Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1486
22.03.82
Sachgebiet 402
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Möller,
Dr. Schneider, Linsmeier, Dörflinger, Doss, Francke (Hamburg), Dr. Götz,
Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Zierer,
Werner, Dr. Bötsch, Bohl, Buschbom, Clemens, Deres, Hinsken, Jung (Lörrach),
Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Lintner, Milz, Dr. Olderog, Sauer (Stuttgart),
Freiherr von Schorlemer, Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Stark (Nürtingen),
Dr. von Wartenberg, Susset, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/1409 —
Liberalisierung des Mietrechts
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
– W II 1 – R 07 – 4 – hat mit Schreiben vom 19. März 1 die
Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
Die Bundesregierung betrachtet das Gutachten des
Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Wirtschaft als weiteren
Beitrag für die wohnungspolitische Diskussion.
Die Empfehlungen, die der Beirat aus seinem Befund ableitet,
erstrecken sich u. a. auf
— eine Reduzierung der steuerlichen Möglichkeiten,
— marktkonforme Anreize zur Verstärkung des Baulandangebots
und zur Senkung der Baukosten,
— die Ausschaltung inflationsbedingter Störungen der
Wohnungswirtschaft
— und die Einführung von mehr Vertragsfreiheit zwischen Mieter
und Vermieter;
im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Empfehlung, in der
Wohnungswirtschaft mehr marktwirtschaftliche Grundsätze zu
verwirklichen.
Die Bundesregierung hat sich in der Regierungserklärung des
Bundeskanzlers vom 24. November 1980 dazu bekannt,
marktwirtschaftliche Elemente in der Wohnungspolitik zu stärken. Mit
den Beschlüssen der Bundesregierung vom 27. Mai 1981 und vom
3. Februar 1982 soll das Mietrecht modifiziert (Einführung der
Staffelmiete für Neubauwohnungen, Vereinfachungen im
Mieterhöhungsrecht, Erleichterung von Zeitmietverträgen für bestimmte
Fälle und Präzisierung des Vergleichsmietenbegriffs) werden. Die
Bundesregierung erwartet von den genannten
Mietrechtsänderungen eine Belebung des freifinanzierten Mietwohnungsbaus.
Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesregierung auch alle aus der
Sicht der Mieter vorgetragenen Besorgnisse sorgfältig
abgewogen. Ferner ist durch das Gesetz zum Abbau der
Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen (Artikel
27 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes, BGBl. I, Nr. 58/81) ein
wesentlicher Schritt zur Annäherung des
Sozialwohnungsbestandes an marktwirtschaftliche Verhältnisse getan worden.
Schließlich sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für den
Wohnungsbau durch Artikel 26 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
verbessert worden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nach der in den
letzten zwölf Monaten erfolgten Akzentuierung ihrer
Wohnungspolitik deren Wirkungen abgewartet werden müssen, bevor
weitere, grundsätzliche Anregungen für eine Fortentwicklung ihrer
Politik aufgegriffen werden.
Im übrigen wird eine Darstellung von steuerlichen und anderen
Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen auch
Gegenstand des von der Bundesregierung noch vorzulegenden
Berichts über das Zusammenwirken der Instrumente der
Wohnungspolitik sein.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Wissenschaftlichen Beirats, daß die Marktkräfte in der Wohnungswirtschaft
wiederholt fehlgeleitet wurden, sei es durch spezielle
wohnungspolitische Interventionen, sei es dadurch, daß die
Rahmenbedingungen (z. B. des Steuer- und Bodenrechts) sich nicht zu
einer konsistenten marktwirtschaftlichen Ordnung fügten?
Die Produktion von Wohnungen und die Ausweisung von
Bauland vollziehen sich seit jeher im Rahmen vielfältiger, z. T.
detaillierter staatlicher Regelungen. Diese staatlichen Regelungen, die
vom Bundesbaugesetz über Bauordnungen der Länder,
Satzungen der Gemeinden bis hin zum
Wohnraumkündigungsschutzgesetz reichen, sind Ergebnis der Überlegung, daß der Boden- und
Wohnungsmarkt ohne Rahmensetzungen zu unbefriedigenden
Ergebnissen führt. Angesichts der Vielzahl von Regelungen ist
allerdings auch denkbar, daß einzelne ihre Zwecke nur
unvollständig erreichen, daß unerwünschte Nebenwirkungen auftreten
oder daß die Gesamtheit der staatlichen Einflüsse die
Funktionsweise des Marktes in Teilbereichen nicht nur verbessert. Deshalb
müssen die staatlichen Regelungen ständig auf ihre
Auswirkungen überprüft werden. Die Bundesregierung weist in diesem
Zusammenhang unter anderem auf ihre Vorschläge zur
Fortentwicklung des Mietrechts, auf die sog. Baulandnovelle, die jetzt
vorgeschlagene Neubewertung von unbebauten, baureifen
Grundstücken sowie auf die Bemühungen des Bundesministers
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode Drucksache 91486
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die baurechtlichen
Anforderungen im Wohnungsbau zu vereinfachen, hin.
