Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1171
11.12.81
Sachgebiet 8
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höpfinger, Franke, Dr. George, Hartmann,
Pohlmann, Frau Hürland, Seehofer, Dr. Probst, Rossmanith, Dr. Faltlhauser,
Vogt (Düren), Günther, Louven, Jagoda, Bahner, Kolb, Zink, Dr. Rose,
Frau Geiger, Kraus, Klein (München), Spilker, Hinsken, Keller, Frau Krone-Appuhn,
Rainer, Frau Verhülsdonk, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Jobst und der Fraktion
der CDU/CSU
— Drucksache 9/1090 —
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Arbeitsverwaltung
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung — II a 1 — 42/261 — hat mit Schreiben
vom 10. Dezember 1981 namens der Bundesregierung die Kleine
Anfrage wie folgt beantwortet:
Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner
Sitzung am 26. Mai 1981 einvernehmlich beschlossen, die
Arbeitsverwaltung auf ihre Wirtschaftlichkeit und Effektivität überprüfen
zu lassen. Er hat die dafür notwendigen Mittel dem
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung gestellt.
1. Wann und welcher Gesellschaft ist der Prüfungsauftrag erteilt
worden, bzw. wann ist mit der Auftragsvergabe zu rechnen?
Der Prüfantrag ist noch nicht erteilt. Als Auftragnehmer für
Vorstudien, die noch im Dezember 1981 vergeben werden sollen, sind
vorgesehen:
Horn & Partner Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf;
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuarbeit AG, Frankfurt am Main.
Die Auftragnehmer für die Vorstudien sind am 8. Dezember 1981
durch einen beim Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung gebildeten Beirat ausgewählt worden. Dem Beirat gehören
fünf Vertreter der beteiligten Bundesressorts, vier Vertreter der
Bundesanstalt für Arbeit und ein Wissenschaftler mit beratender
Stimme an. Ein Vertreter des Bundesrechnungshofs nimmt
beratend an den Sitzungen des Beirat teil.
Die Hauptuntersuchung soll nach Vorlage und Auswertung der
Vorstudien im Frühjahr 1982 in Auftrag gegeben werden.
1. a) Welche Kosten wird das Projekt insgesamt verursachen?
Für das Projekt sind insgesamt 2,22 Mio. DM im Haushalt bzw.
Finanzplan des Bundes wie folgt veranschlagt:
1981: 220 000 DM,
1982: 1 500 000 DM,
1983: 500 000 DM.
Die Kosten der Untersuchung sollen sich im Rahmen der
bereitgestellten Mittel halten.
1. b) Über welchen Zeitraum wird das Projekt durchgeführt?
c) Bis wann rechnet die Bundesregierung voraussichtlich mit der
Vorlage der Untersuchungsergebnisse bzw. deren
Veröffentlichung, und welche Erwartungen hat sie für die zukünftige
praktische Arbeit der Arbeitsverwaltung?
Die Untersuchung soll im wesentlichen bis Ende 1982
abgeschlossen werden, so daß der Endbericht Anfang 1983 vorgelegt werden
kann. Der Untersuchungsbericht soll den zuständigen
Ausschüssen des Deutschen Bundestages zugeleitet werden.
Die Bundesregierung erwartet, daß die praktische Arbeit der
Arbeitsverwaltung durch die Übernahme von
Verbesserungsvorschlägen der Gutachter erleichtert wird.
1. d) Wurde die Überprüfung mit der Bundesanstalt für Arbeit
abgesprochen, und welche Haltung nimmt die Bundesanstalt in
dieser Frage ein? Hat sich die Bundesanstalt in dieser Frage
schriftlich geäußert?
Ja. Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit hat der
Untersuchung am 29. Oktober 1981 zugestimmt und sich unter
bestimmten Voraussetzungen zur Mitwirkung bereit erklärt. Diese
Voraussetzungen sind inzwischen weitgehend erfüllt. Die
Bundesanstalt arbeitet im Beirat mit. Sie ist dort durch je einen Vertreter der
drei im Vorstand vertretenen Gruppen (Arbeitnehmer,
Arbeitgeber, öffentliche Hand) sowie einen Vertreter der Verwaltung
vertreten. Die endgültige Beschlußfassung des Vorstands der
Bundesanstalt soll am 16. Dezember 1981 erfolgen.
2. Wie lautet der Prüfungsauftrag im einzelnen?
Der Prüfungsauftrag lautet: Prüfung der Wirtschaftlichkeit und
Effektivität der Arbeitsverwaltung.
2. a) Sollen dabei Effektivität und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der
gegenwärtigen Rechtslage geprüft werden oder sollen
Vorschläge zur Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes
gemacht werden?
