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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (G-SIG: 09000830)

Aktueller Stand der Verwirklichung des IuD-Programms, Zahl der Fachinformationszentren, Höhe der aufgewendeten Mittel einerseits und der Erträge andererseits, Struktur der bisherigen Benutzer, Zuständigkeit der Bundesministerien für die einzelnen Fachinformationszentren, Orientierung an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Wissenschaft, Gefährdung der Zeitschriften und der Fachpresse durch das IuD-Programm, Kooperation mit interessierten Fachverlagen, Betriebsweise und Finanzierung der Fachinformationszentren, Zugang zu den staatlichen Informations- und Dokumentationsdiensten für jedermann und Höhe der Benutzungsgebühren, freies Zugangsrecht der wissenschaftlichen Autoren, "Filterfunktion" über die Verbreitungswürdigkeit eines Werkes, Zusammensetzung der Aufsichtsorgane der Fachinformationszentren, Vermeidung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Lösung der Fragen des Urheberrechts hinsichtlich Vervielfältigung und Verbreitung von Büchern und Zeitschriften, Installierung von "Benutzerräten" in den bisherigen Fachinformationszentren

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

03.11.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/90514.10.81

Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation

der Abgeordneten Weirich, Dr. Klein (Göttingen), Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Linsmeier, Dr. Marx, Röhner, Schwarz, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Schwarz-Schilling und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie ist der aktuelle Stand der Verwirklichung des Regierungsprogramms zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD)?

2

Wieviel Fachinformationszentren (FIZ) gibt es inzwischen, und welche Veränderungen der Planungen hat es gegenüber der beim Start des Programms ausgegebenen Zielsetzungen gegeben?

3

Wieviel Mittel mußten bisher für das IuD-Programm aufgewandt werden, und zwar

a) insgesamt,

b) als Betriebszuschüsse für die einzelnen Fachinformationszentren,

c) als Erstausrüstungszuschüsse für die einzelnen Informationszentren,

d) für Gutachten und Planungskosten, insbesondere für die Gesellschaft für Information und Dokumentation mbH in Heidelberg?

4

Welche Erträge stehen dem Mitteleinsatz gegenüber?

5

Wie sieht die Struktur der bisherigen Benutzer aus?

6

Wie wurde der Kabinettsbeschluß von Anfang 1980 über die „neue Ordnung für die Zuständigkeit der Bundesministerien im IuD-Programm" praktisch umgesetzt? Wer hat konkret die Federführung über die einzelnen Fachinformationszentren und die Forschungsinformationsstelle?

7

Welche erkennbaren Entwicklungen für eine bessere Orientierung der Fachinformationszentren an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Wissenschaft haben sich bisher ergeben, insbesondere seit der Neuorganisation der Federführung 1980?

8

Gibt es Untersuchungen darüber, daß die Fachinformationszentren die Informationssituation wirklich verbessert haben, und gibt es Belege dafür, daß die FIZ eine größere „Chancengleichheit" schaffen?

9

Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse über das Ausmaß der Gefährdung der Zeitschriften und der Fachpresse durch das IuD-Programm der Bundesregierung vor?

10

Steht die Bundesregierung noch zu der 1976 von Bundesminister Matthöfer ausgegebenen nachfolgenden Zielsetzung der Fachinformationszentren: „IuD-Dienste können und sollen mit der gedruckten Fachliteratur nicht in Wettbewerb treten oder sie ersetzen; sie sollen vielmehr durch gezielte Hinweise den Zugang zur Fachliteratur erleichtern und so ihre Nutzung und Nachfrage verstärken; soweit elektronische Speicher eingesetzt werden, sollen sie — und dies gilt für alle Fachinformationszentren — nicht die Literatur selbst, sondern hinweisende Daten über Literatur (sogenannte Sekundärinformation) enthalten."? Wenn ja, wie steht die Bundesregierung dann zu der zumindest bei den Fachinformationszentren Technik (16) und Bau (8) geübten Praxis, Literaturvolltexte selbst anzubieten?

11

Wie ist vor dem Hintergrund der in Frage 9 zitierten Aussage des Bundesministers Matthöfer, die später geäußerte Ansicht des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zu verstehen, es „könne nicht ausgeschlossen werden, daß Fachinformationszentren auch als Druckereien, Verlage und Buchhandlungen tätig werden können"?

12

In welchen Fachinformationszentren hat es inzwischen eine Kooperation mit interessierten Fachverlagen durch Mitgliedschaft oder Beteiligung als Gesellschafter gegeben, nachdem das Bundesministerium für Forschung und Technologie nach seinen eigenen Bekundungen die Trägerschaft der Fachinformationszentren auf eine möglichst breite Basis bringen wollte und dafür eingetreten war, in Pilotprojekten praktische Erfahrungen zu sammeln?

13

Welche Ergebnisse haben diese Kooperationen erbracht?

14

Warum blieben die Gespräche über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im FIZ 16 Technik mit der Verlegerschaft ergebnislos?

15

Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung über Betriebsweise und Finanzierung der Fachinformationszentren sowie ihre Trägerschaft in der Zukunft?

16

In welcher Form soll der Zugang zu den staatlichen Informations- und Dokumentationsdiensten für jedermann gewährleistet werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Höhe der Benutzungsgebühren und deren eventuelle Subventionierung?

17

Wie soll die Frage des freien Zugangsrechts der wissenschaftlichen Autoren zu den staatlichen Informations- und Dokumentationsstellen als Ausfluß ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, auf die Freiheit ihrer Berufsausübung sowie allgemein auf die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gelöst werden?

18

Wer übernimmt die „Filterfunktion" über die Verbreitungswürdigkeit eines Werkes, nachdem das Bundesministerium für Forschung und Technologie erklärt hat, achtzig Prozent aller relevanten Informationen, die einspeicherungswürdig sind, würden in zwanzig Prozent aller Medien angeboten? Wie lassen sich Qualitätskontrolle und Zensurverbot im staatlichen Rahmen zusammenführen?

19

Wie müssen nach Auffassung der Bundesregierung die Aufsichtsorgane der Fachinformationszentren zusammengesetzt sein?

20

Welche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Verbot des Mißbrauchs des Vernichtungswettbewerbs und des Mißbrauchs amtlicher Autorität) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (Verbot des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht) resultierenden möglichen Probleme sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem IuD-Programm, und wie gedenkt sie deren Entstehung zu verhindern?

21

Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des IuD-Programms Fragen des Urheberrechts hinsichtlich Vervielfältigung und Verbreitung von Büchern und Zeitschriften vor dem Hintergrund der sprunghaften Entwicklung von Vervielfältigungstechniken aller Art zu lösen?

22

Sind nach Auffassung der Bundesregierung bei der derzeitigen Praxis des Angebots von Volltexten durch zumindest einige Fachinformationszentren die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen auch beachtet?

23

Wurden in den bisherigen Fachinformationszentren sogenannte ,,Benutzer-Räte" installiert? Wenn ja, wo, wie setzten sich diese zusammen, und welche Erfahrungen wurden damit gemacht?

Bonn, den 14. Oktober 1981

Weirich Dr. Klein (Göttingen) Lenzer Pfeifer Dr. Probst Gerstein Dr. Bugl Engelsberger Eymer (Lübeck) Dr. Hubrig Maaß Neuhaus Prangenberg Dr. Riesenhuber Dr. Stavenhagen Linsmeier Dr. Marx Röhner Schwarz Dr. Kunz (Weiden) Dr. Schwarz-Schilling Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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