Wiedereinführung der Baumeisterverordnung
der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Nelle, Frau Benedix-Engler, Daweke, Rossmanith und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Nelle, Frau Benedix-Engler, Daweke, Rossmanith und der Fraktion der CDU/CSU
Wiedereinführung der Baumeisterverordnung
Am 2. April 1979 wurde die bis dahin bestehende Baumeisterverordnung durch die Bundesregierung abgelöst (BGBl. I S.419). Die Abschaffung erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Fachverbände, insbesondere des Deutschen Handwerkskammertags und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Durch diese Ablösung wird die traditionsreiche, einer Gütebezeichnung gleichende Berufsbezeichnung „Baumeister" im Laufe der Zeit aussterben.
Bis zu dieser Änderung der Baumeisterverordnung war der Titel „Baumeister" ein Beg riff für eine ausgeprägte praxisorientierte Ingenieurausbildung, die über eine solide handwerkliche Ausbildung erfolgt war. Denn in der Baumeisterprüfung mußte belegt werden, daß theoretisches Wissen mit erheblicher Praxisausweitung verbunden worden war. Dadurch war der Titel Baumeister schwer zu erwerben, wurde aber auch als Qualitätsbezeichnung für eine fundierte, praxisorientierte Fachausbildung auf hohem Ingenieur-Niveau bewertet.
Mit dem geschützten Titel „graduierter Ingenieur" für die Abschlußprüfungen an den Fachhochschulen wurde eine Abschlußqualifikation geschaffen. Die Bundesregierung sah in dem Baumeistertitel nur die Möglichkeit für Absolventen der Fachhochschule, sich einen geschützten Titel zu erwerben und war daher offenbar der Meinung, dieser Titel sei nun entbehrlich.
Nimmt man die hohen Anforderungen der Baumeisterprüfung und die Breite des Prüfungsstoffs hinzu, so wird erklärlich, daß die Teilnehmerzahl an den Vorbereitungskursen und an den Prüfungen zur Ablegung der Baumeisterprüfung zurückging.
Diese Entwicklung hat die Bundesregierung offenbar bewogen, die Baumeisterverordnung in der dargestellten Weise abzulösen. Dabei wurde völlig übersehen, daß eine kleine Zahl von Kursteilnehmern und Absolventen der Baumeisterprüfung kein ausreichendes Argument für die Abschaffung einer kochqualifizierten, praxisorientierten Ingenieur-Fachausbildung gerade in den Bauberufen ist. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Bundesregierung mit dieser Änderung eine an der Berufspraxis orientierte Höherqualifikation gerade deswegen abschaffen wollte, weil sie nicht in ihr Konzept einer immer weitergehenden Vertheoretisierung von Ausbildungsgängen paßte.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Gründe im einzelnen haben die Bundesregierung 1979 bewogen, die bis dahin bestehende Baumeisterverordnung abzulösen und damit der qualitativ hochwertigen und praxisorientierten Ausbildung zum Baumeister und dem Erwerb dieses angesehenen Titels ein Ende zu setzen?
Welche Gründe haben die Bundesregierung seinerzeit bewogen, diese Ablösung gegen den ausdrücklichen Widerstand des Deutschen Handwerkskammertags und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes vorzunehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es gerade in der heutigen Zeit einer zunehmenden Vertheoretisierung vieler Ausbildungsgänge um so sinnvoller ist, neben den Ausbildungsgängen und Berufsbezeichnungen „Architekt" und „Ingenieur" gerade solche beruflichen Höherqualifikationen zu ermöglichen, die sich durch eine spezifische und solide Orientierung an der Berufspraxis auszeichnen?
Wäre es in diesem Zusammenhang nicht auch sinnvoll und die wirtschaftliche Entwicklung fördernd, wenn auch qualifizierte Handwerksmeister bestimmter Handwerkszweige zu einer erneut einzuführenden Baumeisterausbildung zugelassen würden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es gerade für die Bundesrepublik Deutschland als rohstoffarmes, exportorientiertes und auf praxisbezogenes technisches Know-how angewiesenes Land dringend erforderlich ist, gerade praxiserfahrene, hochqualifizierte Fachleute zu haben, und ist es daher auch auf dem Gebiet der Bautechnik nicht von besonderer Bedeutung, praxiserfahrene Bauingenieure mit der speziellen Baumeister-Qualifikation zu haben?
Ist es aus berufsbildungspolitischer Sicht nicht auch notwendig, gerade für die praxisorientierte Ausbildung von Lehrlingen in den Bauberufen das besondere praktische Wissen, das mit der Baumeister-Qualifikation erworben wird, zur Verfügung zu haben?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß das Argument, nur noch eine relativ kleine Zahl von Bewerbern habe sich für die Baumeisterausbildung zur Verfügung gestellt, nicht überzeugend ist angesichts der Tatsache, daß es für eine Reihe von Spezialberufen, wie beispielsweise Brunnen- und Orgelbaumeister, ebenfalls praxisorientierte berufliche Höherqualifikationswege gibt, und die Notwendigkeit dieser Spezialausbildung nicht in Frage gestellt wird, obwohl die Zahl der Absolventen dieser Ausbildungsgänge seit jeher gering ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es wegen der wachsenden Bedeutung praxisorientierter Weiterbildung sinnvoll ist, die Ausbildung zum Baumeister auch dadurch zu beleben, daß verstärkt Informationen über die Bedeutung dieses Weiterbildungsgangs vermittelt und wieder regional gestreut mehr Lehrgänge dafür geboten werden?
Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, die Baumeisterverordnung wieder einzuführen?