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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Talfahrt des Eigenheimbaus (G-SIG: 09001257)

Anzahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser 1981, Nachteile bei selbstgenutztem Eigenheim und Zweifamilienhaus aus der pauschalierten Besteuerung nach § 21a EStG, Wohneigentumsquote seit 1978, Schuldzinsenabzug für Eigenheime, 55 % der Wohnungsbauförderung für den Eigenheimbereich, Bedeutung der Bausparfinanzierung, Anpassung der Einkommensgrenzen von 24-/48000 DM an die Einkommensentwicklung und Geldentwertung, Anpassung der prämienbegünstigten Höchstbeträge von 800/1600 DM an die Entwicklung der Baukosten, Rücknahme der Sperrfrist für die prämienunschädliche Verwendung von Bausparmitteln von 10 auf 7 Jahre

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

23.04.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/156207.04.82

Talfahrt des Eigenheimbaues

der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Möller, Dr. Schneider, Röhner, Dörflinger, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Zierer, Biehle, Buschbom, Bühler (Bruchsal), Clemens, Dr. Faltlhauser, Dr. Götz, Günther, Dr. Hennig, Hinsken, Dr. Jobst, Jung (Lörrach), Kraus, Keller, Linsmeier, Lintner, Maaß, Dr. Marx, Dr. Olderog, Repnik, Rossmanith, Sauer (Salzgitter), Sauer (Stuttgart), Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Dr. Schroeder (Freiburg), Schwarz, Sick, Spilker, Würzbach, Schulze (Berlin), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Von der andauernden für die Bundesrepublik Deutschland ungewohnt hohen Arbeitslosigkeit sind die Bauwirtschaft und deren Beschäftigte besonders betroffen. Neben dem Abbau der öffentlichen Bauinvestitionen wirkt sich für die Bauwirtschaft das immer weitere Schrumpfen der Wohnungsbautätigkeit extrem negativ aus.

Bisher wurden die Auswirkungen des seit Jahren zu beobachtenden Rückgangs des Mehrfamilienhausbaus wegen der Eigeninitiative beim Ein- und Zweifamilienhausbau in Grenzen gehalten. Dieser von der Schrumpfung der öffentlichen Mittel und von den Investitionshemmnissen des geltenden Mietrechts weniger betroffene Eigenheimbereich hat bisher im langjährigen Durchschnitt für den Bau von jeweils mehr als 250 000 Wohnungen gesorgt und war in den letzten Jahren mit einem Anteil von zwei Dritteln am gesamten Wohnungsbaugeschehen zum bestimmenden Faktor des Wohnungsbaus und zu einem Konjunkturstabilisator geworden.

Die jüngste Entwicklung der Baugenehmigungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist äußerst besorgniserregend. Sie bestätigt die von der Bundesregierung offensichtlich nicht ernst genug genommenen Warnungen, auch dieser letzten Stütze des Wohnungsbaus drohe über kurz oder lang der Zusammenbruch, wenn die amtliche Wohnungspolitik fortfahre, den Eigenheimer steuerlich zu diskriminieren und die Förderung durch Einfrieren von Einkommensgrenzen und förderungsfähigen Höchstbeträgen auszutrocknen.

Die jahrzehntelange weitestgehend konjunkturunabhängige Stetigkeit des Eigenheimbaus läßt vermuten, daß für dessen Zusammenbruch andere als konjunkturbedingte Gründe ausschlaggebend sind.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hat sich die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser, die schon von 1978 bis 1980 stetig von nahezu 185 000 auf 135 000 gefallen war, im Jahresverlauf 1981 entwickelt?

2

Wie hat sich die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser, die in den Jahren von 1978 bis 1980 jeweils noch geringfügige Steigerungen erfuhr, im Jahresverlauf 1981 entwickelt?

3

Mit welcher weiteren Entwicklung der Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser rechnet die Bundesregierung für das laufende Jahr?

4

Wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für die besorgniserregende Talfahrt des Eigenheimbaus?

