Schwerbehindertengesetz
der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Lampersbach, Dreyer, Schmidhuber, Sick, Feinendegen, Dr. Hüsch, Dr. Bötsch, Krey, Neuhaus, Haberl, Dr. von Geldern, Frau Pieser, Frau Hoffmann (Hoya), Gerstein, Daweke, Dr. Pinger, Helmrich, Tillmann, Würzbach, Biehle, Franke, Dr. George und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bis zum 31. März 1976 mußten die Arbeitgeber erstmals nach dem neuen Schwerbehindertengesetz für das Jahr 1975 die Zahl ihrer Pflichtplätze und das Ausmaß der Besetzung mit Schwerbehinderten nachweisen. Die entsprechende Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit und die Auswertung des gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes durchgeführten Anzeigeverfahrens für das Jahr 1975 hat ergeben, daß 364 300 unbesetzte Pflichtplätze vorhanden sind. Andererseits gibt es — nach den Arbeitsmarktzahlen Frühjahr 1977 — über 40 000 schwerbehinderte Arbeitslose; die Zahl ist im Verhältnis zu 1976 um 12,9 v. H. angewachsen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wie erklärt die Bundesregierung die hohe Zahl unbesetzter Pflichtplätze?
Setzen Bundes- und Landesregierungen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe effizient genug ein, um den Schwerbeschädigten die offenen Arbeitsplätze zu verschaffen?
Wie erklärt die Bundesregierung die hohe und wachsende Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser?
Setzen Bundes- und Landesregierungen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe und die Mittel aus entsprechenden Sonderprogrammen effizient genug ein, um Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um für die wachsende Zahl schwerbehinderter Jugendlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitzustellen bzw. zu schaffen?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesinitiative vorzulegen, durch die die entsprechenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes dahin gehend geändert werden, daß Ausbildungsplätze für Nichtbehinderte nicht mehr bei der Berechnung der Zahlen der Schwerbehindertenpflichtplätze erfaßt werden, damit Auszubildende nicht deshalb ihre Ausbildungschance verlieren, weil ein Berechnungsgrenzfall vorliegt?
Ist die Bundesregierung bereit, von der Möglichkeit des § 8 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes Gebrauch zu machen und die Ausgleichsabgabe wie früher für alle Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten zu erlassen?