Diese Aktivitäten zeigen, daß die Bundesregierung weiterhin
bemüht bleibt, Fehlleitungen von Marktkräften zu vermeiden.
2. Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des
Wissenschaftlichen Beirats an, daß sozialpolitische Aufgaben im
Wohnungsbereich um so leichter durch marktkonforme Maßnahmen
gelöst werden könnten, je mehr der Markt instandgesetzt wird, die
wohnungswirtschaftlichen Probleme zu lösen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf einem
ausgeglichenen Wohnungsmarkt die wohnungswirtschaftlichen
Probleme leichter zu lösen sind. Die sozialpolitischen Aufgaben im
Wohnungsbereich bleiben dabei sehr vielfältig. Entsprechend
differenziert müssen auch die Maßnahmen und Instrumente von
Bund, Ländern und Gemeinden ausfallen.
So kann es z. B. in alten, hochverdichteten Wohngebieten zu
einem Marktversagen kommen, wenn das privatwirtschaftliche
Risiko einer Wohnungsbauinvestition unverhältnismäßig groß ist.
Ferner führt eine regionale Konzentration von Haushalten mit
niedrigem Einkommen dazu, daß die von den Nachfragern
gezahlten Mieten nicht ausreichen, um einen angemessenen
Zustand der Wohnungen zu sichern. In derartigen Gebieten treten
zudem vielfach Mängel in der öffentlichen Infrastruktur auf. Um
solche komplexen Situationen zu lösen, wurde das
Instrumentarium des Städtebauförderungsgesetzes geschaffen. Rein
marktkonforme Lösungen haben sich unter solchen Bedingungen als
wenig wirkungsvoll erwiesen.
Andere Instrumente sind einsetzbar, wenn es darum geht, auf
einem Wohnungsmarkt mit ausreichendem Angebot Haushalten
mit niedrigem Einkommen zu angemessenem Wohnraum zu
verhelfen. Hier hat sich das Wohngeld (mit Ausnahme bestimmter
Problemfälle) als ein marktkonformes, geeignetes Instrument
erwiesen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Wissenschaftlichen Beirats, daß durch die wohnungspolitische
Gesetzgebung (insbesondere staatliche Mietpreisregelungen und
Kündigungsschutzvorschriften) Unsicherheiten über die zukünftige
Wirtschaftlichkeit von Mietwohnungen geschaffen worden seien, was
entscheidend zum Rückgang des freifinanzierten
Mietwohnungsbaus seit 1974 beigetragen habe?
Der Beirat nennt neben dem Mietrecht eine Reihe von Gründen,
die für die Schwäche des freifinanzierten Mietwohnungsbaus als
Erklärung herangezogen werden können: zeitweise bestehende
Angebotsüberhänge auf dem Wohnungsmarkt, pessimistische
Bevölkerungsprognosen, Präferenzverschiebungen zwischen
Neubauwohnungen und älteren Wohnungen. Auch die Tatsache,
daß in vielen westlichen Ländern, auch in Ländern ohne
wesentliche Mieterschutzregelungen, der freifinanzierte
Mietwohnungsbau zurückgegangen ist, legt die Vermutung nahe, daß für die
geringe Bereitschaft zu Investitionen im freifinanzierten
Mietwohnungsbau die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
(Zusammenwirken von inflationärem Kostenauftrieb mit hohen Zinsen zur
Bekämpfung der inflationären Entwicklungen, Erwartungen
schrumpfender Bevölkerung, „Abwanderung" kaufkräftiger
Haushalte aus Mietwohnungen in den Eigentumssektor) von
erheblicher Bedeutung sind.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des
Wissenschaftlichen Beirats, daß die geltenden Mietpreisregelungen für
eine Verminderung des Wohnungsangebots aus dem Bestand
insofern ursächlich seien, als es für einen Mieter vorteilhafter ist, eine
große Altbauwohnung zu behalten, als eine kleinere Wohnung zu
höherem Mietpreis pro qm neu zu mieten?
