Stand der Koalitionsfreiheit in der DDR
der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Eymer (Lübeck), Lowack, Böhm (Melsungen), Werner, Straßmeir, Bahner, Lintner, Buschbom, Sauer (Salzgitter), Schwarz, Frau Hoffmann (Soltau), Rühe, Klein (München), Dr. Stercken, Dr. Hornhues, Frau Fischer, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Pohlmeier, Dr. Hüsch, Würzbach, Frau Krone-Appuhn, Repnik, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Olderog und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ende dieses Jahres finden in der DDR die sogenannten Gewerkschaftswahlen zur Vorbereitung des 10. FDGB-Kongresses statt, bei denen die sogenannten Vertrauensleute für die gewerkschaftlichen Grundorganisationen des FDGB bestimmt werden. Nach den Aussagen eines führenden Funktionärs (ND vom 28. Oktober 1981) soll dabei jedes Mitglied „sein demokratisches Recht zur Mitwirkung an der Leitung des gesellschaftlichen Lebens wahrnehmen und so unmittelbar an der Machtausübung der Arbeiterklasse teilnehmen".
Seit dem Inkrafttreten der beiden Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen im Jahre 1976, die auch für die DDR mit der Verkündung in ihrem Gesetzblatt geltendes Recht geworden sind, haben die Deutschen in der DDR auch nach der dort geltenden Rechtslage das Recht, „sich frei mit anderen zusammenzuschließen sowie zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten" (Artikel 22 IPBPR) bzw. „das Recht eines jeden, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen Gewerkschaften zu bilden oder einer Gewerkschaft eigener Wahl allein nach Maßgabe ihrer Vorschriften beizutreten" (Artikel 8 IPWSKR).
Die Wirklichkeit in der DDR sieht jedoch völlig anders aus. Arbeiter und Angestellte haben keine Wahl, ob sie dem FDGB beitreten wollen. Die Gründung und der Aufbau anderer, nach freiheitlichen Grundsätzen arbeitender Gewerkschaften ist nicht möglich. Der FDGB wiederum ist eine von der Staatspartei SED gesteuerte Organisation, mit der die Arbeitnehmerschaft seitens der Parteiführung unter Kontrolle gehalten werden soll. So hat die stellvertretende FDGB-Vorsitzende Johanna Töpfer kürzlich in Berlin festgestellt, „Alle Initiativen und der Ideenreichtum der Gewerkschaftsmitglieder seien darauf zu lenken, die vom X. Parteitag beschlossene, auf das Wohl des Volkes und die Sicherheit des Friedens gerichtete Politik der SED tatkräftig zu unterstützen."
Diese mit den Aufgaben einer echten Arbeitnehmervertretung nicht in Einklang zu bringende Ausrichtung der Monopolgewerkschaft in der DDR auf die Rolle einer Machtstütze für die herrschende SED, ohne daß die Arbeitnehmer irgendeine gewerkschaftliche Alternative haben, ist mit den auch für die DDR geltenden VN-Menschenrechtpakten nicht vereinbar. Die Menschenrechte sind jedoch auch nach Artikel 2 des innerdeutschen Grundlagenvertrages eine der Grundlagen der innerdeutschen Beziehungen.
Ihre Verletzung kann den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung nicht gleichgültig lassen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
In welcher Weise und mit welchen Mitteln lenkt die in der DDR herrschende Staatspartei SED den FDGB und seine Organisationen, und besteht nach den Erkenntnissen der Bundesregierung irgendeine Möglichkeit für die Mitglieder des FDGB, gewerkschaftliche Aktivitäten zu entfalten, die nicht den Richtlinien der SED entsprechen oder ihnen gar entgegengesetzt sind?
In welcher Weise ist in der DDR seit dem Inkrafttreten der Internationalen MR-Pakte der Vereinten Nationen im Jahre 1976 durch gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen echte Koalitionsfreiheit eingeführt worden, die in Artikel 22 IPBPR und Artikel 8 IPWSKR als Menschenrecht anerkannt ist?
Gibt es für Arbeitnehmer in der DDR die Möglichkeit, die Koalitionsfreiheit in dem Sinne in Anspruch zu nehmen, daß sie dem FDGB nicht anzugehören brauchen, ohne daß sie dadurch berufliche Nachteile erleiden?
Gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in der DDR Bestrebungen innerhalb der Arbeitnehmerschaft, die Möglichkeit einer Gewerkschaftsarbeit in anderen als den Staatsgewerkschaften des FDGB zu fordern?
In welcher Weise können die Arbeitnehmer in der DDR bei den bevorstehenden Gewerkschaftswahlen in geheimer Abstimmung eine echte Auswahl zwischen verschiedenen Kandidaten treffen?
Gibt es für Arbeitnehmer in der DDR die praktische Möglichkeit, von der Teilnahme an den Gewerkschaftswahlen des FDGB fernzubleiben, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen?