Zonenrandförderung in der 8. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Sprung, Baron von Wrangel, Dr. Dregger, Röhner, Dr. von Bismarck, Hösl, Dr. Jobst, Frau Tübler, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Starke (Franken), Niegel, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Handlos, Frau Benedix, Dr. Waffenschmidt, Böhm (Melsungen), Regenspurger, Schröder (Lüneburg), Dr. Waigel, Dr. Unland, Eymer (Lübeck) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Zum unverändert notwendigen Ausgleich der Folgen der fortbestehenden Teilung Deutschlands ist die Leistungskraft des Zonenrandgebietes bevorzugt zu stärken. Dieser besondere Vorrang der Zonenrandförderung ist in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976, im Gegensatz zu früheren Regierungserklärungen, nicht erwähnt worden.
Nach vorliegenden Berichten wurde in den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und FDP eine Überprüfung der bisherigen Zonenrandförderung mit dem Ziel einer Neuordnung vorgesehen.
Deswegen ist in der Bevölkerung Unruhe über mögliche Kürzungen der Zonenrandförderung entstanden. Insbesondere ist die in der Wirtschaft des Zonenrandgebietes sich verbreitende Unsicherheit geeignet, das Investitionsklima zu verschlechtern.
Dadurch wird die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze gefährdet. Die Unsicherheit wird nicht dadurch ausgeräumt, daß die Bundesregierung jetzt im Jahreswirtschaftsbericht erklärt, an der bevorzugten Förderung des Zonenrandgebietes festzuhalten, da diese Erklärung weder die erwähnte Neuordnung noch Kürzungen ausschließt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Ist die Zonenrandförderung in den Koalitionsvereinbarungen behandelt worden, bejahendenfalls: mit welchem Wortlaut?
Bleibt die Sonderstellung der Zonenrandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe uneingeschränkt erhalten, und ist darüber hinaus gewährleistet, daß ein wirksames Präferenzgefälle zugunsten des Zonenrandgebietes wieder hergestellt wird?
Ist beabsichtigt, die nicht im Haushalt ausgewiesene Arbeitsplatzförderung durch Investitionszulage und Sonderabschreibungen in dieser Wahlperiode zu überprüfen und möglicherweise durch Gesetz oder im Vollzug einzuschränken?
Wird die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen für die von Bund und Ländern als dringend notwendig angesehene Verbesserung der Zonenrandfrachthilfe schaffen, um den im Zonenrandförderungsgesetz vorgesehenen Ausgleich für die durch die Teilung Deutschlands bedingten Frachtmehrkosten zu gewährleisten?
Ist die volle Berücksichtigung des Zonenrandgebietes entsprechend § 1 des Zonenrandförderungsgesetzes im angekündigten Programm des Bundes, der Länder und Gemeinden zur wachstumspolitischen Vorsorge gewährleistet?