Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Heimrich, Vogel (Ennepetal), Dr. Schwörer, Dr. Köhler (Wolfsburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Artikel 100, 101 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sehen vor, daß Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten durch Richtlinien des Rates beseitigt werden sollen.
Der Richtlinienvorschlag zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte enthält jedoch Regelungen, die zum Teil erheblich über das Recht in den Mitgliedstaaten und damit über eine Angleichung und Vereinheitlichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften hinausgehen dürften.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen3
Hält die Bundesregierung die in dem Richtlinienvorschlag entworfene Regelung für vereinbar mit den Artikeln 100, 101 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche Haltung gedenkt die Bundesregierung gegenüber diesem Richtlinienvorschlag einzunehmen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Haftung für Entwicklungsschäden mit dem von der Bundesregierung verfolgten Ziel der Förderung der mittelständischen Wirtschaft vereinbar ist?