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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Aktuelle Probleme der von der Bundesregierung geplanten Bildungsreform (G-SIG: 09000807)

Klarstellung der mit dem Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes aufgeworfenen Probleme, Ermittlung der Kosten und des Nutzens der beruflichen Bildung als Daueraufgabe für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, Ausbaubedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten, Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich, Aufhebung des Dienstsitzes Bonn des Bundesinstituts für Berufsbildung und entsprechender Stellenabbau im BMBW, mögliche weitere Einsparungen, Überschneiden der Kompetenzen des BIBB und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit, Bedenken gegen eine jährliche Fortschreibung des Berufsbildungsberichtes, Ausweitung der Medienarbeit des BIBB, personelle Ausstattung und Struktur im höheren Dienst, Auftragsforschung des BIBB, Notwendigkeit einer Verwaltungsvereinfachung, Entlastung des BIBB für die Haushaltsjahre 1977 bis 79, praxisfremde Verwissenschaftlichung der Berufsbildungspolitik, Kompetenzen des BMWi in der beruflichen Bildung, insbesondere im Bereich der Ausbildungsordnungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

13.10.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/84024.09.81

Aktuelle Probleme der von der Bundesregierung geplanten Bildungsreform

der Abgeordneten Dr. Probst, Pfeifer, Frau Benedix-Engler, Daweke, Ganz (St. Wendel), Frau Geiger, Nelle, Rossmanith, Rühe, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Hinsken, Dr. Waigel, Hartmann, Engelsberger, Dr. Jobst, Glos, Berger (Lahnstein), Dr. Rose, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) vom 7. September 1976 durch Urteil vom 10. Dezember 1980 als mit Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt. Damit gelten wieder uneingeschränkt die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes vom 1. September 1969.

Die Bundesregierung hat daraufhin den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) vorgelegt, der die Teile Planung und Statistik sowie Bundesinstitut für Berufsbildung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes übernimmt.

Die Finanzierungsregelung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes ist von der Bundesregierung „gegenwärtig" nicht wieder eingebracht worden. Die Bundesregierung weist aber unter Zielsetzung und Begründung zum Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes ausdrücklich darauf hin, daß „die Erfordernisse und Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Berufsbildung in der Zukunft ... zunächst mit den an der Berufsausbildung Beteiligten erörtert und geprüft werden (sollen), bevor über eventuelle Maßnahmen entschieden wird".

Der Bundesrat hat gegenüber dem vorliegenden Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes kritisch darauf hingewiesen, daß er Regelungen enthält, gegen die der Bundesrat bereits 1976 im Zusammenhang mit den Beratungen zum Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes und eines Ausbildungsplatzförderungsgesetzes Bedenken erhoben hat.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 13. März 1981 hat der Bundesrat insbesondere die folgenden ungelösten Probleme hervorgehoben:

  • Klarstellung der Beschränkung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf die außerschulische Berufsbildung;
  • Erzielung von größerer Effektivität der Berufsbildungsforschung durch Konzentration der Forschungskapazitäten und Intensivierung des Praxisbezugs;
  • Entlastung des Bundesinstitutes von Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben, die sachgerechter vom zuständigen Ministerium wahrgenommen werden könnten;
  • weitere Straffung der Berufsbildungsstatistik;
  • Vereinfachung des Beratungswesens;
  • Einsparung von Haushaltsmitteln, um den finanziellen Aufwand in ein vertretbares Verhältnis zum Forschungsertrag zu bringen.

Der Bundesrat hat die Ansicht vertreten, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf.

Der Bundesrechnungshof hat bereits am 1. Dezember 1980 zum wiederholten Male auf eine Vielzahl eklatanter Mißstände in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundesinstitutes für Berufsbildung hingewiesen.

