Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13819
16. Wahlperiode 21. 07. 2009
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juli 2009
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland,
Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13754 –
Kostenpflichtige Nutzung des Originaltextservices einer Presseagentur
durch die Bundespolizei und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundespolizei nutzt offenbar den Originaltextservice (OTS) einer
Presseagentur. Mittels dieses Services werden neben den von der Agentur selbst
herausgegebenen und verantworteten Pressemeldungen, Meldungen Dritter
gegen ein Entgelt über den Ticker dieser Agentur bundesweit verbreitet. Allein
für das laufende Jahr haben wir über 200 OTS-Meldungen der Bundespolizei
gezählt.
In der letzten vorliegenden Meldung vom 30. Juni 2009 heißt es
beispielsweise:
„Drei jugendliche Polen im Verdacht des Fahrraddiebstahls“
und zuvor am 29. Juni 2009
„Gestern Nachmittag nahmen Beamte der Bundespolizei insgesamt vier junge
Graffitisprayer in Berlin Hohenschönhausen vorläufig fest.“
Eine Gesamtschau zeigt, dass die Bundespolizei über OTS über ihre tägliche
Arbeit in den Bereichen Diebstahl, Graffiti, Körperverletzung und
Erschleichen von Leistungen berichtet. Nur wenige dieser Berichte betreffen den
Bereich der schweren oder organisierten Kriminalität.
Zu überprüfen ist, ob die Kosten dieser Kommunikationspolitik des Bundes
sachgerecht verausgabt worden sind und ob ein Informationsinteresse der
Öffentlichkeit an Meldungen über gewöhnliche Kriminalitätsfälle besteht,
welches gegebenenfalls nicht auch kostengünstiger befriedigt werden könnte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundespolizei mit ihren rund 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist
eine bundesweit dislozierte Sicherheitsbehörde mit vielfältigen operativen
Aufgaben. Eine dezentrale aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet
die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über die praktische
Arbeit der Bundespolizei vor Ort. Primäres Ziel der Nutzung eines
Pressedienstes durch die Bundespolizei ist die schnelle und umfassende Information
insbesondere der regionalen Medien. Hierzu bedient sie sich – wie allein über
100 Dienststellen von Polizeien der Länder auch – des Pressedienstes OTS,
eines Tochterunternehmens der Deutschen Presseagentur.
Auf die am 26. Juni 2008 durch den Parlamentarischen Staatssekretär des
Bundesministeriums des Innern, Peter Altmaier, beantwortete schriftliche Frage der
Abgeordneten Gisela Piltz (FDP) nach den jährlichen Kosten der Nutzung des
Pressedienstes OTS durch die Bundespolizei (Bundestagsdrucksache 16/9832,
S. 7 und 8) wird Bezug genommen.
1. a) War der Bundesregierung die Praxis der Bundespolizei, den
kostenpflichtigen OTS zu nutzen, bereits vor Eingang der vorliegenden
Anfrage bekannt?
c) Falls ja, hat sie – bzw. das verantwortliche Bundesressort – dieser
Praxis ausdrücklich oder konkludent zugestimmt?
Ja.
b) Falls nein, warum nicht?
Entfällt.
2. Seit wann nutzt die Bundespolizei den kostenpflichten OTS-Service?
Die Bundespolizei nutzt den Pressedienst OTS seit 2005.
3. Welche Kosten sind dem Bund seit Beginn der Nutzung entstanden, und
wie viele Meldungen sind auf diese Weise ingesamt abgesetzt worden
(bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Die dem Bund entstandenen Kosten seit Nutzung des OTS-Service und die
Anzahl der Meldungen können nachstehender Tabelle entnommen werden.
* Eine Erfassung der versandten Meldungen erfolgt erst seit 2009.
4. Wie viele der OTS-Meldungen haben zu (überregionaler) Berichterstattung
geführt?
Eine Aussage hierzu kann nicht getroffen werden, weil eine statistische
Erhebung zur (überregionalen) Berichterstattung nicht erfolgt.
