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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Berufsaussichten junger Juristen (G-SIG: 00000463)

Derzeitiger Stand und voraussichtlicher Zuwachs an ausgebildeten Juristen, Bedarf an Volljuristen bis 1985 in Staat, Wirtschaft und anderen Tätigkeitsbereichen, Einführung von Zulassungsbeschränkungen für den juristischen Vorbereitungsdienst, Einfluß des Numerus clausus in anderen Fächern auf die Ausweitung der Zahl juristischer Studenten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

06.06.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8 /43812. 05. 77

Berufsaussichten junger Juristen

der Abgeordneten Dr. Langner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Hammans und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Zahl der juristischen Studienanfänger hat sich bereits 1974 gegenüber 1970 verdoppelt. Die Zahl der juristischen Absolventen steigt voraussehbar steil an. Der Ersatzbedarf an juristischen Berufen dagegen ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Die Hoffnung junger Juristen auf eine ausbildungsgemäße Betätigung richtet sich daher auf einen angeblichen und wachsenden Zusatzbedarf in Staat, Wirtschaft und anderen Tätigkeitsbereichen. Die bisher bekannt gewordenen Zusatzbedarfsprognosen lassen jedoch den empirischen Nachweis eines echten Zusatzbedarfs aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre vermissen. Deswegen fragen wir die Bundesregierung:

Der derzeitige Stand und der voraussichtliche Zuwachs an ausgebildeten Juristen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Volljuristen stehen zur Zeit im Berufsleben?

1

Wie viele Referendare werden voraussichtlich in den Jahren 1977 bis 1985 jeweils jährlich die Assessorprüfung bestehen?

1

Von welcher Erfolgsquote (bestandenes zweites Examen im Verhältnis zur Zahl der Studienanfänger) geht die Bundesregierung bei Beantwortung der vorangegangenen Frage aus?

2

Trifft es zu, daß jährlich durchschnittlich etwa 2000 Juristen aus dem Berufsleben ausscheiden?

3

Wie groß ist der Zuwachs bei Bund und Ländern an Planstellen für Richter und Staatsanwälte in den Jahren 1970 bis 1976 gewesen (insgesamt und jährliche Entwicklung)?

3

Wie groß ist der Zuwachs an Planstellen für Volljuristen in der Verwaltung bei Bund, Ländern und Kommunen in den Jahren 1970 bis 1976 gewesen (insgesamt und jährliche Entwicklung)?

3

Wie viele deutsche Volljuristen sind bei der EG, der UNO, ihren Unterorganisationen und anderen internationalen Behörden beschäftigt, und welcher Zuwachs ist hierbei für die Jahre 1970 bis 1976 festzustellen?

3

Wie viele Rechtsanwälte waren in den Jahren 1970 bis 1976 (jeweils jährlich) in der Bundesrepublik zugelassen, insbesondere zum Stichtag 31. Dezember 1976?

3

Wie viele Volljuristen sind als Steuerbevollmächtigte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig? Ist die Zahl von 1970 bis 1976 gestiegen?

3

Wie viele Notare, die nicht zugleich Anwälte sind, waren in den Jahren 1970 bis 1976 (jeweils jährlich) in der Bundesrepublik zugelassen?

3

Ist die Zahl der in Industrie, Baugewerbe, Handel und Verkehr sowie anderen nicht bereits unter den vorangegangenen Ziffern erfragten 'Dienstleistungsbereichen (z. B. Banken, Versicherungen und Verbände) beschäftigten Juristen in den Jahren 1970 bis 1976 gestiegen? Wenn ja, wie ist die Entwicklung im einzelnen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf anderen Berufsfeldern die Zahl der beschäftigten Volljuristen in den Jahren 1970 bis 1976 gestiegen ist? Wenn ja, wie sieht diese Entwicklung im einzelnen aus?

4

Welche Bedarfsprognose für Volljuristen (insbesondere Zusatzbedarf) stellt die Bundesregierung demnach aufgrund der Erfahrungen der Jahre 1970 bis 1976 für die Jahre 1977 bis 1985 auf?

5

Decken die sprunghaft gestiegenen Anwaltszulassungen nach Ansicht der Bundesregierung einen echten Mehrbedarf ab oder sind sie die Folge davon, daß viele junge Juristen keine andere Betätigung finden?

6

Folgt nach Ansicht der Bundesregierung aus Artikel 12 GG, daß jedem erfolgreichen Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens auch ein Ausbildungsplatz im juristischen Vorbereitungsdienst offenzuhalten ist?

6

Wenn aufgrund der beschränkten Ausbildungskapazität der Gerichte und Behörden für den juristischen Vorbereitungsdienst Zulassungsbeschränkungen oder Wartelisten eingeführt werden müßten, welche Konsequenzen hätte dies nach Ansicht der Bundesregierung für die einphasige juristische Ausbildung?

7

In welchem Verhältnis zu den steigenden Abiturientenzahlen der Jahre 1970 bis 1976 ist die Zahl juristischer Studienanfänger gestiegen?

7

In welchem Umfang hat der strengere numerus clausus in anderen Fächern zur Ausweitung der Zahl juristischer Studenten geführt?

7

Ist aufgrund der voraussichtlichen Abiturientenzahlen der nächsten Jahre zu erwarten, daß die Zahl der juristischen Studienanfänger mindestens gleich bleibt oder steigt?

Bonn, den 12. Mai 1977

Dr. Langner Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Klein (Göttingen) Dr. Hammans Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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