In seinen Prüfungsmitteilungen beklagt der Bundesrechnungshof insbesondere die Schwerfälligkeit und Aufwendigkeit von Arbeitsabläufen, einschließlich aufwendiger hausinterner Schriftwechsel, sowie den besonderen Aufwand bei der Abwicklung der Dienstgeschäfte; die verzögerte und nicht fristgemäße Vorlage von Haushaltsrechnungen; die Gefahr der Interessenkollision bei der Entlastung des Generalsekretärs; die weitgehende Nichtanwendung der eigens getroffenen Sonderregelungen für die Abfindung von Sitzungsteilnehmern; unvertretbare Mängel bei den meisten Vorhaben der Auftragsforschung sowie mangelhafte Vorarbeiten für Fremdforschungsaufträge, die in vielen Fällen freihändig vergeben worden sind; den außerordentlichen Verwaltungsaufwand bei der Durchführung von Modellversuchen; ein unvertretbar schwerfälliges Bewilligungsverfahren bei der Finanzierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, zu der dem Bund und damit dem Bundesinstitut die Finanzierungskompetenz fehle; unzulässige Honorarzahlungen an Beamte und Angestellte des Bundesinstitutes; die überwiegende Abwesenheit des Generalsekretärs vom Dienstsitz Berlin, die der Aufgabeerfüllung des Bundesinstitutes nicht zuträglich sei. Der Bundesrechnungshof stellt die schwerwiegende Frage, ob bei den zahlreichen Sitzungen innerhalb und außerhalb des Bundesinstitutes Aufwand und Ergebnis in einem „ökonomischen" Verhältnis zueinander stehen; er übt umfassende Kritik an der Medienkonzeption des Bundesinstitutes und bezeichnet den doppelten Dienstsitz des Bundesinstitutes nach eingehenden Darlegungen als „nicht gerechtfertigt". Der Dienstsitz Bonn, der zu einem unvertretbaren Mehraufwand an Zeit und Geld führt, „sollte deshalb so rasch wie möglich aufgehoben werden".

Die Wirtschaft hat die in den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes enthaltenen schwerwiegenden Kritikpunkte in einer Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft am 16. Juni 1981 grundsätzlich „für berechtigt" erklärt und einen doppelten Dienstsitz als „grundsätzlich unzweckmäßig" bezeichnet. Notwendig sei insbesondere:

  • Verbesserung der Arbeitsweise innerhalb des BIBB, insbesondere durch rationelle und einfache Zusammenarbeit;
  • Verbesserung der Effektivität der Ausschüsse und Fachbeiräte;
  • Erstellung von auf das wesentliche gerichteten Abschlußberichten im Rahmen der einzelnen Projekte mit der Angabe der Auswertung und Umsetzung der Forschungsergebnisse;
  • Verbesserung der projekt- und abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit;
  • Schaffung klarer Entscheidungsstrukturen in den Organisationseinheiten durch Abschaffung der sogenannten Mitwirkungsregelung;
  • Vermeidung von Mängeln bei der Auftragsforschung, insbesondere durch gründliche Auftragsvorbereitung;
  • am Bedarf und an der Praxis orientierte subsidiäre Medienentwicklung;
  • Konsequenzen hinsichtlich der organisatorischen Gliederung und personellen Ausstattung des BIBB aufgrund geänderter gesetzlicher Aufgabenstellung, insbesondere unter Berücksichtigung aus der Sicht der Wirtschaft weitgehend fehlenden Forschungsinteresses im Finanzierungsbereich der beruflichen Bildung und fehlender Notwendigkeit des Ausbaus überbetrieblicher Einrichtungen.

Die in der Stellungnahme des Präsidenten des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung zu den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes am 12. März 1981 vorgelegten Rechtfertigungsversuche vermögen deshalb insgesamt nicht zu überzeugen. Dies gilt insbesondere für die Begründung für einen eigenständigen Dienstsitz Bonn.

Das Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung hat aus dieser unhaltbaren Situation inzwischen die Konsequenz gezogen, dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft eine Stellungnahme zu den im Ausschuß eingebrachten Änderungsanträgen zum Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes mit der Bitte zuzustellen, sie in die weiteren Beratungen einzubeziehen.

