Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/818
11.08.77
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Frau Geier, Burger,
Frau Karwatzki, Köster, Frau Schleicher, Braun, Dr. Reimers, Dr. Rose, Dr. Hammans,
Hasinger, Geisenhofer, Niegel, Dr. George, Dr. Hüsch, Frau Dr. Neumeister,
Dr. Hoffacker, Höpfinger, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/776 -
Kinderunfälle in der Bundesrepublik Deutschland
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 9. August 1977
- III b 2 - 3708.25 - 6526/77 - im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für
Jugend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt
beantwortet:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Unfallver
-
hütung in Schule und Kindergärten große Aufmerksamkeit
gewidmet werden muß. Es ist Ihr Bestreben, die Zahl der
Kinderunfälle wie auch die der anderen Unfälle zu verringern.
1. Wie haben sich die Unfälle und Kosten sowohl im Bereich
der gesetzlichen Unfallversicherung als auch im Haus- und
Freizeitbereich in den vergangenen Jahren entwickelt?
Bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung für
Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten sind die in der
nachstehenden Tabelle angegebenen Unfälle gemeldet worden. Sie
sind in Unfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle
aufgeschlüsselt worden. Ferner sind die tödlichen Unfälle angegeben
und die durch die Unfälle entstandenen Aufwendungen.
Jahr angezeigte
Unfälle
Unfälle in
Schulen,
Hochschulen,
Kindergärten
Berufs
-
krank
heften
Wege
unfälle
Aufwendun
gen in DM
tödliche
Unfälle
1972 525 174 452 662 14 72 498 72 380 000 357
1973 597 925 517 964 44 79 917 99 890 000 325
1974 647 231 567 319 9 79 903 139 900 000 316
1975 685 143 599 808 19 85 316 175 592 857 341
1976 753 845 666 086 12 87 747 192 287 988 315
Die Zahlen für das Jahr 1976 sind vorläufige Zahlen.
Für den Bereich Haus und Freizeit ist im Gegensatz zu den
Unfällen in Schulen, Hochschulen und Kindergärten, eine
verbindliche Erfassung der Unfallzahlen nicht möglich. Hier muß
man auf Schätzungen an hand von Umfrageergebnissen
zurückgreifen, die zum Teil unterschiedliche Ergebnisse liefern. Es ist
nicht möglich, mit vertretbaren Mitteln ein System zu
entwikkeln, das verläßliche Aussagen über die Unfälle im Bereich Haus
und Freizeit zuläßt. Die Zahl der jährlichen Unfälle in Haus
und Freizeit wird auf etwa 2 Millionen geschätzt. Eine
Befragung hatte zum Ergebnis, daß Schüler, Studenten und Kinder an
Unfällen in Haus und Freizeit einen Anteil von knapp 50 v. H.
haben. Andererseits ergab eine Schätzung des Statistischen
Bundesamtes für das Jahr 1974 auf Grund einer Mikrozensus
usatzbefragung für den häuslichen Bereich (Haus, Hof, Garten)
1,8 Millionen Unfälle. Kinder bis zu 14 Jahren haben daran
einen Anteil von etwa 20 v. H. Die vorliegenden Schätzungen
reichen nicht aus, Entwicklungstendenzen in diesem Bereich
aufzuzeigen.
Die Zahl der tödlichen Unfälle im häuslichen Bereich und deren
Aufschlüsselung in verschiedene Altersklassen läßt sich
ebenfalls nur auf Grund von Schätzungen angeben:
1972 10 900
1973 11500
1974 10 700
1975 11 100
Von den 11 100 tödlichen Unfällen im Jahr 1975 entfallen nach
der Schätzung 750 auf Kinder unter 5 Jahren und 170 auf
Kinder/Jugendliche im Alter zwischen 5 bis 20 Jahre.
Die Kosten, die durch Kinderunfälle entstehen, können nur für
den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angegeben
werden (siehe Tabelle). Außerhalb dieses Bereichs gibt es keine
Möglichkeit, die Aufwendungen in einer richtigen
Größenordnung zu schätzen.
2. Worauf führt die Bundesregierung die starke Zunahme der
Unfälle und Kosten in diesem Bereich zurück?
Da verläßliche Unfallzahlen nur aus dem Bereich der gesetz
lichen Unfallversicherung vorliegen, können auch nur hier
Aussagen zu der Zunahme der Unfallzahlen gemacht werden.
Die Zunahme der Unfallzahlen in den letzten Jahren beruht
einmal darauf, daß die verantwortlichen Personen und Eltern
wegen der besseren Information über die
Schülerunfallversicherung mehr Unfälle anzeigen als in den Vorjahren. Dabei
werden vermehrt auch Unfälle angezeigt, die nur geringfügige
Verletzungen zur Folge haben und die bisher nicht gemeldet
wurden. Weiterhin ist die Zunahme der Unfallzahlen auch
darauf zurückzuführen, daß die Zahl der Versicherten von 13,4
Millionen im Jahr 1972 auf 14,6 Millionen im Jahr 1975
zugenommen hat. Eine Aussage, daß die gestiegene Zahl von
Unfallmeldungen aus Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf eine
Zunahme der Gefährdungen in diesen Einrichtungen
zurückzuführen ist, läßt sich aus den Statistiken nicht ableiten. Die
Zunahme der Kosten bei der gesetzlichen Unfallversicherung
ist auf die gestiegene Zahl der Unfälle, auf die allgemeine
Steigerung der Heilkosten und auf die Steigerung der Renten
zurückzuführen.
3. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Ausdehnung
der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Kinder in
Kinderkrippen und Schülerhorten?
Die Bundesregierung steht einer Einbeziehung des Besuches
von Einrichtungen wie Kinderkrippen und -horte in die
gesetzliche Unfallversicherung, wie sie bereits im Zusammenhang mit
dem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion betreffend
die Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland
(Drucksache 7/3660) erklärt hat, nicht ablehnend gegenüber. Mit
Rücksicht auf die finanziellen Auswirkungen für die Länder und
vor allem die Gemeinden, die die Aufwendungen hierfür
hauptsächlich zu tragen hätten, beabsichtigt die Bundesregierung z. Z.
nicht, eine derartige Ausdehnung des Versicherungsschutzes
vorzuschlagen.
4. Sind insbesondere die im Bericht des Bundesministers für
Arbeit und Sozialordnung über die Schülerunfallversicherung
angekündigten „Richtlinien für die Bauplaner von Schulen und
Sportstätten", „Richtlinien für Kindergärten-Bau, -Ausrüstung
und -Betrieb" und „Richtlinien für die Bauplaner von
Hochschulen" inzwischen erlassen worden?
Die „Richtlinien Bau und Ausrüstung von Schulen" der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand (BAGUV) sind im Januar 1975 herausgegeben
worden. Die Beratung der Richtlinien für den Bau, die Ausrüstung
und den Betrieb von Kindergärten befindet sich bei den
gemeindlichen Unfallversicherungsverbänden kurz vor dem
Abschluß.
Die Richtlinien für Bauplaner von Hochschulen werden zur Zeit
bei den gemeindlichen Unfallversicherungsverbänden beraten.
5. Sind insbesondere die im Bericht des Bundesministers für Arbeit
und Sozialordnung über die Schülerunfallversicherung
angekündigten Normen „Sicherheitsgerechtes Gestalten von Lehr-, Lern-
und Ausbildungsmitteln — allgemeine Grundanforderungen",
„Sicherheitsgerechtes Gestalten von Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmitteln — allgemeine Grundanforderungen für elektrische
Geräte", „Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern-
und Ausbildungsmittel — Feste und flüssige Stoffe" und
„Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmittel — Gase und Flüssiggase" inzwischen erlassen worden?
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist laufend
bemüht, Normen mit sicherheitstechnischem Inhalt herauszugeben.
Für die Normungsarbeit über Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmittel ergibt sich zur Zeit folgender Stand:
Die Norm DIN 58126 Teil 1
„Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmittel; allgemeine Leitsätze"
ist verabschiedet und wird demnächst ausgeliefert werden.
Die Norm DIN 58126 Teil 2
„Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmittel; gefährliche feste und flüssige Stoffe" wird zur
Zeit vom zuständigen Arbeitsausschuß beim DIN beraten.
Die Norm DIN 58126 Teil 3
„Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und
Ausbildungsmittel; Grundanforderungen für Geräte und Teile" ist
beim DIN verabschiedet und wird ebenfalls demnächst
ausgeliefert werden. Die Norm enthält die Anforderungen an
elektrische und nichtelektrische Geräte und Teile.
DIN 58126 Teil 5 betr. Gase und Flüssiggase und Teil 7 betr.
Gasbrenner werden beraten. Teil 6 dieser Norm über „Laser"
wird in Kürze als Entwurf des DIN herausgegeben und der
Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.
6. Wird inzwischen die Empfehlung der Kultusministerkonferenz
vom 7. Juli 1972, wonach in Schulklassen 1, 4, 5 und 9 jeweils
20 Stunden pro Jahr und in allen anderen Klassen zehn Stunden
Verkehrsunterricht gegeben werden sollen, in allen
Bundesländern befolgt?
Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz der Bundesländer
vom 7. Juli 1972 über Verkehrsunterricht wird in allen
Bundesländern befolgt; jedoch wird die Anzahl der Unterrichtsstunden
in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gewichtet.
Es sollte auch Wert darauf gelegt werden, daß in der
schulischen Erziehung nicht nur auf das sichere Verhalten im
Straßenverkehr hingewiesen wird, sondern das
Sicherheitsbewußtsein auch für die übrigen Lebensbereiche gefördert wird. In
diesem Zusammenhang wird auf das Memorandum zur
Unfallverhütung und Sicherheitserziehung in allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hingewiesen,
in dem das Erfordernis herausgestellt wird, daß das
Unterrichtsprinzip „Sicherheitserziehung" weitaus mehr verpflichtender als
bisher in die Bildungs- und Lehrpläne Eingang findet und daß
die Lehrkräfte entsprechend ausgebildet werden.
