten Niveau, jedoch mit ansteigender Tendenz unter Berücksichtigung des nebenamtlich tätigen Personals, das bei den Zahnärzten, wenn auch in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, besonders ausgeprägt ist.
Die Zahl der Gesundheitsämter und das Fachpersonal der Gesundheitsämter betrug am 31. Dezember 1978 in den einzelnen Bundesländern:
Gesundheitsämter und Personal der Gesundheitsämter am 31. Dezember 1978 nach Ländern Bundesgebiet Schleswig-Holstein Hamburg Nieder- sachsen Bremen Nord- rhein- Westfalen Hessen Rhein- land- Pfalz Baden- Würt- temberg Bayern Saar- land Berlin (West) Gesundheitsämter insgesamt 337 15 7 63 5 54 25 39 37 74 6 12 staatlich 161 — 7 — 2 — — 39 36 71 6 — kommunal 176 15 63 3 54 25 — 1 3 — 12 Ärzte, -innen, hauptamtlich, mit staatsärztlicher Prüfung 888 34 20 91 8 222 57 46 133 237 11 29 Ärzte, -innen, hauptamtlich, ohne staatsärztliche Prüfung 1 516 70 189 92 34 366 115 56 171 118 23 282 Ärzte, -innen, nebenamtlich 1 731 50 427 4 435 126 160 59 382 41 47 Zahnärzte, -innen, hauptamtlich 334 13 14 28 6 124 42 1 46 16 2 42 Zahnärzte, -innen, nebenamtlich 1 429 8 — 323 — 56 8 35 15 974 10 — Gesundheitsingenieure, -innen 37 10 — 1 17 5 — 4 — — — Gesundheitsaufseher, -innen 929 33 20 136 24 225 71 50 86 170 18 96 Desinfektoren, -innen 274 14 — 25 30 98 12 — 26 3 2 64 Med.-techn. Assistenten, -innen 556 34 35 85 19 220 49 33 34 14 10 23 Med.-techn. Laboratoriumsassistenten, -innen 90 — 3 2 — 24 1 3 37 6 — 14 Med.-techn. Radiologieassistenten, -innen 46 2 — 9 1 — 15 6 1 12 Sozialarbeiter, -innen 2 454 80 87 287 25 588 106 129 207 361 54 530 Sozialmedizinische Assistenten, -innen 333 5 — 31 — 96 27 26 56 80 12 — Arzthelfer, -innen 1 384 65 96 115 29 525 121 26 93 129 9 176 Zahnarzthelfer, -innen 304 20 16 20 7 134 35 1 21 3 1 46 Verwaltungspersonal 3 365 115 149 367 110 904 215 172 339 616 43 335 Schreibkräfte 1 832 86 — 154 31 500 154 112 307 175 32 281 Sonstige Personen mit staatlicher Anerkennung 287 2 14 5 7 64 52 — 39 6 — 98
Die Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens wird wesentlich bestimmt durch die personelle Besetzung. Hier besteht seit Kriegsende ein Defizit, das bei den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst bis zu 25 v. H. beträgt. In den Stadtstaaten liegen die Verhältnisse günstiger als in den Flächenstaaten. Es wird insoweit auf die Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache 8/2477, Frage B 115; Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages — 8. Wahlperiode —, 133. Sitzung vom 26. Januar 1979, Seite 10593) verwiesen.
Die Bundesregierung ist an der Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes sehr interessiert, da er zahlreiche Gesundheitsgesetze des Bundes durchzuführen hat. Sie leistet seit Jahren finanzielle Hilfe zum Aufbau der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, zur einheitlichen Fortbildung der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch finanzielle Zuwendungen an die Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sie hat seit Jahren gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ein Modellgesundheitsamt in Marburg gefördert, dessen Abschlußbericht in Kürze veröffentlicht wird.
Diese Maßnahmen dienen der Nachwuchsgewinnung von Gesundheitsberufen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und tragen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei.
Zur allgemeinen Situation des öffentlichen Gesundheitswesens hat die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 17 der Fraktionen der SPD und FDP (Drucksache 8/3050) vom 7. Dezember 1978 u. a. folgendes festgestellt:
Inwieweit die personelle Unterbesetzung bei den Gesundheitsämtern die Dienstaufgaben beeinflußt, ist örtlich unterschiedlich.
Einige Gesundheitsämter können z. B. die regelmäßige Besichtigung der Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten und ähnlicher Anstalten nicht mehr mit der erforderlichen Intensität durchführen. Auch der Jugendzahn- und der Jugendärztliche Dienst müssen der Personalsituation angepaßt werden. Die amtliche Gutachtertätigkeit hat einen großen Umfang angenommen, so daß wegen der ärztlichen Unterbesetzung bereits wichtige Planungs-, Aufsichts- und Ordnungsaufgaben zur Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.