Der Bundesregierung liegen keine ausreichenden empirischen
Untersuchungen darüber vor, daß Mieter aufgrund des geltenden
Mietrechts weniger mobil geworden sind. Soziale Bindungen an
die bisherige Wohnung sowie hohe Umzugskosten sind auch
Ursachen dafür, daß die Umzugsbereitschaft relativ gering ist.
5. Trifft es zu, daß in der zweiten Hälfte der 70er Jahre die
Investitionen zur Verbesserung des Bestandes an Mietwohnungen
(Modernisierungen und Instandsetzungen) weit überdurchschnittlich
gestiegen sind, daß es hierbei zu einer größeren Zahl von.
Wohnungszusammenlegungen gekommen ist und daß sich
infolgedessen das Angebot an preisgünstigen Wohnungen deutlich verringert
hat?
Ja.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen
Beirats, daß die Mieterschutzgesetzgebung die Mieter in bestehen
-
den Mietverhältnissen begünstige, während diejenigen, die neu
auf den Wohnungsmarkt kommen (z. B. junge Familien),
benachteiligt würden, und wie will sie gegebenenfalls diesen
„Grundwiderspruch ihrer sozialen Wohnungsbaupolitik" lösen?
Nach Auffassung der Bundesregierung soll die Vertragsfreiheit
bei Mietverträgen über Wohnraum durch den Kündigungsschutz
beschränkt bleiben. Der Kündigungsschutz hat zwar zur Folge,
daß Haushalte, die am Wohnungsmarkt eine neue Wohnung
suchen, ihre Nachfragewünsche schwerer durchsetzen können.
Der Kündigungsschutz mildert aber auch den
Verdrängungswettbewerb zwischen einkommenstärkeren und einkommen
schwächeren Haushalten.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des
Wissenschaftlichen Beirats, es sei „der Schluß zwingend, daß das Angebot
an Neubauwohnungen der indirekt subventionierten Nachfrage
gefolgt und Kapital vermehrt in den Wohnungssektor gelenkt
worden ist, solange nicht vom Mietrecht her eine Dämpfung des
Wohnungsangebots verursacht wurde"?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Wissenschaftlichen
Beirats, daß auch aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen
Kapital vermehrt in den Wohnungssektor gelenkt worden ist. Dies
ist im Hinblick auf die Verbesserung der Wohnungsversorgung zu
begrüßen.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats, die Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und
Mieter wiederherzustellen? Welche Auswirkungen würde sie
hiervon erwarten im Hinblick auf das durchschnittliche Mietenniveau
bei Neubauwohnungen und im Wohnungsbestand sowie im
Hinblick auf die Wiedervermietbarkeit von Wohnungen und die
Mobilität der Mieter?
Der Gesetzgeber kann nicht daran vorbei, daß in der Regel der
Vermieter der stärkere Vertragspartner ist und manche Vermieter
ohne soziales Mietrecht ihre Position in unangemessener Weise
nutzen würden. Eine abgesicherte Schätzung der möglichen
Mietpreissteigerungen bei einer umfassenden Liberalisierung des
Mietrechts hält die Bundesregierung angesichts der verfügbaren
Daten für nicht möglich.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des
Wissenschaftlichen Beirats, die geltenden
Kündigungsschutzbestimmungen als vereinbart anzusehen, sofern sie vertraglich nicht durch
andere Regelungen ersetzt werden?
Die Kündigungsschutzbestimmungen sind ein Teil des sozialen
Mietrechts, auf die die Bundesregierung nicht verzichtet.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats, steuerpolitische Interventionen im
Wohnungssektor durch freie Preisbildung ermöglichende Regelungen
allmählich zu ersetzen? Welche Bedeutung, vor allem im Hinblick auf
die Eigentumsförderung, mißt die Bundesregierung steuerlichen
Vergünstigungen in diesem Bereich zu? Teilt die Bundesregierung
die Auffassung, daß den aus dem Steuersystem erwachsenden
Begünstigungen des Wohnungsbaus nachteilige Effekte
gegenüberstehen, die aus dem Mietrecht resultieren?