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der der Bundesanstalt
rechtlich zugewiesenen Aufgaben. Dies schließt nicht aus, daß das
Ergebnis der Überprüfung im Einzelfall auch ein Vorschlag einer
Rechtsänderung sein kann, wenn sich eine rechtliche Regelung
als Hemmnis für eine rationelle Aufgabenerfüllung herausstellt.
2. b) Will die Bundesregierung mit dieser Überprüfung auch
Erkenntnisse darüber gewinnen, wie sich die geplanten
Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes auswirken?
Ja. Da die Untersuchung im wesentlichen im Jahr 1982
durchgeführt werden soll, wird sie auf der Grundlage des in diesem Jahre
geltenden Rechts erfolgen, das heißt unter Betücksichtigung auch
des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes und des Gesetzes
zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung.
3. Ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der
Arbeitsverwaltung mit den Normen des Datenschutzes und des
Sozialgeheimnisses vereinbar bzw. ordnungsgemäß durchführbar,
und wie läßt sich die Vergabe eines solchen Gutachtens mit der
Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums vereinbaren?
Ja. Bei der Untersuchung werden die Regelungen des
Datenschutzes und des Sozialgeheimnisses beachtet werden. Das
Gutachten ist kein Mittel der Rechtsaufsicht des Bundesministers für
Arbeit und Sozialordnung. Es kann deshalb auch nicht gegen die
Grundsätze der Rechtsaufsicht verstoßen.
4. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung die mit
dem Gutachtenauftrag zwangsläufig entstehende Mehrbelastung
für die Bediensteten der Arbeitsverwaltung mit dem ohnehin
größer werdenden Arbeitsaufwand aufgrund der steigenden
Arbeitslosigkeit und der gesetzlichen Neuregelungen?
Auf die Mehrbelastung für die Bediensteten der
Arbeitsverwaltung wird Rücksicht genommen. Der Zeitplan und die einzelnen
Untersuchungsschritte werden mit der Bundesanstalt abgestimmt.
Dies gilt bereits für die Vorstudie.
5. Sind bereits Sozialversicherungsträger (Artikel 87 Abs. 2 GG) von
unabhängigen Prüfungsgesellschaften auf Wirtschaftlichkeit und/
oder Effektivität überprüft worden?
Ja, mehrfach vor allem im Bereich der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung. Im Bereich der Krankenversicherung läuft zur
Zeit bei einer Ersatzkasse eine Untersuchung im Rahmen der
Selbstverwaltung.
5. a) Wenn ja, wann und von wem?
Im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sind
folgende Untersuchungen durch unabhängige
Prüfungsgesellschaften durchgeführt worden:
1. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA):
1970 bis 1974 Wirtschaftlichkeits- und
Effektivitätsuntersuchung durch die Unternehmensberatungsgesellschaft A. T.
Kearney, Düsseldorf. Aufgrund der guten Erfahrungen mit
dieser Untersuchung sind 1978 und 1981 weitere Aufträge zur
Untersuchung bestimmter Bereiche und Fragenkomplexe an
die Firma WIBERA Wirtschaftberatung AG, Düsseldorf, erteilt
worden.
2. Bundesknappschaft:
1976 Untersuchung im Bereich elektronische
Datenverarbeitung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuarbeit AG,
Frankfurt.
3. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten als
bundesunmittelbarer Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung ist im Jahre 1968 durch die Firma Feuerstein überprüft
worden.
5. b) Plant die Bundesregierung, dem Bundesarbeitsminister die
Möglichkeit einzuräumen, auch andere
Sozialversicherungsträger auf Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch unabhängige
Institutionen überprüfen zu lassen?
Derartige Absichten bestehen zur Zeit nicht. Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung plant auch von sich aus keine
Untersuchungen bei anderen Sozialversicherungsträgern.
6. Sind von der Bundesanstalt für Arbeit bisher Initiativen zur
Erfolgskontrolle durchgeführt bzw. eingeleitet worden?
a) Liegen hierüber Ergebnisse bzw. Teilergebnisse vor?
Ja. Auch die Bundesanstalt für Arbeit sieht die Kontrolle der
Effektivität und Wirtschaftlichkeit ihrer Dienststellen als eine
wichtige Daueraufgabe an, die sie mit gezielten internen
Maßnahmen wahrnimmt. Die Wirtschaftlichkeits- und
Effektivitätskontrolle ist Gegenstand der Fachaufsicht innerhalb der
Bundesanstalt und in besonderem Maße Aufgabe der Prüfdienste der
Bundesanstalt und des Bundesrechnungshofs.
6. b) Sind die Mittel der Selbstverwaltung nach Auffassung der
Bundesregierung ausgeschöpft und die gewonnenen Erkenntnisse
auch umgesetzt worden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die
Selbstverwaltung der Bundesanstalt ihren Aufgaben gerecht geworden ist, und
daß die bisher durch die Initiativen der Bundesanstalt
gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt worden sind oder noch umgesetzt
werden.
