Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/755
14.07. 77
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Walz, Benz,
Dr. von Geldern, Klein (München), Dr. Kreile, Pfeifer, Dr. Schwarz-Schilling,
Dr. Stercken, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/694 -
Fachzeitschriften und Fachpresse
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit
Schreiben vom 12. Juli 1977 die Kleine Anfrage im Einverneh
-
men mit dem Bundesminister des Innern wie folgt beantwortet:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung das in der Erwartung
größtmöglicher Rationalisierung der Kommunikation in Industrie,
Wirtschaft und Wissenschaft entwickelte, jedoch nur mit
außerordentlich hohen Investitionskosten zu realisierende Programm
zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD) in
seinen möglichen Auswirkungen und Konsequenzen für die
deutschen Fachzeitschriften und die deutsche Fachpresse und
darüber hinaus für die Erhaltung einer leistungsfähigen
(wissenschaftlichen) Primärliteratur?
Die im Rahmen des IuD-Programms geförderten
Informationsdienstleistungen sollen die bereits publizierte Fachliteratur
erfassen und erschließen, um dem Leser den Zugang zu diesen
Informationsquellen zu erleichtern. Ein verbesserter Hinweis
auf Fachliteratur kann deren Nutzung und Nachfrage bei
Buchhandel, Bibliotheken oder bei Reprographiediensten, die vom
Berechtigten autorisiert sind, fördern und auch die Fachpresse
stärken.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Durchführung des
Programms nicht eine wesentliche Erhöhung der staatlichen
Zuwendungen für IuD-Dienste erfordert, sondern in erheblichem
Maße durch die Schaffung wirtschaftlicherer Betriebsgrößen und
eine verstärkte Vermarktung der Informationsprodukte
sichergestellt werden soll.
2. Welche Konsequenzen hat bisher nach Meinung der
Bundesregierung der Fortschritt in der Technik des Fotokopierens für
a) die Entwicklung der sog. Primärliteratur,
b) die gegenwärtige Situation des Urheberrechts,
c) die soziale Situation der Autoren und Redakteure von
Fachliteratur und deren Herausgeber,
d) die wirtschaftliche Basis der Fachverlage und der Fachpresse
insgesamt
gebracht, und welche Entwicklung erwartet sie mittel- und
langfristig aufgrund der neuen Kommunikationstechnologien
für diesen Bereich unserer Presse?
Die sprunghafte Entwicklung der Fotokopiertechnik hat dazu
geführt, daß in ständig zunehmendem Umfang Kopien aus
Fachzeitschriften und aus dem übrigen wissenschaftlichen Schrifttum
gefertigt werden. Diese Entwicklung kann nachteilige
Auswirkungen auf die Absatzmöglichkeiten für wissenschaftliches
Schrifttum haben. Sie kann insbesondere für spezialisierte und
ohnehin nur in kleiner Stückzahl verkäufliche wissenschaftliche
Fachzeitschriften ernsthafte Gefahren mit sich bringen. Über das
Ausmaß dieser Gefährdung liegen der Bundesregierung keine
ins einzelne gehenden Untersuchungen vor.
Das Urheberrecht gewährt dem Autor zwar grundsätzlich das
ausschließliche Recht zur Vervielfältigung seiner Werke, sieht
aber in den §§ 53, 54 des Urheberrechtsgesetzes verschiedene
Ausnahmen zugunsten der Herstellung einzelner
Vervielfältigungsstücke zum persönlichen oder eigenen Gebrauch vor.
Diese Ausnahmemöglichkeiten haben durch die Entwicklung der
Fotokopiertechnik eine Bedeutung erhalten, die ihnen
ursprünglich nicht zugedacht war. Hier ist für die Zukunft eine
Anpassung der urheberrechtlichen Regelungen beabsichtigt. Ziel einer
solchen Anpassung wird nicht in erster Linie eine
Einschränkung der Zulässigkeit des Fotokopierens sein können, sondern
die Einführung von Vergütungspflichten für die in der
Herstellung von Fotokopien liegende Nutzung fremden Geistesgutes.
Auswirkungen der mittel- und langfristigen Entwicklung von
neuen Kommunikationstechnologien auf die Fachpresse sind in
ihrem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Technische Entwicklungen werden aber voraussichtlich nicht die
zentralen publizistischen Funktionen der Fachpresse betreffen,
sondern eher die technischen Hilfsfunktionen der Verbreitung.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung und insbesondere das Bun
-
desministerium des Innern im Hinblick auf den Artikel 5 GG die
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie
betriebene Einrichtung von 16 Fachinformations-Zentren, und wie
sehen die Vorstellungen über Trägerschaft, Rechtsform und
Kontrolle dieser Zentren aus?