Die Bundesregierung hat es trotz der gravierenden Bedenken gegen den Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes für richtig gehalten, die „Notwendigkeit und Bedeutung" des Bundesinstitutes für Berufsbildung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 25. März 1981 uneingeschränkt zu unterstreichen. Die vom Bundesrat angesprochenen und vom Bundesrechnungshof beklagten vielfältigen Mängel werden darin von der Bundesregierung lapidar als Verfahrensfragen eingestuft, die „keine Korrektur durch den Gesetzgeber" erfordern.

Die Bundesregierung hegt offenbar die Erwartung, daß ihr durch die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zum Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes ein Blankoscheck für die Aufgabenstruktur und die Arbeitsweise des Bundesinstitutes für Berufsbildung ausgestellt wird.

Damit gibt die Bundesregierung zu erkennen, daß sie nicht bereit ist, aus den unersprießlichen Querelen um das Ausbildungsplatzförderungsgesetz und dessen Nichtigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht endlich die für eine gedeihliche Zusammenarbeit in der Berufsbildung erforderlichen gesetzlichen Konsequenzen zu ziehen.

Zur Darlegung und Klarstellung der mit dem Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes aufgeworfenen zahlreichen ungelösten Probleme fragen wir deshalb die Bundesregierung:

Fragen38

1

Die Bundesregierung führt unter Zielsetzung und Begründung ihres Gesetzentwurfes aus: „Die Erfordernisse und Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der beruflichen Bildung in der Zukunft sollen zunächst mit den an der Berufsausbildung Beteiligten erörtert und geprüft werden, bevor über eventuelle Maßnahmen entschieden wird."

An welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dabei gedacht und kann sie ausschließen, daß nach den Bestimmungen des Entwurfs eines Berufsbildungsförderungsgesetzes das Bundesinstitut für Berufsbildung sich mit der Konzipierung, Errichtung und Verwaltung von Fondsfinanzierungssystemen, wie insbesondere von branchenmäßig verfaßten Finanzierungsfonds, befaßt bzw. welche anderen Regelungen wären bejahendenfalls erforderlich, um die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Maßnahmen gegebenenfalls verwirklichen zu können?

2

Der Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung hat in seiner Stellungnahme vom 12. März 1981 zu den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes unter Bezugnahme auf die eben zitierten Ausführungen der Bundesregierung erklärt: „Die Ermittlung der Kosten und des Nutzens der beruflichen Bildung ist eine Daueraufgabe, denn sie ist unabhängig davon zu erfüllen, ob eine Finanzierungsregelung gesetzlich verankert ist."

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung, daß auch dann, wenn keine gesetzliche Finanzierungsregelung getroffen ist, die behauptete Daueraufgabe für das Bundesinstitut besteht, und liegen aus den Forschungsarbeiten des Bundesinstituts für Finanzierungssysteme verwertbare Erkenntnisse über die Kosten und den Nutzen der beruflichen Bildung vor?

b) Ist es — wie auch der Bundesrechnungshof in seinen Prüfungsmitteilungen feststellt — überhaupt zu verantworten, eine aufwendige Forschung permanent zu betreiben, wenn keine Aussicht und keine Veranlassung bestehen, von ihren eventuell anwendbaren Erkenntnissen in absehbarer Zeit irgendwelchen Gebrauch zu machen?

3

Der Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung behauptet (auf Seite 31 seiner Stellungnahme zu den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes), daß im Bereich der Finanzierung der Berufsbildung die von der Sachverständigenkommission (1974) erarbeiteten Aussagen „inzwischen durch die eingetretene Entwicklung in ihren Grundlagen ... überholt" seien.

Welche Forschungserkenntnisse liegen vor, die beweisen, daß die von der Edding-Kommission ermittelten Grundlagen der Finanzierung der Berufsbildung überholt sind, und wo sind diese ggf. veröffentlicht?

4

Der Bundesrechnungshof berichtet über Vorarbeiten für ein Projekt „Nettokosten der beruflichen Bildung", das mit sich widersprechenden und vom Bundesrechnungshof als unhaltbar zurückgewiesenen Begründungen gerechtfertigt worden ist.

a) Worin sieht die Bundesregierung die Rechtfertigung für ein derart aufwendiges Projekt, wieweit sind die Vorarbeiten inzwischen gediehen und wann wird mit einer Vorlage der Ergebnisse gerechnet?

b) Trifft es zu, daß für dieses Projekt über eine Million Deutsche Mark für Fremdforschungsaufträge aufgewendet werden müssen, und wem sollen diese Mittel in der Hauptsache zufließen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß der Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung für die 80er Jahre einen Ausbaubedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten von hunderttausend Plätzen reklamiert, während die Wirtschaft keinen zusätzlichen Bedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten sieht und der Zentralverband des Deutschen Handwerks den Aussagen des Präsidenten des Bundesinstituts deutlich mit dem Hinweis widerspricht, daß die jetzt im Ausbau befindlichen Kapazitäten insgesamt ausreichen?

6

Müssen solche Überlegungen, wie sie offensichtlich auch vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung angestellt werden, in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck verstärken, daß die Bundesregierung an ihren alten Plänen festhält, die Autonomie der Betriebe in der Berufsbildung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zurückzudrängen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß dem Bund keine Finanzierungskompetenz für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zusteht, und warum ist bis heute nicht der Vorschlag des Bundesrechnungshofes befolgt worden, zur Vereinfachung des unvertretbar schwerfälligen Bewilligungsverfahrens und zur Vermeidung unnötiger Aufwendungen, Abstimmungen und Reibereien Vereinbarungen nach Artikel 91 b des Grundgesetzes mit den Ländern zu schließen, in denen sich der Bund „die Mitentscheidung über die einzelnen Vorhaben sichern könnte, ohne die verwaltungsmäßige Abwicklung vornehmen zu müssen"?

8

Nach dem Inkrafttreten des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes ist im Bundesinstitut für Berufsbildung eine Hauptabteilung für die Finanzierung der beruflichen Bildung errichtet worden, der aus dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft weitgehend die Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten übertragen wurde.

Warum hat dies, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, nicht zu einem entsprechenden Stellenabbau im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geführt?

9

Warum sind aus dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, in dem die Erhöhung des Finanzierungsanteils bei überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf bis zu 80 v. H. der förderungsfähigen Kosten durch den Bund kritisiert worden war, bis heute keine Konsequenzen gezogen worden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof eingehend begründete Feststellung, „daß für die Hauptabteilung 6 kaum mehr eine Daseinsberechtigung zu begründen sein wird", daß infolgedessen der doppelte Dienstsitz des Bundesinstitutes nicht gerechtfertigt und nicht länger verantwortet werden kann und daß dementsprechend der Dienstsitz Bonn „so rasch wie möglich aufgehoben" werden sollte?

11

In der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft vom 16. Juni 1981 hat der Vorsitzende des Hauptausschusses des Bundesinstitutes als Vertreter der Wirtschaft, Bendziula, gemäß dem vorliegenden Ausschußprotokoll erklärt, „ein doppelter Dienstsitz des Bundesinstituts erscheint grundsätzlich unzweckmäßig".

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß der Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung in einem Schreiben an die Vertreter der Mitglieder im Hauptausschuß vom 30. Juni 1981 die Version verbreitet hat: „In der Dienstsitzfrage sprechen sich beide Vorsitzenden (gemeint sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses, Bendziula und Kempf) für die Erhaltung des Dienststellenteils Bonn aus", und teilt sie die Auffassung, daß in diesem Schreiben auch andere Tatbestände, wie insbesondere die vom Vertreter des Bundesrechnungshofes geübten Kritikpunkte, nur höchst unzureichend wiedergegeben worden sind?

12

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes hielt sich der Generalsekretär des Bundesinstituts im Jahre 1978 an 96,5 Tagen und im Jahre 1979 an 69,5 Tagen in der Dienststelle Berlin auf, obwohl seine Kapazität in Berlin gebraucht werde.

An wieviel Tagen hielt sich der Generalsekretär im Jahre 1980 in der Berliner Dienststelle auf, und an wieviel Tagen seiner Abwesenheit in der Dienststelle Berlin fanden in den Jahren 1978 bis 1980 zeitgleich Sitzungen von Gremien des Bundesinstituts für Berufsbildung statt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung das Überschneiden der Kompetenzen des Bundesinstitutes für Berufsbildung und des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit, und in welchem Umfang bestehen hier vor allem in der Berufs- und Qualifikationsforschung doppelte Zuständigkeiten?

14

Der Bundesrechnungshof hat gegenüber der im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen jährlichen Festschreibung des Berufsbildungsberichtes gravierende Bedenken erhoben.

Wird durch eine solche gesetzliche Festschreibung nicht in der Tat ein nur schwer reversibles Instrumentarium in die Welt gesetzt, das infolge der demographischen Entwicklung in Kürze nur noch Kosten, aber keinen Nutzen mehr bringt, und sieht die Bundesregierung nicht auch die Gefahr, daß die jährliche Festschreibung eines Berufsbildungsberichtes dazu führt, den Bericht aus einer Selbstkraft der Bürokratie auch dann zu erstellen, wenn das Informationsbedürfnis in diesem Bereich nicht mehr in dem Maße gegeben ist?

15

Die Berufsbildungsberichte sind schon bisher vor allem in der Berufsbildungspraxis als zu aufwendig und zu weitschweifig kritisiert worden.

a) Welchen Umfang und welche Auflage haben die Berufsbildungsberichte in den Jahren ihres bisherigen Erscheinens gehabt, welcher Verteilerkreis wurde dabei berücksichtigt und welche Kosten sind entstanden?

b) Gibt es Hinweise darüber, in welchem Maße und zu welchem Zweck diese Berichte in der Ausbildungspraxis benötigt und genutzt werden?

16

Worin liegen die sachlichen Gründe dafür, daß es dem Bundesinstitut für Berufsbildung, nach Aussagen des Bundesrechnungshofes, offenbar notwendig erscheint, „im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Sicherstellung des Medienangebotes für die berufliche Bildung auf Kosten des Bundes in die staatliche Regie (des BIBB) zu nehmen", obwohl sich die Wirtschaft ausdrücklich für eine „am Bedarf und an der Praxis orientierte subsidiäre Medienentwicklung" ausgesprochen hat?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung das vom Bundesrechnungshof angesprochene Erfordernis, daß die gesetzgebenden Körperschaften bei der Bewilligung der benötigten Haushaltsmittel ihren Willen darüber zum Ausdruck bringen, ob die Ausweitung der Medienarbeit des Bundesinstitutes (über die Entwicklung neuer Ausbildungsmittel im Zusammenhang mit seiner Forschungsarbeit hinaus) aus dem gesetzlichen Auftrag, die „Bildungstechnologie zu fördern", gefolgert werden kann? Hält es die Bundesregierung insbesondere für gerechtfertigt, daß, nach Aussagen des Bundesrechnungshofes, die für die betriebliche Ausbildung zuständige Wirtschaft durch die Aktivitäten des Bundesinstituts für Berufsbildung weitgehend davon entbunden wird, auf ihre Kosten für ein ausreichendes und geeignetes Medienangebot für die ausbildenden Betriebe und andere Einrichtungen zu sorgen?

18

Worin liegt die Begründung dafür, daß verschiedene Projekte der Medienentwicklung gleichzeitig vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und vom Bundesinstitut für Berufsbildung finanziell unterstützt worden sind, und von welcher Stelle ist dabei gegebenenfalls das gesamte Ausmaß der Finanzierungsbedürftigkeit dieser Projekte festgestellt worden?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung den diesbezüglichen Vorwurf des Bundesrechnungshofes, daß die Tatsache, daß die Vorhaben zu Lasten verschiedener Stellen des Bundeshaushaltes finanziert werden, genauso wie die unzulänglichen Angaben über diese Vorhaben, geeignet sind, „den Haushaltsgesetzgeber über die Reichweite dessen, was er billigt, zu täuschen"?