5

Welchen Umfang haben angesichts der gegenwärtigen Höhe der Kapital- und Baukosten die Nachteile erreicht, die dem Bauherrn eines selbstgenutzten Eigenheimes aus der pauschalierten Besteuerung nach § 21 a EStG erwachsen und die die Bundesregierung in ihrem Achten Subventionsbericht (Drucksache 9/986, S. 46) bereits bei dem Baujahrgang 1975 als ganz erheblich anerkannt hat?

6

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der von ihr bereits im Mai 1981 angekündigten Ausdehnung dieser den Bauherrn benachteiligenden pauschalen Besteuerung auch auf selbstgenutzte Zweifamilienhäuser und der Tatsache, daß nun auch der bisher noch stete Zuwachs an Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser im 3. Quartal 1981 erstmals in einen Rückgang umgeschlagen ist?

7

Wie hat sich die Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik Deutschland seit 1978 entwickelt im Vergleich zu der Zielsetzung der Bundesregierung, sie jährlich um 1 v. H. zu erhöhen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen?

8

Wird die Bundesregierung auch im Eigenheimbereich eine Besteuerung wie bei Mehrfamilienhäusern zulassen, insbesondere auch dem Eigenheimer die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der hohen Belastung durch Kapitalkosten (Schuldzinsenabzug) einräumen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Eigenheimbaus im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Sicherheit der Arbeitsplätze im Baubereich?

10

Hält die Bundesregierung Berechnungen des Deutschen Volksheimstättenwerkes für zutreffend, nach denen von der gesamten Wohnungsbauförderung — entgegen verschiedentlich geäußerten Ansichten — nur knapp 55 v. H. auf den Eigenheimbereich entfallen und wonach zur Förderung von Wohneigentum im Durchschnitt an direkten und indirekten Subventionen nur rd. 37 000 DM pro Einheit erforderlich waren, pro Mietwohnung dagegen 84 000 DM aufgebracht werden mußten, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Ergebnis im Hinblick auf die Effizienz der staatlichen Wohnungsbauförderung?

11

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Bausparfinanzierung als wesentlichem Bestandteil der Wohnungsbaufinanzierung bei, und sieht die Bundesregierung in der Bausparfinanzierung einen konjunkturstabilisierenden Faktor?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß jede Mark, die in das Bausparsystem eingezahlt wird (einschließlich der staatlichen Aufwendungen für die Bausparförderung), unmittelbar in den Wohnungsbau investiert wird und darüber hinaus erhebliche weitere Beträge für Wohnungsbauinvestitionen induziert?

13

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Reduzierung der Bausparförderung und den real offenbar abnehmenden Finanzierungsmöglichkeiten des Bausparens, und wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, um dieser Tendenz mit ihren negativen Folgen für die Arbeitsplätze entgegenzutreten?

14

Ist die Bundesregierung bereit,

a) die für den Erhalt von Bausparprämien maßgebenden Einkommensgrenzen von 24 000/48 000 DM der Einkommensentwicklung und Geldentwertung anzupassen,

b) die prämienbegünstigten Höchstbeträge von 800/1600 DM der Entwicklung der Baukosten anzupassen,

c) die Verlängerung der Sperrfrist für die prämienunschädliche Verwendung von Bausparmitteln von zehn Jahren wieder auf sieben Jahre zurückzunehmen?

Bonn, den 7. April 1982

Dr. Jahn (Münster) Dr. Möller Dr. Schneider Röhner Dörflinger Dr.-Ing. Kansy Link Magin Niegel Frau Pack Zierer Biehle Buschbom Bühler (Bruchsal) Clemens Dr. Faltlhauser Dr. Götz Günther Dr. Hennig Hinsken Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kraus Keller Linsmeier Lintner Maaß Dr. Marx Dr. Olderog Repnik Rossmanith Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schroeder (Freiburg) Schwarz Sick Spilker Würzbach Schulze (Berlin) Ruf Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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