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, soll durch die IuD-Dienste
der Zugang zu Informationsquellen erleichtert werden. Dies
fördert die Vielfalt der Information.
Der Sachverständigenkreis Fachkommunikation im
Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) hat am 22. April
1977 empfohlen, die Wahrung medienrechtlicher und
medienpolitischer Grundsätze wie Objektivität und Pluralität durch
besondere Organisationsformen, z. B. Benutzerräte,
sicherzustellen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Beachtung der
durch Artikel 5 Abs. 1 GG garantierten Grundfreiheiten auch
bei den IuD-Diensten schon deswegen geboten ist, weil diese
Dienste in nicht wenigen Fällen geeignet sein können, für den
Benutzer an die Stelle der eigenen Recherche in der
Primärliteratur zu treten. Darüberhinaus wird zu beachten sein, daß das
ebenfalls durch Artikel 5 Abs. 1 GG gewährleistete Institut
„Freie Presse" nicht angetastet wird. Aus diesen Gründen
müssen die IuD-Dienste selbstverständlich so ausgestaltet sein, daß
die Grundsätze des Artikels 5 GG keinerlei Einschränkungen
erfahren.
Die Rechtsform der Zentren wird nicht einheitlich sein, sondern
von verschiedenen Umständen in den einzelnen
Fachinformationsbereichen abhängen, wobei zur Förderung privater
Initiative in der Regel private Rechtsformen und Trägerschaften
angestrebt werden, an denen sich auch die Verlage beteiligen
können und sollten.
4. Welche Bedeutung hat die Fachliteratur, insbesondere die
Fachpresse als Primärliteratur für Wissenschaft und Kunst, Technik
und Industrie, Politik und Wirtschaft überhaupt, und wie
beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die grob
verallgemeinernde und zum Teil falsche Einschätzung der
Fachzeitschriften und Fachpresse bei der von ihr gegebenen
Darstellung der Ausgangssituation, mit der seinerzeit die
Notwendigkeit eines Programms zur Förderung der Information und
Dokumentation (IuD) in der Fassung von 1974 begründet wurde,
und sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Aussagen über
die von der Bundesregierung zugesicherte, diesbezügliche
Neuformulierung zu machen, und wie werden sie im einzelnen
aussehen?
Aufgrund von Presseveröffentlichungen nehme ich an, daß sich
Ihre Kritik gegen die Aussage des IuD-Programms richtet, daß
wegen des Zeitbedarfs für die Herstellung einer Fachzeitschrift
die vermittelten Erkenntnisse zum Zeitpunkt ihres Erscheinens
im allgemeinen um ein halbes bis ein ganzes Jahr hinter dem
inzwischen erreichten Erkenntnisstand herhinken. Diese Frage
der Verzögerung läßt sich für einzelne Fachzeitschriften sicher
differenziert sehen. Sie hat jedoch keinen Einfluß auf die Ziele
und Maßnahmen des IuD-Programms, da diese sich auf die
schnelle Zugänglichmachung bereits veröffentlichter Literatur
konzentrieren.
Die Fachliteratur und die Fachpresse sind mit Abstand die am
meisten genutzten formellen Informationsquellen. Sie gehöre n
im industriellen Bereich zu den wichtigsten
Primärinformationsquellen und sind ein bedeutender Faktor des technischen,
ökonomischen und gesellschaftlichen Fortschritts. Die
Fachzeitschriften sind im übrigen unentbehrlich für die berufliche Aus- und
Fortbildung und den beruflichen Aufstieg, weil sie in der
Ausbildung erworbenes Wissen ständig aktualisieren und
spezialisiertes Wissen schneller als Fachbücher übermitteln. Die
Fachpresse ist schließlich auch für politische Entscheidungen auf
allen Ebenen von großer Bedeutung.
Gerade deshalb will das IuD-Programm dem Leser den Zugang
und Umgang mit der Fachliteratur erleichtern und damit deren
Nutzung intensivieren.
5. Welche Folgen hatten die Erhöhungen der Gebühren im
Postzeitungsdienst und der Abbau anderer Leistungen auf diesem
Sektor für die Presse insgesamt und insbesondere für die
Zeitschriften und Fachpresse?
