Numerus clausus und Lehrverpflichtungen an deutschen Hochschulen
der Abgeordneten Frau Funcke, Frau Schuchardt, Dr.-Ing. Laermann, Möllemann, Lattmann, Dr. Meinecke (Hamburg), Voigt (Frankfurt), Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktionen der SPD, FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Inwieweit unterscheiden sich die in einzelnen Ländern und Hochschulen geltenden Lehrdeputate für Professoren, und wie ist der Stand der Bemühungen um eine Harmonisierung und Optimierung der entsprechenden Richtlinien?
Wie beurteilt die Bundesregierung derartig unterschiedliche Lehrverpflichtungen im Hinblick auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die vorhandenen Kapazitäten erschöpfend zu nutzen und seiner darüber hinausgehenden Feststellung, daß auch ein „Notzuschlag auf Zeit" als Hilfe für die geburtenstarken Jahrgänge „dem Geist der Verfassung durchaus adäquat" sei (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977)?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sog. Betreuungsrelation in einzelnen Engpässen der „harten" Numerusclausus-Fächer, z. B. in der Anatomie, an den Hochschulen der Länder sehr unterschiedlich ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Differenzierungen, und hält sie es für möglich und vertretbar, die Betreuungsrelationen insbesondere in den Engpässen wenigstens für eine Übergangszeit nach dem höchsten Quotienten auszurichten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die für die Hochschulen verantwortlichen Bundesländer zur stärkeren Nutzung der Kapazitäten und zur Ausweitung des Studienplatzangebotes im Sinne der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu veranlassen?