Faire Geschäftsbedingungen für die Telefonkunden der Deutschen Bundespost
der Abgeordneten Dolata, Kittelmann, Bahner, Lorenz, Kalisch, Sauer (Stuttgart), Müller (Wesseling), Dr. Faltlhauser, Nelle, Dr. Hackel, Clemens, Boroffka, Schulze (Berlin), Dr. Götz, Milz, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hornhues, Sauter (Epfendorf), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dolata, Kittelmann, Bahner, Lorenz, Kalisch, Sauer (Stuttgart), Müller (Wesseling), Dr. Faltlhauser, Nelle, Dr. Hackel, Clemens, Boroffka, Schulze (Berlin), Dr. Götz, Milz, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hornhues, Sauter (Epfendorf), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU
Faire Geschäftsbedingungen für die Telefonkunden der Deutschen Bundespost
Wir fragen die Bundesregierung:
Begründung
Die Deutsche Bundespost ist mit der Überarbeitung der Geschäftsbedingungen seit Jahren in Verzug. Das „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB-Gesetz) ist seit 1. April 1977 in Kraft.
Obrigkeitsstaatliches Denken bestimmt nach wie vor das Rechtsverhältnis zwischen der Post und ihren Kunden, obwohl nicht nur die Verbraucherverbände, sondern auch der Bundesjustizminister den Bundespostminister schon vor Jahren aufgefordert haben, die Fernmeldeordnung in Geist und Buchstaben dem AGB-Gesetz anzupassen und dem, was der privaten Wirtschaft an Fairneß und Kundenfreundlichkeit vorgeschrieben wird, zu entsprechen.
Obwohl die Fernmeldeordnung seit 1977 siebenmal geändert wurde, weigert sich die Bundespost bisher, dies zu tun.
Fragen6
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost dem Verbraucherschutz im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit — wie er in der privaten Wirtschaft seit dem 1. April 1977 durch das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) Eingang gefunden hat — in der Fernmeldeordnung bisher nicht Rechnung getragen hat, und wäre sie bereit, die Fernmeldeordnung dem Geist und Buchstaben des AGB-Gesetzes anzupassen?
Ist die Bundesregierung bereit — auch im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 1982 geltenden neuen Staatshaftungsrecht —, auf die Deutsche Bundespost dahin gehend einzuwirken, daß die Deutsche Bundespost für Vermögensschäden ihrer Kunden im Fernmeldebereich unabhängig davon haftet, welcher Mitarbeiter der Deutschen Bundespost den Schaden verursacht hat?
Ist die Bundesregierung bereit, den Fernmeldekunden rechtlich dem Strom- oder Gasabnehmer gleichzustellen, der bei offensichtlichen Fehlern in Rechnungsbeträgen die Zahlung verweigern kann, und entsprechend § 13 Abs. 6 der Fernmeldeordnung im Zusammenhang mit dem Kundenprotest und der Pflicht zur pünktlichen Gebührenzahlung zu ändern?
Hält die Bundesregierung die Regelung des § 13 Abs. 9 der Fernmeldeordnung, nach der bei einer Unterbrechung des Telefonanschlusses bis zu fünf Tagen „ab Kenntnis der Post" Gebühren überhaupt nicht erstattet werden und bei längeren Unterbrechungen nur auf Antrag des Kunden, für änderungsbedürftig und wenn ja, wie?
Hält die Bundesregierung den Grundsatz der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit für gewahrt, wenn die Deutsche Bundespost nach § 13 Abs. 10 zu erstattende Gebühren nicht verzinst, der Kunde aber bei Rückständen monatlich 1 v. H. Säumniszuschlag zu zahlen hat?
Ist die Bundesregierung bereit, durch Änderung der Fernmeldeordnung der Kernforderung des AGB-Gesetzes nachzukommen, das „Kleingedruckte" für den Verbraucher klar und verständlich zu formulieren und im Wortlaut vollständig bekanntzumachen?