6. c) Ist aus dem Prüfungsauftrag zu folgern, daß nach Auffassung
der Bundesregierung die Bundesanstalt für Arbeit selbst ggf. im
Zusammenwirken mit dem Bundesrechnungshof nicht in der
Lage ist, die Arbeitsverwaltung auf Wirtschaftlichkeit und
Effektivität zu überprüfen?
Nein, aber der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
und die Bundesregierung haben eine Überprüfung durch
unabhängige Gutachter erbeten. Es ist nicht nur in der privaten
Wirtschaft üblich, Wirtschaftlichkeits- und Effizienzuntersuchungen
durch unabhängige, externe Gutachter vornehmen zu lassen.
Derartige Untersuchungen führen in den meisten Fällen zu
Verbesserungsvorschlägen, die von bet riebsinternen Stellen nicht
erkannt worden sind oder nicht erkannt werden können.
7. Wurde die Bundesregierung zu dem Prüfungsauftrag durch den
Bericht des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1980 veranlaßt,
in dem dargelegt wurde, daß im Rahmen der geltenden Rechtslage
jährlich Leistungen bis zu 1,5 Mrd. DM eingespart werden
könnten? Wenn nein, welchen Anlaß hatte die Bundesregierung?
Die Kostenentwicklung bei der Bundesanstalt und die Berichte
des Bundesrechnungshofes waren sicher wichtige Gründe dafür,
daß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ein
Gutachten über die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der
Arbeitsverwaltung erbeten hat. Aber auch unabhängig davon ist es sinnvoll
und notwendig, für ein großes öffentliches
Dienstleistungsunternehmen Verbesserungsvorschläge durch externe Gutachter
erarbeiten zu lassen.
8. Welche Erfolgsaussichten räumt die Bundesregierung der
Untersuchung ein, nachdem der Bundesrechnungshof den Erfolg einer
Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Bundesanstalt als gering eingeschätzt und darüber hinaus betont hat, eine
solche Untersuchung würde längere Zeit in Anspruch nehmen?
9. Treffen Meldungen zu, wonach nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes keine wesentlichen organisatorischen Mängel bei der
Bundesanstalt für Arbeit feststellbar waren und der
Bundesrechnungshof unter diesen Gesichtspunkten die ihm zugewiesenen
Mittel in Höhe von 300 000 DM zurückgewiesen hat?
Die Bundesregierung räumt der Untersuchung große
Erfolgschancen ein. Der Bundesrechnungshof hat sich in seinem
Problemkatalog vom 9. Dezember 1980 nur zu den Erfolgsaussichten einer
organisatorischen Untersuchung geäußert; hierzu hat er
festgestellt, daß eine Prüfung der Organisation nicht die in sie gesetzten
Erwartungen rechtfertigen würde, weil wesentliche
organisatorische Mängel bei der Bundesanstalt für Arbeit nicht festzustellen
sind. Das schließt nicht aus, daß Untersuchungen der
Wirtschaftlichkeit in Teilbereichen zu Ergebnissen führen, wie der
Bundesrechnungshof sie im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit auch
laufend in Prüfungsmitteilungen darstellt.
Eine umfassende Prüfung der Organisation der Bundesanstalt
selbst unter Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hätte der Bundesrechnungshof neben den laufenden
Prüfungsaufgaben auch aus personellen Gründen nicht übernehmen können.
Er wird aber seine Prüfungserfahrungen durch beratende
Mitwirkung im Projektbeirat einbringen. Das Untersuchungskonzept ist
daher auch in enger Abstimmung mit dem Bundesrechnungshof
erarbeitet worden.
10. Handelt es sich bei der in Auftrag gegebenen Untersuchung um
eine „umfassende organisatorische Untersuchung", von der der
Bundesrechnungshof ausdrücklich abgeraten hatte?
Bei der in Auftrag zu gebenden Untersuchung handelt es sich
nicht um eine umfassende Organisationsuntersuchung. Das
Gutachten dient vielmehr dazu, die Aufgabenerfüllung der
Bundesanstalt auf ihre Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu überprüfen und
Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Organisatorische Fragen
spielen dabei eine notwendige, aber keine führende Rolle.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Prüfungsauftrag im
Hinblick auf die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs
Buschfort vom 20. März 1981, daß durch die Umorganisation aus
dem Jahre 1978 die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der
Arbeitsämter effektiver geworden sei und deshalb keine
Notwendigkeit bestehe, eine Kommission zur Überprüfung der
Organisation der Bundesanstalt für Arbeit einzusetzen?
Die Ausführungen des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs
Buschfort vom 20. März 1981 sind zutreffend. Sie stehen der
geplanten Vergabe des Gutachtens jedoch nicht entgegen. Denn
das geplante Gutachten dient — wie schon zu den vorstehenden
Fragen ausgeführt — dem Aufspüren weiterer
Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem auch in anderen Bereichen der
Arbeitsverwaltung.]