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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Förderung des Studentenwohnraumbaus (G-SIG: 09001255)

Orientierung der Planungen an den tatsächlichen Studentenzahlen, Einbeziehung des Studentenwohnraumbaus in die bestehenden Programme zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaus, weitere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, Vorstellungen der Bundesregierung für eine stärkere Förderung des Wohnungsbaus und der Wohnraumvermietung mit öffentlichen Mitteln, Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums für Studenten durch Änderung baurechtlicher und mietrechtlicher Vorschriften

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

30.04.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/155806.04.82

Förderung des Studentenwohnraumbaus

der Abgeordneten Pfeifer, Daweke, Frau Dr. Wisniewski, Frau Benedix-Engler, Frau Geiger, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bereitstellung ausreichender Wohnmöglichkeiten für Studenten ist unabdingbar, weil nur so alle Studierenden ihre Ausbildung in ordnungsgemäßer Weise aufnehmen, zügig durchführen und abschließen können. Nicht ausreichende Wohnmöglichkeiten für Studenten oder zu große Entfernungen vom Studienort können eine Verlängerung der Studienzeiten bewirken und somit eine quantitative Entlastung der Hochschulen verhindern.

Anfang der 70er Jahre hat die Bundesregierung im Studentenwohnraumbau eine Zielsetzung von 15 v. H. Wohnraumplätzen in bezug auf die Zahl der Studierenden genannt. Tatsächlich aber hat der Studentenwohnraumbau mit dem Anstieg der Studentenzahlen nicht Schritt gehalten, nicht einmal mit dem Ausbauplanungsziel von 850 000 Studienplätzen, und liegt zur Zeit immer noch bei einem zu niedrigen Prozentanteil von unter 10 v. H. Trotz mehrfacher parlamentarischer Initiativen der CDU/CSU hat die Bundesregierung zur Wohnungsnotsituation der Studenten immer nur Ausflüchte gesucht. In der Koalitionsvereinbarung dieser Legislaturperiode haben SPD und FDP beschlossen, daß sich der Bund mit Ablauf des Haushaltsjahres 1983 völlig aus der Finanzierung des Studentenwohnraumbaus zurückzieht. Neue Bewilligungen für die Finanzierung der Studentenwohnungen wurden seitens des Bundes bereits im September 1980 nicht mehr ausgesprochen. Damit zieht sich der Bund zu einem Zeitpunkt einseitig aus der gemeinsamen Förderung des Studentenwohnraumbaus zurück, in dem sich die Wohnraumsituation der Studenten immer mehr verschärft und angesichts weitersteigender Studentenzahlen in den nächsten Jahren in unerträglicher Weise gestalten wird.

Aus all diesen Gründen hat die CDU/CSU die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, sich nicht einseitig aus der Studentenwohnraumförderung zurückzuziehen, sondern erst nach einer mit den Ländern einvernehmlichen Beendigung der Mischfinanzierung in diesem Bereich. Zuletzt hat die Fraktion der CDU/CSU am 20. August 1981 in ihrer Großen Anfrage dazu detaillierte Fragen an die Bundesregierung gerichtet, insbesondere wie sie zu den Forderungen des Deutschen Studentenwerkes und aller Studentenverbände steht, Sofortprogramme und eine spürbare Erhöhung der finanziellen Mittel in Bund und Ländern für den Studentenwohnraumbau bereitzustellen. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen war erneut ausweichend und unklar.

Bei den Beratungen zum Einzelplan 31 des Bundeshaushalts 1982 hat die CDU/CSU im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft am 25. November 1981 den Antrag gestellt, Mittel in Höhe von 40 Mio. DM zur Förderung von Versuchs- und Modelleinrichtungen im Bildungswesen zu kürzen und in gleicher Höhe für die Studentenwohnraumförderung zu übertragen, um damit den Betrag für dringende Projekte des Studentenwohnraumbaus von 20 Mio. DM auf 60 Mio. DM zu erhöhen. Auch diese Initiative der CDU/CSU wurde von der Koalition der SPD und FDP in kurzsichtiger Weise abgelehnt, obwohl sich die CDU/CSU mit diesem Antrag in Übereinstimmung mit ähnlichen Forderungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz und des Deutschen Studentenwerks befand. Trotz vielfältiger vernünftiger Argumente für die Weiterführung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Studentenwohnraumbaus beharren der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Engholm, und die Koalition der SPD und FDP auf ihrer Ablehnung, ohne die soziale Notwendigkeit dieser hochschulpolitischen Aufgabe einzusehen.

Die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) hat in ihrer Empfehlung zum Studentenwohnraumbau am 15./16. Februar 1982 die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin an der Finanzierung des Studentenwohnraumb aus zu beteiligen.

Die Bundesregierung hat hierzu bisher keine Stellungnahme abgegeben.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die diese in ihrer Empfehlung zu den Wohnraumproblemen der Studenten am 15./16. Februar 1982 niedergelegt hat, daß steigend bis zum Jahr 1989 eine Studentenzahl von etwa 1 300 000 zu erwarten ist und daß die Wohnraumversorgung der Studenten nicht auf der derzeitigen Hochschulbauplanungszahl von etwa 750 000 Studienplätzen orientiert sein darf, sondern nur auf der Grundlage der tatsächlichen Studentenzahlen erfolgen muß?

2

Stimmt die Bundesregierung ferner der Auffassung der Westdeutschen Rektorenkonferenz zu, daß der Studentenwohnraumbau mehr als bisher in die bestehenden Programme zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaus und damit auch in etwaige konjunkturpolitische Sonderprogramme („Beschäftigungsprogramm") einbezogen werden sollte und daß ohne eine solche verstärkte Erschließung von Wohnmöglichkeiten für Studenten „die Wohnungsnot einer noch auf Jahre hinaus steigenden Zahl von Studenten nicht zu beheben sein" wird?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz an die Bundesregierung, sich weiterhin an der Finanzierung des Studentenwohnraumbaus zu beteiligen, weil „selbst bei Erreichen des im Förderungsplan von 1976 vorgesehenen Ausbauziels von 127 500 Wohnheimplätzen (berechnet als 15 v. H. von 850 000 Studienplätzen) allein aus Ländermitteln der als notwendig erachtete und von den Studenten erwartete Anteil an Studentenwohnheimplätzen nicht gedeckt werden kann"?

4

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung im Sinne der Vorschläge der Westdeutschen Rektorenkonferenz für eine stärkere Förderung des Wohnungsbaus und der Wohnraumvermietung mit öffentlichen Mitteln, etwa durch Neuordnung der staatlichen Wohnungsbauförderung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen, durch entsprechende staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus und durch steuerliche Erleichterungen bzw. Einkommensteuerfreiheit für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an Studenten?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Westdeutschen Rektorenkonferenz aufzugreifen, die darauf abzielen sollen, die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums, etwa durch den Ausbau von Dachraum oder im Bereich der Rechtsvorschriften durch Erstellung eines Muster-Mietvertrages für die Vermietung möblierten Wohnraums, zu fördern?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechend den Vorschlägen der Westdeutschen Rektorenkonferenz die Möglichkeiten, durch Rechtsänderung zusätzlichen Wohnraum für Studenten zu erschließen, in dem Rechtsvorschriften so geändert werden, daß echte Zeit-Mietverträge wieder eingeführt und einzelne bauordnungsrechtliche Anforderungen an Aufenthaltsräume verbessert werden?

Bonn, den 6. April 1982

Pfeifer Daweke Frau Dr. Wisniewski Frau Benedix-Engler Frau Geiger Nelle Rossmanith Graf von Waldburg-Zeil Frau Dr. Wilms Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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