Für den Bereich des Postzeitungsdienstes kann festgestellt
werden, daß nach einem geringfügigen Rückgang im Jahre 1975
(Gebührenerhöhung zum 1. Januar 1975) die Zahl der
Postvertriebsstücke im Jahre 1976 wieder anstieg. Diese Entwicklung
setzt sich auch im Jahre 1977 fort.
Dienstleistungen wurden nicht abgebaut. Es ist jedoch
festzustellen, daß die Inanspruchnahme der Besonderen Dienste
(Verpackung, Beanschriftung und Bezugsgeldeinziehung) seit Jahren
stark rückläufig ist. Nimmt man das Jahr 1972 mit 100 v. H. an,
so betrug die Inanspruchnahme im Jahre 1976 bei der
Verpackung nur noch 43 v. H.,
Beanschriftung nur noch 49 v. H.,
Bezugsgeldeinziehung nur noch 56 v. H.
6. Ist die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen
bereit, auf weitere Gebührenerhöhungen und den weiteren
Abbau anderer Serviceleistungen der Deutschen Bundespost zu
verzichten und wie lange?
Nach dem Bericht der Gemeinsamen Kommission
Postzeitungsdienst, der Vertreter der Verlage und der Deutschen Bundespost
angehörten, sollen Gebührenerhöhungen in regelmäßigen
kleineren Schritten vorgenommen werden, die die
Kostensteigerungen im Postzeitungsdienst ausgleichen. Die Bundesregierung
wird diese Empfehlung ebenso in ihre Überlegungen
einbeziehen, wie den Vorschlag dieser Kommission, die Besonderen
Dienste wegen ihrer ohnehin stark rückläufigen
Inanspruchnahme mit Ablauf des 31. Dezember 1978 wegfallen zu lassen.
7. Beharrt die Bundesregierung weiter auf ihrer grundsätzlichen
Forderung nach einer mittelfristig deutlichen Verbesserung des
Kostendeckungsgrades im Postzeitungsdienst, obwohl von seiten
der Verlage die ernste Befürchtung ausgesprochen worden ist,
daß Gebührenerhöhungen, die über die Kostensteigerung bei
der Post hinausgehen, viele der auf den Postzeitungsdienst als
einzigen Vertriebsweg angewiesenen Verlage so stark belasten
würden, daß sie die Herausgabe ihrer Publikationen einstellen
müßten, und ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses
Schicksal zwangsläufig auch Publikationen treffen würde, denen
der Vertrieb über den Postzeitungsdienst verschlossen wird,
wenn die Zulassungsbestimmungen für den Postzeitungsdienst
enger als bisher ausgelegt werden, und wie beurteilt schließlich
die Bundesregierung die Auffasssung der Verlage, daß die
Vollkostenrechnung des Postzeitungsdienstes wesentliche
Mängel aufweist?
Der Kostendeckungsgrad im Postzeitungsdienst betrug 1976
rund 34 v. H., was eine Kostenunterdeckung von etwa 600 Mio
DM bedeutet. Die Deutsche Bundespost strebt nach den
Ergebnissen der Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst
Gebührenerhöhungen an, die lediglich den Steigerungen der
absoluten Kosten entsprechen, so daß sich die Kostenunterdeckung
von 600 Mio DM nicht weiter erhöht.
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, die
Zulassungsbestimmungen für den Postzeitungsdienst enger auszulegen.
Die Leistungs- und Kostenrechnung der Deutschen Bundespost
ist eine aus den Daten der Finanzbuchführung abgeleitete
Vollkostenrechnung, die nach in Wissenschaft und Praxis
anerkannten Verfahren und Methoden erstellt wird.
8. Ist z. B. daran gedacht, den internationalen Austausch der
Fachzeitschriften in gleicher Weise zu unterstützen wie das in
anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft zum Teil
üblich ist, und welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung dabei im Auge?
Ausländische wissenschaftliche Bibliotheken und
Forschungsinstitute werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im
Rahmen der hierfür im Kulturfonds zur Verfügung stehenden
Mittel mit deutschen Fachzeitschriften versorgt. Dabei stehen
die Gebiete Information und Deutschlandkunde im
Vordergrund. Der internationale Schriftentausch (vor allem mit
osteuropäischen Ländern) wird von einer eigens zu diesem Zweck
eingerichteten Tauschstelle bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft wahrgenommen.
Dieses seit Jahren bewährte und von den ausländischen
Partnern akzeptierte Programm wird fortgesetzt.
9. Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt,
daß z. B. die Amerika-Häuser aufgrund einer Umorientierung in
den letzten Jahren ihren Bestand insbesondere an
Fachzeitschriften erheblich erweitert haben und damit wesentlich
höhere Benutzerfrequenzen erzielen konnten, und ist sie bereit,
aus dieser Tatsache entsprechende Konsequenzen zu ziehen,
zumal dieses Medium in besonderem Maße geeignet ist,
wissenschaftliches, technisches und wirtschaftliches know how im
Sinne der politischen Zielsetzungen auswärtiger Kulturpolitik
zu verbreiten?
Das Goethe-Institut verfolgt - unterstützt durch das Auswärtige
Amt - bereits seit längerer Zeit im Zusammenhang mit der
Ausarbeitung eines neuen Bibliothekskonzepts die Praxis, seine
Zweigstellen im Ausland mit deutscher Fachliteratur, auch in
der Sprache des jeweiligen Gastlandes, auszustatten.
10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß angesichts der
neuen Kommunikationstechnologien die ganz überwiegend den
kleineren und mittleren Unternehmen zuzurechnenden
Fachzeitschriftenverlage zum Kreis der Unternehmen gehören,
deren Innovationskraft im Rahmen bestehender und evtl. noch
geplanter Förderungsprogramme ebenfalls gestärkt werden
muß, und beabsichtigt sie deshalb, die Verleger von
Fachzeitschriften verstärkt in die Programme der Bundesregierung zur
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in
kleineren und mittleren Unternehmen der Wirtschaft
einzubeziehen?
DMie Bundesregierung hat in der Regierungserklärung vom
Dezember 1976 ihre Absicht bekundet, die mittleren und kleinen
Unternehmen wegen des bei ihnen vorhandenen Innovations
-
potentials verstärkt zu fördern.
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß
Fachzeitschriftenverlage überwiegend den kleinen und mittleren Unternehmen
zuzurechnen sind.
Den Fachverlagen kann insbesondere in zweierlei Hinsicht
durch Entwicklung und Bereitstellung neuer Techniken
Unterstützung angeboten werden:
— Zum einen durch Bildschirm-Redaktionssysteme, die in
Leistungsfähigkeit und Anschaffungspreis auf die Bedürfnisse
kleinerer Anwender zugeschnitten sind. Dies wird durch die
Entwicklung der Mikroelektronik ermöglicht. Wenn bei
diesen Verlagen technologische Innovationen durchgeführt
werden, besteht auch für sie bereits gegenwärtig in den
Förderungsbereichen Technische Kommunikation und
Datenverarbeitung die Möglichkeit einer Unterstützung.
— Zum anderen durch den Ausbau der
kommunikationstechnischen Infrastruktur, deren Informationstransportleistungen
jedermann – auch den Fachverlagen – zugänglich sind.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen von
Fachverlagen, sich auf der Berliner Funkausstellung neben
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den
Tageszeitungen selbst um die Lizenz zu bewerben, Bildschirmtext
ausstrahlen zu können oder sich an dem von der Deutschen
Bundespost selbst präsentierten fachpresse-gerechten
Viewdata-Telekommunikations-System beteiligen zu können, und
ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, sich dafür
einzusetzen, daß im Rahmen der von der Kommission für den
Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK) in
ihrem Bericht vorgeschlagenen Pilot-Projekte die Möglichkeit
offen gehalten wird, daß in Zusammenarbeit mit den
Fachzeitschriften und Fachverlagen auch die telekommunikative
Verbreitung fachpressespezifischer Informationsinhalte erprobt
werden kann?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Presse
einschließlich der Fachpresse durch die Einführung der neuen
Telekommunikationstechniken nicht in ihrer Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt werden darf. Aus diesem Grunde hat die
Bundesregierung die Initiative gerade auch der Fachverlage begrüßt,
ihre Vorstellungen über eine Einbeziehung bei der Erprobung
der neuen Kommunikationstechniken auf der Berliner
Funkausstellung zu verdeutlichen. Eine Beteiligung an der
Vorführung der Deutschen Bundespost konnte nicht in Betracht
kommen, weil diese mit Rücksicht auf die medienpolitische
Diskussion auf eine Darstellung vergleichbarer Inhalte verzichten
wird.
Die Regelung der Organisation und Durchführung der Pilot
projekte für Breitbandkommunikation im Nutzungsbereich – mit
Ausnahme der Individualkommunikation — ist Sache der Länder.
