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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Gutachten der Monopolkommission zur Pressekonzentration (G-SIG: 00000540)

Beseitigung der im Jahreswirtschaftsbericht 1977 festgestellten Schwächen des kartellrechtlichen Instrumentariums zur Verbesserung eines funktionsfähigen Wettbewerbs im Bereich der Presse; Erfahrungen von Bundesregierung und Bundeskartellamt mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Einstellung der Monopolkommission zur Praxis des Kartellamts bei der Fusionskontrolle im Pressebereich; Entflechtung bestehender Verlagsunternehmen bei Störungen des Wettbewerbs im Bereich der Presse; Untersagen von Unternehmenszusammenschlüssen bei mißbräuchlicher Vorbereitung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

21.06.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/52902.06.77

Gutachten der Monopolkommission zur Pressekonzentration

der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Walz, Schmidhuber, Dr. von Geldern, Dr. Hupka, Klein (München), Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Walz, Schmidhuber, Dr. von Geldern, Dr. Hupka, Klein (München), Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU

Gutachten der Monopolkommission zur Pressekonzentration

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesregierung die Monopolkommission mit der Erstellung eines Sondergutachtens zur Pressekonzentration beauftragt hat, wie es in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigt worden war, und wie lautet bejahendenfalls der Gutachtenauftrag?

2

Aus welchen Gründen erschien das von der Monopolkommission gemäß § 24 Abs. 3 und 5 GWB erstellte erste Zweijahresgutachten unzureichend, so daß für den Bereich der Presse ein Sondergutachten in Auftrag gegeben werden mußte, und warum hat sich die Bundesregierung nicht in der Lage gesehen, mit eigenen Mitteln die für den Bereich der Presse aus dem Gutachten der Monopolkommission sich ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen?

3

Welche für den Bereich der Presse relevanten Ergebnisse hat die nichtöffentliche Anhörung von 43 Verbänden im Bundesministerium für Wirtschaft am 16. Februar 1977 über das im Juni vergangenen Jahres erstellte Gutachten der Monopolkommission erbracht?

4

Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten der Monopolkommission auch den Bereich der Zeitungs- und Zeitschriftenpresse behandeln?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1977 (Tz 25) festgestellten „Schwächen des kartellrechtlichen Instrumentariums" beseitigt werden, um die Sicherung und Verbesserung der Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb im Bereich der Presse auch in Zukunft zu garantieren?

6

Mit welchen konkreten Vorschlägen für eine Verbesserung des Kartellrechts für den Pressebereich ist von Seiten der Bundesregierung zu rechnen?

7

Welche Erfahrungen haben Bundesregierung und Bundeskartellamt inzwischen mit dem am 28. Juni 1976 vom Bundestag verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemacht, und welche Folgerungen werden aus diesen Erfahrungen gezogen?

8

Wie soll im Bereich der Presse und des Verlagswesens der beabsichtigte verstärkte Schutz gegen „machtbedingte Wettbewerbsverzerrungen", insbesondere gegenüber mißbräuchlicher Ausnutzung von Nachfragemacht, zur Sicherung des Leistungswettbewerbs verwirklicht werden?

9

Wie soll die geplante raschere und wirksamere Durchsetzung von kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügungen bei der Mißbrauchsaufsicht im Pressebereich sichergestellt werden?

10

Teilt die Bundesregierung die skeptische Einstellung der Monopolkommission zu der bisherigen unbefriedigenden Praxis des Kartellamtes bei der Fusionskontrolle auch für den Pressebereich?

11

Zieht die Bundesregierung für den Fall des Eintritts einer Störung des Wettbewerbs im Pressebereich auch die Möglichkeit der Entflechtung bereits bestehender Verlagsunternehmen bzw. -unternehmensverbindungen in Erwägung?

12

Sieht die Bundesregierung auch im Bereich des Presse- und Verlagswesens, wenn ja, in welchen Fällen, Anhaltspunkte dafür, daß Unternehmenszusammenschlüsse durch mißbräuchliche Verhaltensweisen vorbereitet werden, und teilt sie die Auffassung der Monopolkommission (Tz 128 des Gutachtens), daß durch solche Verhaltensweisen herbeigeführte Zusammenschlüsse zu untersagen sind?

Bonn, den 2. Juni 1977

Dr. Klein (Göttingen) Frau Dr. Walz Schmidhuber Dr. von Geldern Dr. Hupka Klein (München) Dr. Stercken Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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