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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand und Zukunft der Ausbildung in den Pflegeberufen

Festhalten an der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, fehlende Berücksichtigung der Vorschläge aus Fachkreisen, Gründe für den Verzicht auf Evaluierung der Neuregelung, Widerspruch zwischen der Neuregelung im Pflegebereich und der Bologna-Deklaration, unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen, Modellprojekte zur Zukunft der Pflegeausbildung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1373603. 07. 2009

Stand und Zukunft der Ausbildung in den Pflegeberufen

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 16/12256) im Deutschen Bundestag haben die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD auch eine Änderung der Gesetze über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) und in der Altenpflege (AltPflG) beschlossen.

Laut den Gesetzesänderungen wird künftig eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken- bzw. Altenpflege ausreichen. Die Neuregelung bleibt in beiden Gesetzen zunächst bis 31. Dezember 2017 befristet. Nach den neu eingeführten § 27 KrPflG bzw. § 33 AltPflG erstatten die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit bzw. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen mit der Neuregelung Bericht. Auf dieser Grundlage soll über die gegebenenfalls dauerhafte Einführung der abgesenkten Zugangsvoraussetzungen entschieden werden. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Neuregelung ist während der Befristungsphase weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Weshalb hat die Bundesregierung trotz massiver Kritik aus Fachkreisen, die sich sowohl gegen die Neuregelung als auch ihre Begründung richtet (vgl. z. B. Stellungnahmen des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Ausschussdrucksache 16(14)0514(31), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Ausschussdrucksache 16(14)0514(41), oder des Bundesausschusses der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe, Ausschussdrucksache 16(14)0515(29)), an der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege festgehalten und hat erst kurz vor der abschließenden Beratung des Gesetzgebungsverfahrens im Ausschuss für Gesundheit eine weitere Änderung angestoßen, mit der die Neuregelung auf das AltPflG ausgeweitet wurde?

2

Weshalb hat die Bundesregierung nicht zumindest die Vorschläge des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe bzw. des Deutschen Pflegerates (vgl. Pressemitteilung vom 16. Juni 2009) berücksichtigt, die Absenkung der Zugangsvoraussetzung zur Alten- und Krankenpflegeausbildung in Form einer Modellklausel vorzunehmen und sich zudem zu einer grundlegenden Reform der Pflegeausbildung in der kommenden Legislaturperiode zu bekennen?

3

Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Erfahrungen mit der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung?

4

a) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der beschlossenen Neuregelung im KrPflG und AltPflG und den Zielen der Bologna-Deklaration, die eine Angleichung der Bildungsabschlüsse innerhalb der Europäischen Union vorsieht – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten die Pflegeausbildung zumindest teilweise an Hochschulen angesiedelt ist?

Falls nein, weshalb nicht?

b) Falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem Widerspruch umzugehen?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, z. B. des Deutschen Pflegerates, mit der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen sei Deutschland „EU-weit Schlusslicht“ (Ausschussdrucksache 16(14)0515(20))?

5

a) Sind Pressemeldungen (vgl. www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bibliomed/ hs.xsl/90_15563.htm, 19. Juni 2009) korrekt, nach denen die beschlossene Neuregelung im KrPflG und AltPflG in nur vier Bundesländern greifen wird?

Falls ja, warum, und um welche Bundesländer handelt es sich?

b) Falls nein, inwieweit greift die Neuregelung auch in anderen Bundesländern?

c) Falls die Neuregelung nicht in allen Bundesländern greift, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung diese Regelung dennoch angestoßen, und inwieweit hält sie sie überhaupt für geeignet, das in der Gesetzesbegründung angeführte Ziel, den „[…] in Hinblick auf die demografische Entwicklung […] insbesondere im Bereich der Pflege zu befürchtenden Fachkräftemangel zu vermeiden“ zu erreichen?

6

Wie sind die landesrechtlichen Regelungen über die Ausbildung in Hilfsoder Assistenz-Berufen in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern im Einzelnen ausgestaltet hinsichtlich Zugangsvoraussetzungen (Alter, Schulbildung u. Ä.), Dauer und Inhalten der Ausbildung sowie der Möglichkeit, auf dieser Grundlage anschließend eine Ausbildung nach dem KrPflG oder AltPflG zu absolvieren?

7

Sieht die Bundesregierung mögliche Konflikte zwischen der von der Bundesregierung beschlossenen Neuregelung und einzelnen landesrechtlichen Regelungen über die Ausbildung in Hilfs- oder Assistenz-Berufen in der Pflege?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

8

Sieht die Bundesregierung überhaupt die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen?

Falls ja, wann muss diese nach Ansicht der Bundesregierung in Angriff genommen werden, und welche Eckpunkte muss eine solche Reform aus Sicht der Bundesregierung umfassen?

Falls nein, weshalb nicht?

9

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Angebot an Ausbildungsplätzen für Pflegeberufe nach dem KrPflG und AltPflG in den einzelnen Bundesländern sowie die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für diese Plätze?

b) Wie hat sich die Zahl der vorgehaltenen und refinanzierten Ausbildungsplätze dabei in den Bundesländern von 1999 bis heute entwickelt?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Art, Inhalt, Entwicklungsstand und Ergebnissen der vielfältigen hierzulande durchgeführten, zum Teil bereits abgeschlossenen und evaluierten Modellprojekte zur Zukunft der Pflegeausbildung, zum Beispiel im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektverbundes „Pflege in Bewegung“?

a) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss und der Evaluation der letzten dieser Modellprojekte, und wie gedenkt sie mit den Ergebnissen zu verfahren?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits vorliegenden Ergebnissen von Projekten, und welche Handlungserfordernisse leitet sie daraus ab?

c) Inwieweit ergaben sich aus den bisher bekannten Projektergebnissen Empfehlungen hinsichtlich einer Absenkung der Zugangsvoraussetzungen im KrPflG bzw. AltPflG, wie sie nunmehr beschlossen wurde?

11

a) Sind bereits Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3 Buchstabe b und c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Übertragung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte initiiert und gestartet worden?

Falls ja, welche, und auf welcher Grundlage?

b) Falls nein, weshalb nicht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Prozess zu beschleunigen?

12

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – auch hinsichtlich der beschlossenen Neuregelung im KrPflG und AltPflG – aus internationalen Studienergebnissen (z. B. Blegen u. a. 2001, Aiken u. a. 2003), die auf einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Qualifikation von Pflegekräften und der pflegerischen Versorgungsqualität hinweisen?

b) Was gedenkt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit und -qualität zu unternehmen, um den Mangel an entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen in Deutschland zu beheben?

Berlin, den 3. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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