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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 hier: Wohnbesitzbrief (G-SIG: 00000561)

Zahl der bis zum 31.3.1977 abgeschlossenen Verträge über Wohnbesitzbriefe und ihre räumliche Verteilung, Anzahl der Bewerber, Höhe der Bürgschaftssummen in den einzelnen Bundesländern

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

07.07.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/64921.06.77

Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 hier: Wohnbesitzbrief

der Abgeordneten Francke (Hamburg), Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Luster, Dr. Möller, Link und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das erst nach dreimaliger Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande gekommene und von der CDU/CSU nur mit Vorbehalten angenommene Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz vom 23. März 1976 ist nunmehr seit über einem Jahr in Kraft. Die Bundesregierung hatte seinerzeit den mit diesem Gesetz eingeführten Wohnbesitz als „neuen Weg der Wohnungsbauförderung" angepriesen, „der besonders zur Vermögensbildung bei den einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen geeignet sei" (vgl. die Begründung zur Regierungsvorlage, Drucksache 7/577, insbesondere S. 16). Der damalige Wohnungsbauminister Dr. Vogel hat in der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag verkündet, mit dem Wohnbesitz sei dem Mieter endlich ein gangbarer Weg eröffnet, um an den Förderungsvorteilen zu partizipieren (vgl. 36. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 24. Mai 1973 S. 2017).

Bisher ist nicht bekannt geworden, daß in der Wohnungswirtschaft ein nennenswertes Interesse für dieses Rechtsgebilde besteht.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch ist die Zahl der bis zum 31. März 1977 abgeschlossenen Verträge über Wohnbesitzbriefe, und welches finanzielle Volumen haben diese?

2

Zeichnet sich im Hinblick auf die abgeschlossenen Verträge eine räumliche Konzentration ab und wenn ja, welche?

3

Wie groß ist per 31. März 1977 die Zahl der Bewerber für einen Wohnbesitzbrief, und welches finanzielle Volumen macht dies aus?

4

Wie hoch belaufen sich per 31. März 1977 die Bürgschaftssummen in den einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit § 36 a des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau?

5

Sieht die Bundesregierung ihre Erwartungen, die sie an die Einführung des Wohnbesitzbriefes geknüpft hatte, erfüllt? Wenn nicht, welche Konsequenzen wird sie hieraus ziehen?

Bonn, den 21. Juni 1977

Francke (Hamburg) Dr. Jahn (Münster) Dr. Schneider Luster Dr. Möller Link Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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