Der Bund hat allerdings eine rahmenrechtliche Zuständigkeit
nach Artikel 75 Nr. 2 GG für die allgemeinen Rechtsverhältnisse
der Presse. Die Bundesregierung hält es für zweckdienlich, daß
in diesen Pilotprojekten auch die telekommunikative
Verbreitung von presse-, also auch fachpressespezifischen
Informationsinhalten in Zusammenarbeit mit den Fachzeitschriften und
Fachverlagen erprobt wird. Für Bildschirmtext plant die Deutsche
Bundespost, voraussichtlich im Jahre 1980, einen größeren
Feldversuch durchzuführen, mit dessen Hilfe das Interesse der
Öffentlichkeit an dieser schmalbandigen Kommunikationsform
untersucht werden soll. Dabei sollte ein möglichst großer Kreis
von Inhaltslieferanten einbezogen werden.
12. Aus welchem konkreten Anlaß wurde im Auftrag des
Bundesministers des Innern im Jahre 1976 ein Gutachten über
„Organisationsgebundene und -gestützte Zeitschriftenpresse in der
Bundesrepublik Deutschland. Zur kommunikativen Funktion
und ökonomischen Fundierung von periodischen
Publikationen spezieller Konsistenz" erstellt, wieviel hat dieses
Gutachten gekostet und welche Konsequenzen wird die
Bundesregierung aus den Ergebnissen dieses Gutachtens ziehen?
Die Zeitschriftenpresse war im Zusammenhang mit den von der
Bundesregierung im Jahre 1975 beschlossenen wirtschaftlichen
Hilfen für die Tagespresse mit der Bitte an die Bundesregierung
herangetreten, die Hilfsmaßnahmen auch auf die
Zeitschriftenpresse auszudehnen.
Da der Bundesregierung bestimmte Teilmärkte der
Zeitschriftenpresse nicht hinreichend bekannt waren, um sie für
eventuelle Hilfsmaßnahmen ausreichend beurteilen zu können, hat
sie im Rahmen der Medienforschung des Bundesministers des
Innern das in der Frage zitierte Gutachten vergeben. Das
Gutachten hat zu Teilaspekten der Zeitschriftenstruktur wichtige
Aufschlüsse gegeben. Es hat insbesondere gezeigt, wie
schwierig einzelne Zeitschriftenbereiche voneinander abzugrenzen
sind. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, allein aufgrund
der Ergebnisse dieses Gutachtens bestimmte Maßnahmen zu
treffen. Die Bundesregierung hält aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes die öffentliche Mitteilung von an Einzelpersonen
gezahlten Honoraren für nicht angebracht; die Höhe der Kosten
kann dem Haushaltsausschuß auf Anforderung zugänglich
gemacht werden.
13. Wie ist die Tatsache zu bewerten, daß in Kapitel V des
Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen
Wandel (KOWISOWA) das geltende Urheberrecht als ein Transfer
-
Hindernis für die Wissenschaftsvermittlung in Forschung,
Entwicklung und Technik bezeichnet wird, und welche konkreten
Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus diesem
Ergebnis des Gutachtens zu ziehen?
Die Bundesregierung kann sich der Annahme der Kommission
für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, das geltende
Urheberrecht stelle ein Transferhindernis für die Wissensvermittlung
dar, nicht anschließen. Das ausschließliche Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrecht, das wissenschaftlichen Autoren ebenso
wie allen anderen Urhebern zusteht, wird in aller Regel nicht
zur Verhinderung der Verbreitung technologischen Wissens,
sondern lediglich zur Erzielung einer angemessenen Vergütung
für das Zurverfügungstellen solchen Wissens eingesetzt.
Darüber hinaus sind in den §§ 53, 54 des Urheberrechtsgesetzes
bestimmte Ausnahmen vom ausschließlichen
Vervielfältigungsrecht des Urhebers zugunsten der Herstellung einzelner
Vervielfältigungsstücke zum persönlichen oder eigenen Gebrauch
vorgesehen, die gerade für den technisch-wissenschaftlichen
Bereich große Bedeutung besitzen und die die Verbreitung und
Nutzung technologischen Wissens erheblich erleichtern. Im
Bereich der öffentlich geförderten Forschung und Entwicklung
werden Veröffentlichungen der Ergebnisse in der Regel breit
gestreut und jedermann zugänglich gemacht.