Die Vorschläge laufen darauf hinaus, den Kündigungsschutz und
das Vergleichsmietensystem aufzuheben und gleichzeitig
steuerliche Möglichkeiten, wie die degressive Abschreibung, zu
beseitigen, um die Wohnungsbauinvestitionen aus höheren Mieten zu
finanzieren. Eine solche Veränderung der Rahmenbedingungen
würde nicht nur am Markt für neue Mietwohnungen zu
Mietsteigerungen und bei gleichzeitiger Abschaffung der steuerlichen
Begünstigungen zumindest vorübergehend zu einer
Verringerung des Neubaus führen. Die Mieterhöhungen und die
Verknappungen am Wohnungsmarkt müssen sich allmählich auch auf den
vorhandenen Wohnungsbestand auswirken. Auch dort käme es
zu Mietsteigerungen zugunsten von Eigentümern, die ihre Häuser
bereits mit steuerlichen Begünstigungen gebaut haben. Die
Bundesregierung hält ein derartiges Ergebnis verteilungspolitisch
nicht für vertretbar.
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt den staatlichen
Rahmenbedingungen zur Bildung von Wohneigentum eine
besondere Bedeutung zu. Dies wurde zuletzt durch ihre
Vorschläge zur Verbesserung der degressiven Abschreibung (§ 7
Abs. 5 EStG) zur Ausweitung der Abschreibungshöchstbeträge
nach § 7 b EStG und die ergänzende „Kinderkomponente"
unterstrichen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats, marktkonforme Anreize zur Verstärkung des
Baulandangebotes und zur Senkung der Baukosten zu schaffen? Ist
es richtig, daß gegen eine Baulandausweitung vorgebrachte
ökologische Gesichtspunkte weithin der Grundlage entbehren? Teilt die
Bundesregierung die Auffassung der Sachverständigen, daß zur
Vermeidung von Baulandhortungen sowohl die Festlegung
marktgerechter Einheitswerte unbebauten Bodens als auch die
Erhöhung der Sätze der Grundsteuer für unbebautes Land
unerläßlich seien?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des
Wissenschaftlichen Beirats, daß sich der Baulandmarkt in den vergangenen
Jahren auch als ein besonderes Hindernis für den Wohnungsbau
herausgestellt hat. Die Bundesregierung hat in den vergangenen
Jahren wiederholt ihre Sorge über die Verhältnisse auf dem
Baulandmarkt zum Ausdruck gebracht, die dadurch gekennzeichnet
sind, daß als Folge der großen Nachfrage bei nur geringem
Angebot die Baulandpreise in unerträglichem Maße gestiegen sind. Als
wichtigste Maßnahmen zur Verbesserung der
Baulandmarktverhältnisse sieht die Bundesregierung dementsprechend sowohl die
Mobilisierung vorhandenen Baulandes als auch die Schaffung
neuen Baulandes an.
Was die auch vom Wissenschaftlichen Beirat befürwortete
Erhöhung des Baulandangebots betrifft, hat die Bundesregierung in
der Vergangenheit wiederholt auf die weitreichenden
Möglichkeiten der Kommunen hingewiesen, durch Ausweisung neuer
Baugebiete den örtlichen Baulandmarkt zu entlasten. Die
Schaffung neuer Baugebiete kann den Bodenmarkt jedoch allein nicht
entschärfen, weil solche Gebiete nur planungs- und
situationsgemäß und in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung ausgewiesen werden können. Darüber hinaus
dürfte die Baulandausweisung allein an der Zurückhaltung vieler
Eigentümer nur wenig ändern, baureife Grundstücke, die sie
nicht selbst benötigen, der Bebauung zuzuführen. Ein
verbessertes Instrumentarium, wonach neues Bauland zügig der Bebauung
zugeführt werden kann, hat die Bundesregierung daher im
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von
Bauland (BT-Drucksache 9/746) vom 27. Mai 1981 vorgelegt.
Die vom Wissenschaftlichen Beirat weiterhin angesprochenen
Probleme der Konkurrenz von Neubauflächen mit ökologischen
Belangen beschreiben wichtige, im eigenen
Verantwortungsbereich der Gemeinden zu treffende planerische Entscheidungen.
Auch insoweit kommt der Ausnutzung vorhandenen Baulands
erhöhte Bedeutung zu; hinzuweisen ist weiterhin auf die
Bedeutung der bodenflächensparenden Bauweise.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf den
Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 1. März
1982 (BR-Drucksache 90/82) und der darin vorgesehenen
Anpassung der Einheitswerte für unbebaute baureife Grundstücke an
die tatsächlichen Verkehrswerte.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats, inflationsbedingte Störungen der
Wohnungswirtschaft auszuschalten, insbesondere — zur Erleichterung der
langfristigen Finanzierung des Wohnungsbaus — indexierte
Schuldverhältnisse zuzulassen?
