Kinderunfälle in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Frau Geier, Burger, Frau Karwatzki, Köster, Frau Schleicher, Braun, Dr. Reimers, Dr. Rose, Dr. Hammans, Hasinger, Geisenhofer, Niegel, Dr. George, Dr. Hüsch, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hoffacker, Höpfinger, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Schätzung einer führenden deutschen Versicherungsgruppe ist die Zahl der Kinderunfälle in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen auf 3 Millionen gestiegen.
80 v. H. der Unfälle ereignen sich im Haus- und Freizeitbereich, wo keine gesetzliche Unfallversicherung besteht, sondern nur eine private Unfallversicherung helfen kann. 20 v. H. der Unfälle tragen sich in Schulen, Kindergärten und Hochschulen zu, wo es seit dem 1. April 1971 eine gesetzliche Unfallversicherung gibt. In diesem Bereich stieg die Zahl der Unfälle von 540 000 im Jahre 1972 auf 685 000 im Jahre 1975, erhöhten sich die Leistungen der Versicherungsträger von 75 Millionen DM (1972) auf 175 Millionen DM (1975). Die Kosten der Schülerunfallversicherung sind damit zu einer schweren Last für die Länder und insbesondere für die Gemeinden geworden. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung stieg die Zahl der Unfälle in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung im Jahre 1976 gegenüber 1975 wieder einmal um mehr als 12 v. H. an.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Wie haben sich die Unfälle und Kosten sowohl im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung als auch im Haus- und Freizeitbereich in den vergangenen Jahren entwickelt?
Worauf führt die Bundesregierung die starke Zunahme der Unfälle und Kosten in diesem Bereich zurück?
Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Kinder in Kinderkrippen und Schülerhorten?
Sind insbesondere die im Bericht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Schülerunfallversicherung angekündigten „Richtlinien für die Bauplaner von Schulen und Sportstätten", „Richtlinien für Kindergärten-Bau, -Ausrüstung und -Betrieb" und „Richtlinien für die Bauplaner von Hochschulen" inzwischen erlassen worden?
Sind insbesondere die im Bericht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Schülerunfallversicherung angekündigten Normen „Sicherheitsgerechtes Gestalten von Lehr-, Lern- und Ausbildungsmitteln — allgemeine Grundanforderungen", „Sicherheitsgerechtes Gestalten von Lehr-, Lern- und Ausbildungsmitteln — allgemeine Grundanforderungen für elektrische Geräte", „Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel — Feste und flüssige Stoffe" und „Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel — Gase und Flüssiggase" inzwischen erlassen worden?
Wird inzwischen die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972, wonach in Schulklassen 1, 4, 5 und 9 jeweils 20 Stunden pro Jahr und in allen anderen Klassen zehn Stunden Verkehrsunterricht gegeben werden sollen, in allen Bundesländern befolgt?
Inwieweit haben die Bundesländer bisher Unfallverhütungsvorschriften für Schulen, Kindergärten und Hochschulen, aber auch für Kinderkrippen und Schülerhorte erlassen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Unfälle in Haus und Freizeit, wo keine gesetzliche Unfallversicherung besteht, zu verhüten?
Macht die Bundesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam, daß in diesem Bereich nur eine private Unfallversicherung helfen kann?
Welchen Anteil hat „Gewalt unter Schülern" an den Unglücksfällen und den Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung?