Nutzung des beim Deutschen Patentamt gespeicherten technischen Wissens
der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Wittmann, Dr. Schwarz-Schilling, Wissmann, Dr. Riesenhuber, Dr. Warnke, Dr. Unland, Frau Geiger, Kraus, Lampersbach, Dr. Lammert, Kittelmann, Echternach, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Riedl (München), Sauter (Ichenhausen), Lenzer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Präsident des Deutschen Patentamtes hat in einer Reihe von Veröffentlichungen die unzureichende Nutzung des beim Deutschen Patentamt gespeicherten technischen Wissens kritisiert und eine Verbesserung des Zugangs zur Patentdokumentation gefordert. Seinen Angaben zufolge ließen sich durch eine konsequente Inanspruchnahme des beim Deutschen Patentamt gespeicherten technischen Wissens einerseits erhebliche Fehlinvestitionen im Zusammenhang mit den privatwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten vermeiden und andererseits umfangreiche Innovationspotentiale mobilisieren.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wieviel Patentdokumente sind zur Zeit beim Deutschen Patentamt gespeichert, und wie hoch waren die jährlichen Zugänge in den letzten Jahren?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bzw. Untersuchungen über den Anteil der auf kleine und mittlere Unternehmen sowie auf selbständige Erfinder entfallenden Anmeldungen vor?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bzw. Untersuchungen vor über die Nutzung der Patentdokumentation durch Großunternehmen einerseits und durch kleine und mittlere Unternehmen andererseits?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bzw. Untersuchungen vor über den Umfang von überflüssigen Doppel- und Nacherfindungen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der daraus resultierenden Fehlinvestitionen an den gesamten FuE-Ausgaben der Privatwirtschaft?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Deutschen Patentamtes über die unzureichende Nutzung des beim Patentamt gespeicherten technischen Wissens, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Patentdokumentation zu ergreifen?
Liegen der Bundesregierung bereits Erfahrungen vor über das neue Verfahren zur Erteilung von Informationen über den Stand der Technik in einem bestimmten Bereich durch das Patentamt (§ 29 Abs. 3 des Patentgesetzes), und wie beurteilt die Bundesregierung hierbei die geltende Gebührenregelung?
Wann ist mit der Schaffung des geplanten „Fachinformationszentrums Patente" zu rechnen, und wie soll dieses Instrument im einzelnen ausgestaltet werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich kleine und mittlere Unternehmen mangels ausreichender Informationen zurückhaltend gegenüber den Einrichtungen des Patentwesens verhalten, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Informationsangebot zu verbessern?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Informationsangebot der Auslegungsstellen dem Informationsangebot des Patentamtes anzugleichen?
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, den Zugang zur Patentdokumentation, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, zu verbessern, und inwieweit ließen sich dabei Fortschritte durch einen verstärkten Einsatz der Datentechnik erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle und technische Ausstattung des Patentamtes und der Auslegungsstellen im Hinblick auf die konsequente Nutzung der Patentdokumentation?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Umfang und Effizienz der Nutzung der Patentdokumentationen in anderen OECD-Staaten, vor allem in Japan und in den USA, vor?
Inwieweit ist sichergestellt, daß die Belange der Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder bei der Ausgestaltung des dem Bundesminister der Justiz unterstellten Patentwesens ausreichend berücksichtigt werden, und welche institutionellen Regelungen bestehen in diesem Zusammenhang in den anderen OECD-Staaten?