20

Welche Schlußfolgerungen oder Konsequenzen sind aus der Bemerkung des Bundesrechnungshofes gezogen worden, es komme darauf an, „daß in den Sitzungen mit zahlreichen Teilnehmern nur die wirklich wichtigen Beratungsgegenstände behandelt werden, die Zahl der Sitzungsteilnehmer auf die erforderliche Zahl beschränkt wird, die Sitzungen örtlich und zeitlich günstig gelegt sowie gründlich vorbereitet und zügig abgewickelt werden und daß die Sitzungsergebnisse, soweit erforderlich, in aller Kürze, aber mit brauchbaren und notwendigen Aussagen für deren Nutzanwendung festgehalten werden"?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß auch im Rahmen der Rechnungsprüfung gemäß § 109 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung auf der Grundlage konkreter Einzelermittlungen künftig auch der Frage nachgegangen werden sollte, „ob bei Sitzungen — gleich welcher Art — innerhalb oder außerhalb des Bundesinstitutes Aufwand und Ergebnis in einem ,ökonomischen' Verhältnis zueinander stehen"?

22

Wie viele Beamte ab Besoldungsgruppe A 13 aufwärts und entsprechend vergütete Angestellte waren in den einzelnen Abteilungen des Bundesinstitutes jeweils am 1. Januar der Jahre 1977, 1978, 1979, 1980, 1981 tätig?

23

Wie viele dieser am 1. Januar 1981 beschäftigten Mitarbeiter haben ein abgeschlossenes Studium für ein Lehramt an beruflichen Schulen oder eine berufliche Lehre bzw. waren nach Abschluß ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre in der Wirtschaft oder im Berufsbildungswesen tätig?

24

Wie viele der am 1. Januar 1977 beschäftigten Mitarbeiter des höheren Dienstes bzw. mit entsprechender BAT-Vergütung waren am 1. Januar 1981, insgesamt und gegliedert nach Abteilungen, noch im Bundesinstitut tätig, und worauf ist die hohe Fluktuation zurückzuführen?

25

Welche Institutionen und Organisationen unter welcher Leitung sind 1978, 1979 und 1980 mit welchen Projekten und welchem Finanzvolumen im Rahmen der Auftragsforschuung des Bundesinstitutes für berufliche Bildung betraut worden? In wieviel Fällen ist die vorgeschriebene Ausschreibung unterlassen worden, und an welche Dritten sind solche Aufträge ohne vorherige Ausschreibung in welcher Höhe erteilt worden?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Modellversuchen mehrfach und seit langem behauptete Notwendigkeit der Verwaltungsvereinfachung, und welche Konsequenzen sind gegebenenfalls daraus gezogen worden?

27

Warum ist die für die Verhältnisse des Bundesinstituts getroffene Sonderregelung für die Abfindung von Sitzungsteilnehmern weitgehend nicht angewendet worden, und welche zusätzlichen Kosten sind dadurch in den Jahren 1977, 1978, 1979 und 1980 entstanden?

28

Warum wurde entsprechend den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes die Entlastung des Generalsekretärs zu der Rechnung des Haushaltsjahres 1977 erst am 30. September 1980 erteilt, und warum sind die Haushaltsrechnungen 1978 und 1979 in ihrer abschließenden Form nicht rechtzeitig vorgelegt worden?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Berufsbildungspraxis häufig geäußerten Vorwurf, daß die aus dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz folgende Kompetenzverlagerung zum Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zu einer praxisfremden Verwissenschaftlichung der Berufsbildungspolitik geführt hat und daß insbesondere bei verschiedenen Aufgabenwahrnehmungen des Bundesinstituts für Berufsbildung, wie beispielsweise beim Berufsbildungsbericht und bei der Berufsbildungsstatistik, ein Perfektionismus getrieben wird, der dem Ziel einer sachgerechten Information der Ausbildungspraxis eher hinderlich als dienlich ist?

30

Wie viele Bedienstete sind jeweils in welchen Abteilungen der einzelnen Bundesministerien hauptamtlich mit Fragen der Berufsbildung befaßt?

