Fremdenverkehrspolitik
der Abgeordneten Engelsberger, Dr. Jobst, Tillmann, Dr. Dollinger, Frau Benedix, Weber (Heidelberg), Dr. George, Kittelmann, Biehle, Frau Pack, Frau Hoffmann (Hoya), Daweke, Pohlmann, Biechele, Luster, Frau Will-Feld, Eymer (Lübeck), Neuhaus, Dr. Sprung, Wissmann, Burger, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode in ihrem Bericht „Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland — Grundlagen und Ziele" (Drucksache 7/3840) die Tourismuspolitik als integralen Bestandteil ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik bezeichnet und herausgestellt, daß sie den Tourismus in seinen vielfältigen Formen entwickeln und im Hinblick auf soziale Belange und wirtschaftspolitische Erfordernisse gestalten und beeinflussen wolle.
Sie hat weiterhin auf Grund der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des Fremdenverkehrs eine gemeinsame politische Verantwortung von Bund und Ländern für die Tourismuspolitik bejaht und sich bei der Durchführung ihrer Tourismuspolitik für eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Fremdenverkehrswirtschaft ausgesprochen.
Die Bundesregierung hat schließlich als Ziel ihrer Fremdenverkehrspolitik die Sicherung der für eine kontinuierliche Entwicklung des Tourismus erforderlichen Rahmenbedingungen, die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft, die Verbesserung der Möglichkeiten für die Teilnahme breiter Bevölkerungsschichten am Tourismus sowie den Ausbau der Zusammenarbeit im internationalen Tourismus genannt.
Inzwischen hat sich der touristische Wettbewerb im internationalen Bereich verschärft. Die in Konkurrenz mit der Bundesrepublik stehenden Nachbarländer haben erhöhte Mittel zur Förderung des Reiseverkehrs eingesetzt. Die Entwicklung des Wechselkurses der D-Mark, die Beschäftigungsprobleme im Hotel- und Gaststättengewerbe mit unbesetzten Arbeitsplätzen in Höhe von 50 000 sowie der Rückgang der Zahl von Belegbetten in privaten Kureinrichtungen durch die Maßnahmen der Rentenversicherungsträger haben die Wettbewerbssituation, insbesondere der mittelständischen Kurbetriebe, wie auch die finanzielle Situation mancher Heilbäder und Kurorte verschlechtert. Insbesondere haben das 20. Rentenanpassungsgesetz und das Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz einerseits sowie die Verringerung des wirtschaftlichen Wachstums mit der Sorge vieler Arbeitnehmer um die Erhaltung ihrer Arbeitsplätze andererseits zu einem Rückgang der Kuren der Berechtigten bei den Rentenversicherungsträgern geführt.
Schließlich haben der ungebrochene Trend zu Auslandsreisen, die nicht ausreichende Entzerrung des Ferienreiseverkehrs und der wachsende Verkehrsstau auf den Bundesautobahnen während der Ferienzeit, die Stillegung von Bundesbahnstrecken auch in Feriengebieten zur Erschwerung der Wettbewerbssituation der Fremdenverkehrsbetriebe geführt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Bis wann ist die im Bericht der Bundesregierung über den Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Juli 1975 angekündigte Übersicht über die vorrangig für Urlaub und Naherholung geeigneten Gebiete zu erwarten, und wer ist mit der Erarbeitung des Berichts befaßt?
Ist eine Ermittlung der Belastungswerte und Belastungsgrenzen der Urlaubs- und Freizeitgebiete durchgeführt oder an wen in Auftrag gegeben? Bis wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Wann wird die Bundesregierung das angekündigte Programm zur Förderung von Anlagen und Einrichtungen für die touristische Naherholung und den Kurzzeittourismus vorlegen? Was sind die Gründe für die Verzögerung? Warum wurden entsprechend der Ankündigung im Bericht über den Tourismus die fünf Modellvorhaben nicht finanziert?
Was hat die Bundesregierung und mit welchem Mitteleinsatz unternommen, um einen touristischen Informationsdienst im Aufbau zu unterstützen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine stärkere Entlastung des Ferienreiseverkehrs? Welche Verbesserungen des Verkehrsflusses in den Hauptreisezeiten strebt die Bundesregierung an, um die bei Streckenstillegungen der Bundesbahn verstärkte Nutzung des unzureichenden Straßennetzes mit den Folgen unerträglich gewordener Verkehrsstauungen zu verhindern? Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, in Reiseverkehrsgebieten stark frequentierte Bundesbahnstrecken aufrecht zu erhalten?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, bei insgesamt sinkender Kapazitätsauslastung im deutschen Hotel- und Gaststättengewerbe neben einer Förderung im Investitionsbereich, insbesondere für Modernisierungszwecke, höhere Mittel für die Auslandswerbung zu gewähren?
Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung dieser restriktiven Entwicklung in den Heilbädern die Förderungsmittel so einzusetzen, daß vorrangig modernisierungs- und qualitätsverbessernde Investitionen gefördert werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, unter Intensivierung der Auslandswerbung für den heimischen Fremdenverkehr die Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentrale für Touristik e. V., Frankfurt am Main (DZT), und mit anderen für den touristischen Reiseverkehr nach Deutschland werbenden Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbahn, Deutsche Lufthansa) zu verbessern: An welche Maßnahmen ist gegebenenfalls gedacht?
Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, daß die Bundesländer nicht nur im Beirat, sondern im ausreichenden Maße auch im Werbeausschuß der DZT vertreten sind, um sicherzustellen, daß die Überlegungen und Zielsetzungen der Länder über die Fremdenverkehrswerbung mit den Aktivitäten der DZT rechtzeitig abgestimmt werden?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Konferenz der Wirtschaftsminister, die Bundesmittel an die DZT zur Förderung des Ausländerreiseverkehrs nach Deutschland in den nächsten Jahren nachhaltig zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, mitzuteilen, in welchem Umfang in den europäischen Nachbarländern öffentliche Mittel für die Fremdenverkehrswerbung eingesetzt werden?
Was unternimmt die Bundesregierung, um dafür zu sorgen, daß das Restriktionsrisiko infolge des Rückgangs von Kuranträgen nicht ausschließlich von den privaten Betrieben getragen werden muß? Kann die Bundesregierung auf die Sozialversicherungsträger dahin gehend einwirken, daß diese bei ihren Einsparungs- und Strukturmaßnahmen die Belange der Heilbäder und der mittelständischen Beherbergungsbetriebe in angemessener Weise berücksichtigen und in einem ausgewogenen Umfange neben den Häusern der Rentenversicherungsträger weiterhin auch Privatunternehmen bei der Belegung berücksichtigt werden? Ist dies nicht um so notwendiger, als diese Betriebe weitgehend wirtschaftlich von der Nachfrage der Rentenversicherungsträger abhängig sind und in hohem Umfang private Investitionen zur Anpassung ihres Angebotes an den Bedarf der Rentenversicherungsträger durchgeführt haben?
Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, die Deckung des Arbeitskräftebedarfs im Fremdenverkehrsgewerbe, insbesondere im Hotel- und Gaststättenwesen zu erleichtern? Ist sie bereit, entsprechend den Forderungen des Fremdenverkehrsgewerbes eine partielle Lockerung des allgemeinen Anwerbestopps zu ermöglichen? Kann hierzu die Schweizer Regelung, also die Gewährung von Aufenthaltsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte in Betrieben mit saisonalem Charakter als Modell herangezogen werden?
Liegen Erfahrungen vor, daß aufgrund ausbildungsfeindlicher Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes Ausbildungsplätze für Jugendliche im Gaststättengewerbe weggefallen sind? Ist die Bundesregierung bereit, durch Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes die Hemmnisse abzubauen, um zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche im Gaststättengewerbe zu schaffen und zu sichern?
Sieht die Bundesregierung die Benachteiligung des Gaststättengewerbes im Mehrwertsteuerrecht als gerechtfertigt an, wonach dieses Gewerbe mit einem Steuersatz von 11 v. H (ab 1. Januar 1978 von 12 v. H.) belastet ist, während der Nahrungs- und Genußmittelbereich mit steigender Abgabe fertig zubereiteter Nahrungsmittel lediglich mit dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 v. H. (ab 1. Januar 1978 von 6 v. H.) belastet ist? Ist dies noch vertretbar, da in anderen europäischen Ländern das Gastgewerbe fast durchgehend mit halbiertem oder stärker ermäßigtem Steuersatz belegt ist und sich hierdurch erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des deutschen Gaststättengewerbes im Inland gegenüber dem Ausland ergeben?
Denkt die Bundesregierung daran, weitere steuerliche Entlastungen für die Fremdenverkehrsgebiete durchzusetzen, so insbesondere Erleichterungen bei der Gewerbesteuer für Kurbetriebe und Halbierung des Mehrwertsteuersatzes?