Verhalten der DDR gegenüber dem Rechtsextremisten Udo Albrecht
der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Vogel (Ennepetal), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Sauter (Ichenhausen), Dr. Bötsch, Deres, Milz, Niegel, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wann und mit welcher Begründung haben die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland die DDR um Zulieferung des am 29. Juli auf ihr Gebiet geflüchteten Rechtsextremisten Udo Albrecht ersucht? Welche extremistischen Tätigkeiten von Albrecht sind der Bundesregierung bekannt und welche Straftaten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit werden ihm nach Kenntnis der Bundesregierung zur Last gelegt?
Wann und mit welcher Begründung hat die DDR die Zulieferung abgelehnt? Welche Mitteilungen über seine Abschiebung hat sie gemacht? Wie beurteilt die Bundesregierung die Nichtzulieferung und Abschiebung rechtlich und politisch?
Was ist der Bundesregierung über den jetzigen Aufenthalt von Albrecht bekannt? Hält er sich in einem Land auf, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen Auslieferungsvertrag geschlossen hat?
Welche Berichte über Albrecht und seine Tätigkeit hat es vor seiner Flucht in DDR-Medien und in DKP-eigenen Presseorganen oder von ihr beeinflußten Organisationen gegeben? Wie ist in den gleichen Medien über Flucht und Abschiebung Albrechts berichtet worden?
Welche sonstigen Fälle offenkundiger Unterstützung deutscher Rechtsextremisten durch die DDR oder andere Länder des „realen Sozialismus" sind der Bundesregierung bekannt, oder welche Anhaltspunkte für derartige Unterstützung hat sie?