Auch wenn der Beirat seine Empfehlungen ausdrücklich auf
langfristige Schuldverhältnisse beschränkt, bleibt zu befürchten, daß
ähnliche Forderungen aus anderen Wirtschaftssektoren erhoben
würden (nicht nur Indexierung von Kapital-, sondern auch von
Arbeitseinkommen). Die internationalen Erfahrungen der letzten
Jahre zeigen, daß Indexmechanismen die Bekämpfung der
Inflation erheblich erschweren.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats, die Liberalisierung der
Sozialwohnungsbestände unverzüglich fortzusetzen und damit Sozialwohnungen in
eine marktwirtschaftliche Ordnung zu überführen?
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen
Beirats, daß die derzeit geltende Nachwirkungsfrist von acht
Jahren keinen Anreiz zur vorzeitigen Tilgung öffentlicher
Wohnungsbaudarlehen biete, und hält sie eine Verkürzung dieser Frist für
angezeigt?
Die im vergangenen Jahr geführte wohnungspolitische
Diskussion über Sozialwohnungsbestand hat Ende 1981 zu einem von
Bundestag und Bundesrat gebilligten Kompromiß geführt, der zur
Minderung der Mietverzerrungen eine nach Jahrgangsgruppen
gestaffelte Höherverzinsung öffentlicher Baudarlehen vorsieht
und auf die Frage der Liberalisierung eine regional differenzierte
Antwort gibt. Während in Gebieten mit weniger angespannten
Wohnungsmärkten die Möglichkeiten für eine vorzeitige
Beendigung der Preisbindungen erweitert worden sind, ist für
bestimmte Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf die
Möglichkeit der Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe — bei
unveränderter Fortgeltung der sozialen Bindungen — geschaffen worden.
Bund und Länder sind sich dabei einig, daß der vorhandene
Sozialwohnungsbestand in Ballungszentren mit besonders
angespannter Wohnungsmarktsituation möglichst ungeschmälert als
Verfügungsmasse erhalten bleiben muß. Die Zahl der
Wiederbelegungen aus dem Sozialwohnungsbestand ist inzwischen um ein
Mehrfaches höher als die Zahl der erstmalig zu belegenden
Neubauwohnungen. Der mit dem Gesetz zum Abbau der
Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen für die
Länder geschaffene Handlungsrahmen wird im Laufe dieses
Jahres durch entsprechende Rechtsverordnungen der Länder
ausgefüllt werden.
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen
Beirats, daß im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die
Individualförderung (Wohngeld) gegenüber der Objektförderung die
größere Treffsicherheit biete und daß eine Objektförderung nur für
eng zu begrenzende Bevölkerungsgruppen in Betracht zu kommen
habe?
Die Bundesregierung hat bereits im Wohngeld- und
Mietenbericht 1975 (BT-Drucksache 7/4460) ausführlich dargelegt,
welche Rolle sie der Individualförderung (Wohngeld) im Rahmen
ihrer Wohnungspolitik zuweist. Die Bundesregierung hat dabei
die Auffassung vertreten, daß die Individualförderung gegenüber
der Objektförderung die größere wohnungs- und sozialpolitische
Treffsicherheit bietet. Dieser Vorteil kann jedoch nicht allein
maßgebendes Beurteilungskriterium sein. Untersuchungen haben
die These bestätigt, daß das Wohngeld nur in sehr geringem
Umfang zu Neubauinvestitionen führt und auch die gegenüber
bestimmten Personengruppen bestehenden Zugangsschranken in
der Regel nicht durch Wohngeld allein überwunden werden
können.
Aus diesen Gründen bekennen sich nach wie vor auch die
Bundesländer zur Fortführung der Objektförderung. Dabei wird schon
seit längerem eine stärkere Konzentration der Objektförderung
auf bestimmte Problemgruppen angestrebt.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des
Wissenschaftlichen Beirats, wonach in bezug auf die gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen bzw. Wohnungsgenossenschaften eine
Beseitigung der Steuerbefreiung und der bestehenden
Betätigungsbeschränkungen einer verstärkten Verwendung als
Instrument öffentlicher Wohnungsfürsorge vorzuziehen sei?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen ein wichtiges Instrument für die
Wohnungsversorgung der am freien Markt benachteiligten
Personengruppen bleiben müssen. Das bedeutet, daß die gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen noch mehr als bisher mit ihren
Wohnungsbeständen zur Versorgung der am freien Markt
benachteiligten Haushalte beitragen müssen.]