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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gefährdung der Menschen- und Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Polen (G-SIG: 16010711)

Stellungnahme zu Menschen- und Bürgerrechten von Lesben und Schwulen in Polen, Entschließung des Europäischen Parlaments zu Homophobie in Europa, Konsequenzen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/176706. 06. 2006

Gefährdung der Menschen- und Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Polen

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Renate Künast, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge hat der Vizevorsitzende der polnischen Regierungspartei Liga Polnischer Familien (LPR), Wojciech Wierzejski, dazu aufgerufen, Menschen mit Gewalt daran zu hindern, an der für den 11. Juni 2006 in Warschau geplanten Gleichheitsparade teilzunehmen. Mit der Parade soll auf die Diskriminierung von Lesben und Schwulen hingewiesen und für Toleranz geworben werden. In den Jahren 2004 und 2005 hatte der damalige Warschauer Bürgermeister und heutige Staatspräsident Polens, Lech Kaczyński, die Parade verboten.

In einem Kommentar in der polnischen Tageszeitung „Zycie Warszawy“ forderte Wojciech Wierzejski, der auch designierter Vize-Bildungsminister ist, nicht nur ein erneutes Verbot der Parade, da sie seiner Auffassung nach zur Verbreitung von Perversion beitrage. Er sagte zudem: „Wenn die Abartigen demonstrieren, brauchen sie den Knüppel.“ Zur angekündigten Teilnahme deutscher Parlamentarierinnen und Parlamentarier an der geplanten Gleichheitsparade erklärte Wojciech Wierzejski: „Wenn die eine Tracht Prügel erhalten, werden sie ein zweites Mal nicht mehr kommen“ (Der Standard vom 18. Mai 2006).

Der neue polnische Bildungsminister und Vorsitzender der Regierungspartei LPR, Roman Giertych, ist ebenfalls vielfach mit Hetzreden gegen Homosexuelle in Erscheinung getreten. Es gibt zudem zahlreiche Berichte aus Polen, wonach die von Roman Giertych aufgebaute „Allpolnische Jugend“, offizielle Jugendorganisation der LPR, immer wieder mit gewaltsamen Übergriffen auf Homosexuelle in Erscheinung tritt und bei ihren Aufmärschen Parolen wie „Schwule ins Gas“ skandiert (vgl. z. B. WELT am SONNTAG vom 14. Mai 2005).

Insbesondere mit Blick auf Polen hat das Europäische Parlament am 18. Januar 2006 eine Entschließung zu Homophobie in Europa gefasst. Darin fordert das Europäische Parlament unter anderem „die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Schüren von Hass gegen Homosexuelle bzw. die Aufstachelung zu Hass und Gewalt nachdrücklich zu verurteilen und dafür zu sorgen, dass die Demonstrationsfreiheit, die in allen Menschenrechtsvereinbarungen garantiert wird, in der Praxis gewährleistet ist“.

Drucksache 16/1767 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welcher Form und mit welchen Inhalten wird die Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung zu diesen Aussagen des Vizevorsitzenden der Regierungspartei Liga Polnischer Familien (LPR) Stellung beziehen?

2

Erklärt die Bundesregierung weiterhin ihr „Vertrauen … in die neue polnische Regierung mit Blick auf die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“, wie sie dies ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bürgerrechtssituation von Lesben und Schwulen in Polen (Bundestagsdrucksache 16/280 vom 15. Dezember 2005) zum Ausdruck gebracht hatte?

3

In welcher Form und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung bislang gegenüber der polnischen Regierung und im Rahmen der Europäischen Union die Bedrohung von Lesben und Schwulen in Polen durch Gewalt sowie die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Polen angesprochen?

4

In welcher Weise wird sich die Bundesregierung zukünftig gegenüber der polnischen Regierung und im Rahmen der Europäischen Union gegen die Bedrohung von Lesben und Schwulen in Polen durch Gewalt sowie für die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Polen einsetzen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein erneutes Verbot der Gleichheitsparade in Warschau einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen würde?

6

Teilt die Bundesregierung die in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu Homophobie in Europa vom 18. Januar 2006 enthaltenen Forderungen?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entschließung für ihre Politik hinsichtlich der Menschen- und Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Polen?

Berlin, den 6. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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