Konsequenzen für den Strahlenschutz aus dem Unfall im amerikanischen Kernkraftwerk bei Harrisburg
der Abgeordneten Spranger, Regenspurger, Dr. Riesenhuber, Krey, Gerlach (Obernau), Dr. Bugl, Dr. Riedl (München), Vogel (Ennepetal), Schwarz, Fellner, Volmer, Broll, Dr. von Geldern, Dr. Miltner, Deres, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerstein und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern hat am 10. Juni 1981 seinen Abschlußbericht über die aus dem Unfall im amerikanischen Kernkraftwerk TMI-2 bei Harrisburg vom 28. März 1979 für die Sicherheit und den Strahlenschutz deutscher Kernkraftwerke gezogenen Konsequenzen vorgelegt. Er weist dabei darauf hin, Harrisburg habe auch gezeigt, daß die allgemeine Risikodiskussion in Politik und Gesellschaft wirklichkeitsnäher geführt werden müsse. Hierfür sei die Vermittlung eines ausreichenden Maßes von Verständnis für die Gesamtzusammenhänge und für die Behandlung vergleichbarer Risiken in den sich ergebenden Güterabwägungen und Handlungsspielräumen wichtig. Wenn es gelinge, den Bürgern dieses Verständnis zu vermitteln, werde dies dazu beitragen, daß der Staat bei den Bürgern die für seine Entscheidungen notwendige Glaubwürdigkeit und Zustimmung erlange.
Wir teilen diese Auffassung, halten jedoch noch eine weitergehende und umfassendere Aufklärung über weitere im Bericht nicht behandelte, für eine Risikodiskussion und -abschätzung aber wesentlichen Gesichtspunkte und Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Harrisburg-Unfall für unverzichtbar.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen beim TMI-Störfall die Freisetzung von radioaktivem Jod und Cäsium in die Umgebung nur ein Zehntausendstel der Menge betrug, die nach den bisher üblichen Berechnungsverfahren zu erwarten gewesen wären?
Welche Schritte hat sie unternommen, um diesen für die Folgenabschätzung von schweren Reaktorunfällen gravierenden Sachverhalt aufklären zu lassen? Wann sind Ergebnisse zu erwarten? Hat die Bundesregierung mit den zuständigen amerikanischen Stellen hierzu Kontakt aufgenommen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß sich bei Bestätigung dieser Angaben ein neuer „Stand von Wissenschaft und Technik" ergeben könnte, der bei der für die Genehmigung von Kernkraftwerken notwendigen Risikoabschätzung berücksichtigt werden müßte?
Was könnte die Bundesregierung veranlassen, trotz einer Bestätigung der genannten Erkenntnisse auf den bisherigen Ausbreitungsannahmen und den daraus für die Risikoabschätzung gezogenen Konsequenzen zu beharren?
Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, von der ihr nach dem Atomgesetz eingeräumten Möglichkeit abzusehen, die von ihr als auch vom Deutschen Bundestag in seinem Beschluß vom 29. November 1979 als wesentliches Sicherheitselement deutscher Kernenergienutzung gesehene Strahlenschutzüberwachung von Kernkraftwerken durch Fernüberwachung für alle Kernkraft-Anlagen — z. B. auch in Hessen — verbindlich vorzuschreiben?