7. Inwieweit haben die Bundesländer bisher
Unfallverhütungsvorschriften für Schulen, Kindergärten und Hochschulen, aber
auch für Kinderkrippen und Schülerhorte erlassen?
Für Schulen, Hochschulen und Kindergärten gelten die
allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften. Zur Ergänzung dieser
Unfallverhütungsvorschriften gibt jedoch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand für die Anwender im schulischen Bereich besondere
Richtlinien heraus, z. B.:
„Richtlinien Bau und Ausrüstung von Schulen" ;
„Richtlinien für Regale und Schränke" ;
„Merkblatt ,Sicherheitsbeauftragte an allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen' ";
„Merkblatt für die Gestaltung von Garderoben in Schulen,
Heimen und Sportstätten".
Weiterhin werden die Schulen und Lehrkräfte von der BAGUV
über Fragen der Unfallverhütung durch eine besondere
Schriftenreihe „Unfallverhütung und Sicherheitserziehung in der
Schule" informiert. Außerdem gibt die BAGUV die
Schriftenreihe „Curriculum Unfallverhütung und Sicherheitserziehung"
für Lehr- und Aufsichtskräfte heraus, um den
Sicherheitsgedanken im Unterricht und auch in Kindergärten zu fördern.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Unfälle in Haus und Freizeit, wo keine gesetzliche
Unfallversicherung besteht, zu verhüten?
Macht die Bundesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf
aufmerksam, daß in diesem Bereich nur eine private
Unfallversicherung helfen kann?
Um Unfälle im häuslichen Bereich zu verhüten, stützen sich die
Maßnahmen der Bundesregierung zu einem großen Teil auf das
Maschinenschutzgesetz, das den Zweck hat, Maschinen,
Haushaltsgeräte, Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug mit
sicherheitstechnischen Mängeln gar nicht erst auf den Markt
kommen zu lassen. Die einschlägigen Vorschriften und
allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bei der
Konstruktion sicherer Maschinen und Geräte zu beachten sind, werden
vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung laufend
listenförmig veröffentlicht. Außerdem sind vom Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung mehr als 60 Prüfstellen benannt
worden, bei denen Hersteller oder Einführer ihre Maschinen
und Geräte auf Einhaltung der sicherheitstechnischen
Anforderungen prüfen lassen können. Die einem geprüften Muster
entsprechenden Maschinen und Geräte werden nach erfolgreicher
Prüfung künftig mit einem einheitlichen Sicherheitsprüfzeichen
versehen, das dem Verbraucher eine Beurteilung in
Sicherheitsfragen ermöglicht (siehe Abbildung).
Freifläche links oben für
Prüfstellenkennzeichnung
(Form und Größe nicht
festgelegt)
Das Zeichen wird in zunehmendem Maße von Prüfstellen
vergeben. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird die
Verbreitung dieses Zeichens gefördert.
Zur Verhütung von Vergiftungsunfällen bei Kindern
beabsichtigt die Bundesregierung in einer kommenden gesetzlichen
Regelung über den Verkehr mit Giften eine Vorschrift
aufzunehmen, die den Herstellern zur Auflage macht, Verpackungen
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen nur mit kindergesicherten
Verschlüssen in Verkehr zu bringen.
Neben der Fortentwicklung auf dem Gebiet des
Maschinenschutzes wird von der Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit
auf dem Gebiet der Unfallverhütung betrieben, zum Beispiel
durch die „Sicherheitsfibel für Eltern" des Bundesministeriums
für Jugend, Familie und Gesundheit. Das Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung unterstützt u. a. die Aktion „Das
sichere Haus". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Unfallforschung, Dortmund, bemüht sich im Rahmen ihres
Forschungsprogramms, Ansätze für die Unfallverhütung im Bereich Haus
und Freizeit zu finden.
Die Kosten der Heilbehandlungen werden überwiegend von
den gesetzlichen Krankenkassen getragen. 93 v. H. der
Bevölkerung gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Nach den
Ergebnissen des Forschungsberichts „Die soziale Sicherung von
Unfallopfern aus dem Bereich Hauswirtschaft und Freizeit" der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung werden
nur geringe Diskrepanzen zwischen der Versorgung von
Arbeitsunfällen durch die Berufsgenossenschaften und der
kassenärztlichen Versorgung von Unfällen im Heim- und
Freizeitbereich durch die Krankenversicherer festgestellt.
9. Welchen Anteil hat „Gewalt unter Schülern" an den
Unglücksfällen und den Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die in der Öffentlichkeit teilweise verbreitete Meinung, daß die
„Gewalt unter Schülern" zunimmt, kann die Bundesregierung
auf Grund des vorliegenden Materials nicht bestätigen. Eine
Aufschlüsselung der Unfälle durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hat
ergeben, daß sich 1975 4,1 v. H. der gemeldeten Unfälle, die
sich unmittelbar im Schulbereich (nicht auf dem Weg, in
Kindergärten, Hochschulen) ereignet haben, auf unter Schülern
übliche Raufereien zurückzuführen sind. 1976 ist diese Zahl auf
3,5 v. H. zurückgegangen.]