14. Was versteht die Bundesregierung unter der im Gutachten
der KOWISOWA geforderten „gesellschaftlichen
Dauerbeobbachtung", und wie beurteilt sie unter Berücksichtigung von
Artikel 5 GG die Konsequenzen, die sich aus einer solchen
„gesellschaftlichen Dauerbeobachtung" auch der Presse für die
ebenfalls von den Gutachtern empfohlene Benutzung des
Netzes der im Aufbau befindlichen 16
Fachinformationssysteme ergeben könnten?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch in Zukunft
Sozialdaten erhoben und ausgewertet werden müssen. Dies ist
aber nicht Aufgabe der im IuD-Programm vorgesehenen
Informationssysteme.
15. Trifft es zu, daß das KOWISOWA-Gutachten alles in allem
ca. 18 Mio DM gekostet hat, und aus welchem Etat-Titel sind
diese Mittel gekommen?
Die Kosten für die Tätigkeit der Kommission für
wirtschaftlichen und sozialen Wandel sind aus dem Einzelplan 11 01 (Bun
-
desministerium für Arbeit und Sozialordnung) Titel 526 08
gedeckt worden.
Im einzelnen wird auf folgende Passagen aus der Antwort der
Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Riedl (Anlage
66 zum Protokoll der 12. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages)
verwiesen:
„In den Jahren 1971 bis 1976 wurden für die Tätigkeit der
Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel rund
10,7 Millionen DM aufgewendet.
Rechnet man die vom Vorgänger der Kommission, dem
„Arbeitskreis Automation" (1968 bis 1970) ausgegebenen
Forschungsmittel hinzu (2,4 Millionen DM), belaufen sich die
Gesamtausgaben auf rund 13 Millionen DM."
16. Kann die Bundesregierung konkrete Angaben darüber machen,
ob die im Bibliotheksplan 1973 entwickelten und verankerten
Vorstellungen über den Umfang, in dem Bibliotheken mit
Fachzeitschriften ausgestattet werden sollten, inzwischen
verwirklicht worden sind?
Die Betriebsstatistik der wissenschaftlichen Bibliotheken weist
aus, daß in allen wissenschaftlichen Bibliotheken der dritten und
vierten Stufe die vom Bibliotheksplan 1973 geforderten Normen
hinsichtlich des Zeitschriftenbestandes bereits seit 1973 als
zahlenmäßig erfüllt angesehen werden können. Die
Betriebsstatistik weist folgende Zahlen aus:
1974: 355 000 laufende Zeitschriften,
1975: 374 000 laufende Zeitschriften,
1976: 398 000 laufende Zeitschriften.
Die Steigerungsrate beträgt jährlich zwischen 5 v. H. und 6 v. H.
Auf das Ganze gesehen steigen die Vermehrungsetats für
Zeitschriften.
Für öffentliche Bibliotheken sind präzise Angaben noch nicht
möglich. Zahlen über einzelne Bereiche des Literaturbestandes
werden erst Ende 1977 mit Abschluß der deutschen
Bibliotheksstatistik verfügbar sein. Stichproben haben ergeben, daß in den
letzten Jahren z. T. erhebliche Zuwachsraten im
Zeitschriftenbestand zu verzeichnen sind. Die Entwicklung in den
öffentlichen Haushalten hat in jüngster Zeit in einigen Fällen dazu
geführt, daß Mehrfachexemplare nicht mehr angeschafft
werden können.
17. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus
zu ziehen, daß in dem 1973 verabschiedeten Bildungsgesamt
-
plan der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung die
Bedeutung der Fachpresse als Bildungsmedium vor allem im
Bereich der beruflichen Weiterbildung ausdrücklich
Berücksichtigung gefunden hat?
Fachzeitschriften sind ein typisches Medium zum Selbstlernen,
insbesondere bei Personen, die bereits über gewisse
Lernerfahrung verfügen. Aus diesem Grund werden die Fachzeitschriften
im Bildungsgesamtplan ausdrücklich erwähnt. Wieweit
Konsequenzen aus dieser Hervorhebung zu ziehen sind, ist Sache
des jeweiligen Trägers der Weiterbildung. Da der Bund nur in
wenigen Fällen Träger von Weiterbildungseinrichtungen ist,
hat er naturgemäß wenig Einfluß auf die Beschaffung von
Fachzeitschriften. Im übrigen sind aber die Bibliotheken in erster
Linie für das Angebot von Fachzeitschriften zuständig. Nicht
zuletzt aus diesem Grund dringt der Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft bei der Förderung von
Weiterbildungseinrichtungen darauf, daß Weiterbildungseinrichtungen und
Bibliotheken im räumlichen Verbund geplant werden.]