Prüfung der Wirtscha ft lichkeit und der Effektivität der Arbeitsverwaltung
der Abgeordneten Höpfinger, Franke, Dr. George, Hartmann, Pohlmann, Frau Hürland, Seehofer, Dr. Probst, Rossmanith, Dr. Faltlhauser, Vogt (Düren), Günther, Louven, Jagoda, Bahner, Kolb, Zink, Dr. Rose, Frau Geiger, Kraus, Klein (München), Spilker, Hinsken, Keller, Frau Krone-Appuhn, Rainer, Frau Verhülsdonk, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 1981 ist im Einzelplan 11 für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Arbeitsverwaltung ein Betrag von 220 000 DM ausgewiesen. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1982 sind für diese Zweckbestimmung weitere 1 500 000 DM vorgesehen. Nach bisher vorliegenden Meldungen soll eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überprüfung der Arbeitsverwaltung beauftragt werden. Der Bundesrechnungshof hat am 9. Dezember 1980 in seinem, die Finanzen und Arbeitslage der Bundesanstalt für Arbeit betreffenden, Problemkatalog ausgeführt, daß nach seiner Auffassung keine wesentlichen organisatorischen Mängel der Bundesanstalt feststellbar seien, die bisherige Organisationsform sich bewährt habe und eine Prüfung der Organisation der Bundesanstalt die in sie gesetzten Erwartungen nicht rechtfertigen würde. Die jetzt von der Bundesregierung vorgesehene Untersuchung der Arbeitsverwaltung tritt neben die Aufgabe und Aktivitäten der Prüfdienste der Bundesanstalt und des Bundesrechnungshofes.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wann und welcher Gesellschaft ist der Prüfungsauftrag erteilt worden, bzw. wann ist mit der Auftragsvergabe zu rechnen?
a) Welche Kosten wird das Projekt insgesamt verursachen?
b) Über welchen Zeitraum wird das Projekt durchgeführt?
c) Bis wann rechnet die Bundesregierung voraussichtlich mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse bzw. deren Veröffentlichung, und welche Erwartungen hat sie für die zukünftige praktische Arbeit der Arbeitsverwaltung?
d) Wurde die Überprüfung mit der Bundesanstalt für Arbeit abgesprochen, und welche Haltung nimmt die Bundesanstalt in dieser Frage ein? Hat sich die Bundesanstalt in dieser Frage schriftlich geäußert?
Wie lautet der Prüfungsauftrag im einzelnen?
a) Sollen dabei Effektivität und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der gegenwärtigen Rechtslage geprüft werden oder sollen Vorschläge zur Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes gemacht werden?
b) Will die Bundesregierung mit dieser Überprüfung auch Erkenntnisse darüber gewinnen, wie sich die geplanten Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes auswirken?
Ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Arbeitsverwaltung mit den Normen des Datenschutzes und des Sozialgeheimnisses vereinbar bzw. ordnungsgemäß durchführbar, und wie läßt sich die Vergabe eines solchen Gutachtens mit der Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums vereinbaren?
Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung die mit dem Gutachtenauftrag zwangsläufig entstehende Mehrbelastung für die Bediensteten der Arbeitsverwaltung mit dem ohnehin größer werdenden Arbeitsaufwand aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit und der gesetzlichen Neuregelungen?
Sind bereits Sozialversicherungsträger (Artikel 87 Abs. 2 GG) von unabhängigen Prüfungsgesellschaften auf Wirtschaftlichkeit und/oder Effektivität überprüft worden?
a) Wenn ja, wann und von wem?
b) Plant die Bundesregierung, dem Bundesarbeitsminister die Möglichkeit einzuräumen, auch andere Sozialversicherungsträger auf Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch unabhängige Institutionen überprüfen zu lassen?
Sind von der Bundesanstalt für Arbeit bisher Initiativen zur Erfolgskontrolle durchgeführt bzw. eingeleitet worden?
a) Liegen hierüber Ergebnisse bzw. Teilergebnisse vor?
b) Sind die Mittel der Selbstverwaltung nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschöpft und die gewonnenen Erkenntnisse auch umgesetzt worden?
c) Ist aus dem Prüfungsauftrag zu folgern, daß nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesanstalt für Arbeit selbst ggf. im Zusammenwirken mit dem Bundesrechnungshof nicht in der Lage ist, die Arbeitsverwaltung auf Wirtschaftlichkeit und Effektivität zu überprüfen?
Wurde die Bundesregierung zu dem Prüfungsauftrag durch den Bericht des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1980 veranlaßt, in dem dargelegt wurde, daß im Rahmen der geltenden Rechtslage jährlich Leistungen bis zu 1,5 Mrd. DM eingespart werden könnten? Wenn nein, welchen Anlaß hatte die Bundesregierung?
Welche Erfolgsaussichten räumt die Bundesregierung der Untersuchung ein, nachdem der Bundesrechnungshof den Erfolg einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Bundesanstalt als gering eingeschätzt und darüber hinaus betont hat, eine solche Untersuchung würde längere Zeit in Anspruch nehmen?
Treffen Meldungen zu, wonach nach Auffassung des Bundesrechnungshofes keine wesentlichen organisatorischen Mängel bei der Bundesanstalt für Arbeit feststellbar waren und der Bundesrechnungshof unter diesen Gesichtspunkten die ihm zugewiesenen Mittel in Höhe von 300 000 DM zurückgewiesen hat?
Handelt es sich bei der in Auftrag gegebenen Untersuchung um eine „umfassende organisatorische Untersuchung", von der der Bundesrechnungshof ausdrücklich abgeraten hatte?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Prüfungsauftrag im Hinblick auf die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort vom 20. März 1981, daß durch die Umorganisation aus dem Jahre 1978 die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsämter effektiver geworden sei und deshalb keine Notwendigkeit bestehe, eine Kommission zur Überprüfung der Organisation der Bundesanstalt für Arbeit einzusetzen?