31

Für wieviel der bundesrechtlich anerkannten Ausbildungsberufe gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft der Fachminister, der die Ausbildungsordnungen für diese Berufe als Rechtsverordnungen erläßt, und wie groß ist die Zahl der in diesen Berufen bestehenden Ausbildungsverhältnisse?

32

Welchen Anteil an der Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung hat der Bundesminister für Wirtschaft, und wie wurde bzw. würde die Kompetenzlage nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz bzw. Berufsbildungsförderungsgesetz geändert?

33

Ist der Bundesminister für Wirtschaft in der Lage, seine gesetzliche Aufgabe als Verordnungsgeber in eigenständiger Beurteilung und fachlicher Prüfung der sachlichen Gegebenheiten und rechtlichen Erfordernisse in dem von ihm zu verantwortenden Bereich von Ausbildungsberufen wahrzunehmen?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme, die das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft zu den im Ausschuß eingebrachten Änderungsanträgen zugestellt hat, und wird hierdurch nicht noch einmal die generelle Fragwürdigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs unterstrichen?

35

Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in seinem Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft im Deutschen Bundestag vom 1. September 1981 darauf hingewiesen, daß das Bundesministerium der Finanzen Bedenken hinsichtlich des 2. Dienstsitzes und der Personalausstattung des. Bundesinstitutes geäußert hat.

Kann damit gerechnet werden, daß aus diesen Bedenken des Bundesministers der Finanzen Konsequenzen gezogen werden, und gegebenenfalls welche, oder sind diese Bedenken durch die Gegenäußerungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft bereits hinfällig geworden?

36

Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die in der Stellungnahme des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Frage möglicher Einsparungen durch eine Konzentration des Bundesinstitutes für Berufsbildungsforschung in Berlin vom 1. September 1981 angestellten Berechnungen den qualitativen Einwand des Bundesrechnungshofes, daß die vom Bonner Dienstsitz wahrgenommenen bisherigen Tätigkeiten weitestgehend entbehrlich sind, überhaupt nicht berücksichtigt, und hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bei seinen Gegenäußerungen bedacht, daß der Bundesrechnungshof in dieser Haltung ausdrücklich durch die Erklärung des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung unterstützt worden ist, daß insbesondere Konsequenzen notwendig seien, „hinsichtlich der organisatorischen Gliederung und personellen Ausstattung des BIBB aufgrund geänderter gesetzlicher Aufgabenstellung, insbesondere unter Berücksichtigung aus der Sicht der Wirtschaft weitgehend fehlenden Forschungsinteresses im Finanzierungsbereich der beruflichen Bildung und fehlender Notwendigkeit des Ausbaus überbetrieblicher Einrichtungen"?

37

Haben der Bundesrechnungshof und der Bundesminister der Finanzen zu den Berechnungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft bereits Stellung genommen, und wie haben sie dieses unglaubliche Zahlenwerk gegebenenfalls qualifiziert?

38

Warum ist, von den grundsätzlichen Bedenken abgesehen, beispielsweise darauf verzichtet worden, die Stellvertreterstelle für den Generalsekretär zu streichen, die doch extra mit der Begründung geschaffen worden ist, daß sich der Generalsekretär überwiegend in seinem Bonner Dienstsitz aufhält? Kann man wirklich davon ausgehen, daß für die umzugswilligen 30 Bonner Mitarbeiter (das sind 50 v. H. aller Bonner Mitarbeiter) für mindestens ein Jahr Trennungsgeld bezahlt werden muß, war es nötig, für diese Mitarbeiter einen zweiten Dienstwagen in Ansatz zu bringen, und ist es politisch vertretbar, in eine solche Kalkulation auch noch die „Gesamthaushaltsbelastung aufgrund des Berlinförderungsgesetzes" aufzunehmen?

Bonn, den 24. September 1981

Dr. Probst Pfeifer Frau Benedix-Engler Daweke Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Nelle Rossmanith Rühe Graf von Waldburg-Zeil Frau Dr. Wilms Frau Dr. Wisniewski Hinsken Dr. Waigel Hartmann Engelsberger Dr. Jobst Glos Berger (Lahnstein) Dr. Rose Ruf

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