Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/207
21.03.77
Sachgebiet 22
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Hornhues, Rühe, Dr. Müller, Dr. Klein
(Göttingen), Frau Dr. Wilms, Daweke und der Fraktion der CDU/CSU
Hochschulzugangsverfahren
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU
-
Bundestagsfraktion, daß das Losverfahren kein geeignetes
Verfahren für die Auswahl der Bewerber beim
Hochschulzugang ist, auch nicht für eine Übergangszeit und auch nicht
in der Form eines leistungsgesteuerten Losverfahrens?
2. Wird sich die Bundesregierung in der Lenkungsgruppe der
Arbeitsgruppe „Hochschulzugang" der
Kultusministerkonferenz gegen das Losverfahren und auch gegen ein
leistungsgesteuertes Losverfahren aussprechen?
3. Welches ist die Haltung der Bundesregierung zu der Frage,
neben Abitur und Tests noch berufspraktische Tätigkeiten
und strukturierte Interviews in das besondere
Auswahlverfahren einzubeziehen?
Bonn, den 21. März 1977
Pfeifer
Dr. Gölter
Dr. Hornhues
Rühe
Dr. Müller
Dr. Klein (Göttingen)
Frau Dr. Wilms
Daweke
Kohl, Zimmermann und Fraktion
Begründung umseitig
Drucksache 81207 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
Begründung
Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Numerus-clausus-
Urteil vom 8. Februar 1977 davon aus, daß die „Nachteile von
Auswahlentscheidungen nach dem Los, bei dem Lebenschancen
und besondere Berufspositionen vom Zufall abhängen, auf der
Hand" liegen. Die Meinungsbildung in der Westdeutschen
Rektorenkonferenz geht eindeutig dahin, ein
Hochschulzugangsverfahren, das neben Abiturleistungen Testergebnisse bewertet,
einem leistungsgesteuerten Losverfahren vorzuziehen.
Dennoch haben einzelne Länder ihre Absicht zu erkennen
gegeben, das leistungsgesteuerte Losverfahren wenigstens für
eine Übergangszeit beim Hochschulzugang im Rahmen des
besonderen Auswahlverfahrens anzuwenden. Gegen diese Absicht
wendet sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit aller
Entschiedenheit. Die Einführung eines Losverfahrens wäre eine
bildungspolitische Kapitulation, da kein Bewerber im besonderen
Auswahlverfahren mehr die Möglichkeit hätte, durch eigenes
Zutun seine Chance auf Zulassung zum Studium zu verbessern.
In keinem Bereich hat man bisher über die Bildungs- und
Berufschancen das Losglück entscheiden lassen, sondern sich überall
um sachgerechte Entscheidungskriterien bemüht. Darüber
hinaus würde auch ein leistungsgesteuertes Losverfahren einen
verstärkten Kampf um Zehntelnoten in den Schulen auslösen,
da nicht nur bei Spitzenabiturienten, sondern bei allen
Abiturienten die Zehntelnote zur Verbesserung der Loschancen eine
Rolle spielen würde.
Aus diesen Gründen erwartet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
von der Bundesregierung, daß sie sich klar und entschieden
gegen das Losverfahren einschließlich des leistungsgesteuerten
Losverfahrens ausspricht und entsprechend in der
Lenkungsgruppe der KMK-Arbeitsgruppe „Hochschulzugang" votiert.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die zur Zeit
unternommenen Bemühungen um gerechtere Hochschulzugangs
-
kriterien, die nicht vom Los abhängen, eine Chance auf Erfolg
haben.]