5. a) Welche sachlichen Gründe rechtfertigen es, dass die Bundespolizei zur
Verbreitung ihrer Pressemeldungen einen kostenpflichtigen Service
Jahr Betrag Nutzung durch versandte Meldungen
2005 4 449,84 Euro 14 Dienststellen —*
2006 5 725,84 Euro 15 Dienststellen —*
2007 5 848,06 Euro 20 Dienststellen —*
2008 5 848,84 Euro 20 Dienststellen —*
2009 12 614,00 Euro 60 Dienststellen 2 044
(Stand 9. Juli 2009)
nutzt, wo ihr gleichzeitig auch andere Mittel der Informationspolitik zur
Verfügung stehen?
Da eine Vielzahl der Redaktionen den Pressedienst OTS nutzt, besteht eine
höhere Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung der Pressemitteilungen der
Bundespolizei bei Versand auf diesem Wege. Die Einrichtung und Pflege jeweils
eigener Redaktions-E-Mail-Verteiler in allen Dienststellen der Bundespolizei
wäre nur unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig hohen Personalaufwands
möglich. Bei Versendung von Pressemitteilungen per Fax kann darüber hinaus
der Grundsatz der (zeitlichen) Gleichbehandlung aller Medienvertreter nicht
gewährleistet werden. Ein Versand der Pressemitteilungen über den Internetauftritt
der Bundespolizei ist aus technischen Gründen nicht möglich. Schließlich
können alle Nutzer mittels der durch den Pressedienst OTS zur Verfügung gestellten
digitalen Pressemappe jederzeit auf in der Vergangenheit veröffentlichte
Pressemeldungen zurückgreifen.
b) Ist die Bundesregierung – nach Durchsicht der Pressemitteilungen – der
Auffassung, dass bei allen – oder auch nur bei einer überwiegenden Zahl –
dieser Meldungen ein bundesweites Interesse an der verbreiteten
Information besteht, und worin ist dieses zu sehen?
Primäres Ziel der Nutzung des Pressedienstes OTS durch die Bundespolizei ist
nicht die überregionale bundesweite Berichterstattung, sondern die zügige und
umfassende Information der regionalen Medienvertreter. Insoweit wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
c) Falls die Bundesregierung eine (bundesweites) Interesse bejaht, könnte
das Ergebnis nicht auch durch eine normale (kostenlose)
Pressemitteilung erreicht werden?
e) Kann die Bundesregierung die Einschätzung nachvollziehen, dass in
vielen Fällen allenfalls eine normale – kostenfreie – Mitteilung des
Sachverhaltes an die Lokalpresse eine naheliegendere, effizientere und
kostengünstigere Form der Informationspolitik gewesen wäre?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
d) Falls die Bundesregierung ein (bundesweites) Interesse verneint, ist es
aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, Meldungen, die nicht von
bundesweitem Interesse sind, kostenpflichtig zu verbreiten?
Entfällt.
6. a) Nutzen andere Bundesbehörden OTS, und wenn ja, in welchem Umfang
(ggf. nach Behörden aufschlüsseln)?
Ja, in folgendem Umfang:
Behörde Umfang
Statistisches Bundesamt rund 500 Mitteilungen pro Jahr
Presse- und Informationszentrum der Marine rund 120 Mitteilungen pro Jahr
Bundeskriminalamt rund 45 Mitteilungen pro Jahr
Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof rund 35 Mitteilungen pro Jahr
Technisches Hilfswerk rund 15 Mitteilungen pro Jahr
Bundesamt für Naturschutz rund 10 Mitteilungen pro Jahr
Bundesamt für Verfassungsschutz rund eine Mitteilung pro Jahr
Bundespatentgericht rund eine Mitteilung pro Jahr
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
b) Falls nein, gibt es Unterschiede zu diesen Behörden, die das andere
Verfahren der Bundespolizei rechtfertigen könnten?
Entfällt.
7. Ist die Bundesregierung bereit, der Bundespolizei die kostenpflichtige
Nutzung des OTS zu untersagen?
Nein.]