Möglichkeiten der Unterstützung mittelständischer Betriebe bei Exportgeschäften
der Abgeordneten Dr. Friedmann, Glos, Carstens (Emstek), Dr. Waigel, Dreyer, Ey, Hauser (Krefeld), Frau Pieser, Niegel, Dr. van Aerssen, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bei Auslandsgeschäften deutscher Firmen ist in zahlreichen Fällen die Erbringung einer Bietungs- und Leistungsgarantie in Höhe von durchschnittlich 5 v. H. des Angebotswertes erforderlich. Diese Garantie ist in Form einer Bürgschaft zu erbringen und belastet infolgedessen das Kreditvolumen des anbietenden bzw. abschließenden Unternehmens. Mittelständische Betriebe, die sehr häufig gezwungen sind, bei geringem Eigenkapital mit hohen Krediten zu arbeiten, werden dabei in ihrer wirtschaftlichen Beweglichkeit in erheblichem Maße eingeengt.
Der Export ist auch für zahlreiche mittelständische Betriebe von existenzieller Bedeutung und wirkt nachhaltig auf den Arbeitsmarkt. Es gilt deshalb, die Exportfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie sieht die derzeitige Praxis der Banken bei der Abwicklung internationaler Bietungs- und Leistungsgarantien aus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der Erbringung von Bietungs- und Leistungsgarantien auf die mittelständische Wirtschaft und deren Exporttätigkeit vor?
Ist die Bundesregierung bereit, durch die Bildung einer Beteiligungsgesellschaft des Bundes zusammen mit den Ländern und Banken die Exportbestrebungen mittelständischer Unternehmen zu stützen und diesen ihre Exportfähigkeit zu erhalten?