Finanzierung des Lomé II-Abkommens
der Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Pinger, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pohlmeier, Repnik, Schmöle, Bahner, Herkenrath, Graf von Waldburg-Zeil, Schröder (Lüneburg), Dr. Götz, Niegel, Dr. Olderog, Schwarz, Lowack und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In dem Abkommen der Europäischen Gemeinschaft für die Stabilisierung der Ausfuhrerlöse der Entwicklungsländer — Lomé II-Abkommen — ist ein Gesamtbetrag von 550 Mio. ECU bereitgestellt worden. Dieser Betrag soll in fünf gleichen Jahrestranchen zu je 110 Mio. ECU in der Zeit zwischen 1980 und 1984 bei Exporterlösausfällen als Transferzahlungen an die Vertragsländer aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum ausgezahlt werden.
Aufgrund des Wortlautes des Abkommens sind jährliche Vorgriffe in Höhe von 20 v. H. auf den Betrag des jeweils folgenden Jahres möglich. Außerdem hat sich die Europäische Gemeinschaft vorbehalten, die Übertragungen zu kürzen, wenn die Mittel des jeweiligen Rechnungsjahres nicht ausreichen.
Bei der Abwicklung des Lomé II-Abkommens haben sich in der Europäischen Gemeinschaft finanzielle Schwierigkeiten ergeben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, daß für das Anwendungsjahr 1980 ein erhebliches Defizit in der Finanzierung der Verpflichtung aus dem Lomé II-Abkommen aufgetreten ist?
Insbesondere, liegen Transferanträge der Mitgliedsstaaten in einer Höhe von 261 Mio. ECU vor, denen nur 138 Mio. ECU verfügbare Mittel gegenüberstehen?
Trifft es zu, daß Kürzungen in einer Höhe von 123 Mio. ECU und damit fast auf die Hälfte der gestellten Anträge vorgenommen werden mußten?
Worauf erstrecken sich diese Kürzungen? Welche Länder sind betroffen? Um welche Rohstoffe handelt es sich?
Muß damit gerechnet werden, daß auch für das Anwendungsjahr 1981 die Anforderungen auf Transfer die zur Verfügung stehenden Mittel weit überschreiten? In welchem Umfang?
Bei welchen Ländern und mit welchen Kürzungen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die namentlich von den AKP-Vertragsstaaten vorgetragen wird, daß in dem Umfang der zu erwartenden Kürzungen eine Gefährdung des Exporterlössystems des Vertragswerkes liegt?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Forderung der AKP-Staaten, zusätzliche Finanzmittel zur völligen oder zumindest überwiegenden Erfüllung der Transferanträge bereitzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer europäischen Mitverantwortung dafür einzutreten, daß die Wirksamkeit des Lomé II-Abkommens gerade im Hinblick auf die erheblichen Erlösrückgänge bei Rohstoffexporten der Vertragsstaaten trotz finanzieller Schwierigkeiten sichergestellt bleiben muß? Wie gedenkt sie sich darauf einzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlägen der AKP-Staaten zu folgen, eine Umschichtung der Mittel mit anderer Zweckbestimmung im Rahmen des Lomé II-Abkommens vorzunehmen?
Welche Umschichtungen kämen nach Auffassung der Bundesregierung in Betracht — z. B. Soforthilfen, überregionale Vorhaben, finanzielle oder technische Zusammenarbeit?
Ist die Bundesregierung bereit, Vorgriffe auf künftige Jahrestranchen zu befürworten?
Wie würde die Bundesregierung ggf. dazu beitragen wollen, einer vorzeitigen Erschöpfung der gesamten Mittel entgegenzuwirken?
Ist die Bundesregierung bereit, den französischen Vorschlägen zu folgen, zusätzliche freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten zur Abdeckung der Transferanträge aufzubringen?
Liegen der Bundesregierung Nachrichten darüber vor, daß Frankreich beabsichtigt, Erlösausfälle bei einigen der Mitgliedsstaaten aus eigenen Haushaltsmitteln auszugleichen?
Ist anläßlich der deutsch-französischen Verhandlungen über die im Rahmen des Lomé II-Abkommens aufgetretenen Finanzierungsschwierigkeiten gesprochen worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wird sich die Bundesregierung für eine Sitzung des AKP-EG-Sonderrates einsetzen, um gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Lösung der Finanzierungsdefizite anzustrengen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, insbesondere die nachteiligen entwicklungspolitischen Konsequenzen aufzufangen bzw. zu ihrer Verhinderung beizutragen?