Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1303
06.12.77
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Strauß,
Dr. Müller-Hermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Freiherr Spies
von Büllesheim, Schmidhuber, Tillmann, Dr. Luda, Lemmrich und der Fraktion
der CDU/CSU
- Drucksache 8/1178 -
Unterschiedliche Belastung der Importe von Flugzeugen und Flugzeugteilen
in den USA und der EG
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. Dezember 1977 namens
der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Welchen Zollsätzen unterliegt derzeit die Einfuhr von
Flugzeugen und Flugzeugteilen in den USA?
Luftfahrzeuge und ihre Teile unterliegen in den USA
Einfuhrzöllen von 4 v. H. oder 5 v. H. des fob-Wertes.
2. In welcher Höhe werden von den EG-Mitgliedsländern Zölle
bei der Einfuhr von Flugzeugen und Flugzeugteilen aus den
USA tatsächlich erhoben?
Die Europäischen Gemeinschaften erheben
für Luftfahrzeuge bis 15 t Leergewicht Zölle zwischen 5 v. H.
und 15 v. H. des cif-Wertes, je nach Gewicht
für Luftfahrzeugteile Zölle zwischen 4 v. H. und 7,5 v. H. des
cif-Wertes.
Die Zollfreiheit für Flugzeuge über 15 t Leergewicht ist
befristet.
Für die meisten Teile zum Bau und zur Wartung von
Luftfahrzeugen bestehen Zollbefreiungen oder -vergünstigungen, von
denen einige befristet sind.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Gemeinsamen Zolltarifs der
EG, abgedruckt im Amtsblatt der EG L 314 vom 15. November
1976 und der Verordnung (EWG) Nr. 2721 vom 25. Oktober
1976, abgedruckt im Amtsblatt der EG Nr. L 313 vom 15.
November 1976.
3. Sind der Bundesregierung nichttarifäre Handelshemmnisse
bekannt, welche die Einfuhr von Flugzeugen und Flugzeugteilen
aus der EG in die USA erschweren?
Die Einfuhr von Flugzeugen und Flugzeugteilen in die USA
kann erschwert werden durch den „Buy-American-Act of 1933",
der das öffentliche Beschaffungswesen auf Bundesebene regelt.
Danach kann bei Ausschreibungen inländischen Geboten der
Zuschlag erteilt werden, wenn sie
— 6 v. H. über dem niedrigsten ausländischen Gebot liegen und
— (in Notstandsgebieten) 12 v. H. über dem niedrigsten
ausländischen Gebot liegen. Gleiches gilt bei der Vergabe an
Mittel- und Kleinbetriebe.
Für öffentliche Aufträge im Verteidigungsbereich gelten
Präferenzspannen bis zu 50 v. H.; für bestimmte Metalle (z. B. Titan)
kann die Einfuhr verboten werden.
a) Gibt es insbesondere Hinweise dafür, daß bei öffentlichen
Ausschreibungen in den USA z. B. auf dem Wege über
verschärfte Umweltschutzbestimmungen für importierte
Flugzeuge oder nach der Buy-American-Act nichttarifäre
Handelshemmnisse aufgebaut werden?
Ein vom Abgeordneten Anderson im Repräsentantenhaus
eingebrachter Gesetzentwurf (Anderson Bill) sah vor, über einen
Zuschlag auf die Flugscheine von Luftverkehrsgesellschaften
mit lautem Fluggerät ein Sondervermögen zur
Subventionierung des Austausches von Triebwerken oder der
Neuanschaffung von Flugzeugen zu bilden. Die Subventionierung der
Anschaffung von Flugzeugen aus diesem Fonds sollte nur für
Flugzeuge gelten, die zu mehr als 50 v. H. in den USA
hergestellt werden (Buy-American-Effekt).
Auf Intervention der EG-Kommission und der betroffenen
Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, ist
diese Buy-American-Bestimmung zunächst ersatzlos gestrichen
worden. Die allgemeinen Beratungen dort sind aber noch nicht
abgeschlossen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung z. Z. keine .
Hinweise vor, daß in den USA bei öffentlichen Ausschreibungen für
Flugzeuge spezielle nichttarifäre Handelshemmnisse aufgebaut
werden, die über die oben aufgeführten allgemeinen
Hemmnisse hinausgehen.
b) Welche speziellen Erfahrungen liegen über eine
Behinderung bzw. Erschwernis des amerikanischen Imports von
Flugzeugen aus der EG (z. B. Comet, Caravelle, Concorde, Airbus,
VFW 61) durch nichttarifäre Handelshemmnisse vor?
Im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe für die Ausschrei
-
bung der US-Coast Guard, für die auch die Buy-American
Bestimmung en galt en, zeigte sich bei der von der deutschen
Industrie angebotenen VFW 614, daß sie den technischen
Angebotsbedingungen, auch nach deren Umstellung,
uneingeschränkt entsprach, daß sie aber in preislicher Hinsicht
erheblich über dem günstigsten Gebot lag. Der Zuschlag wurde
diesem Gebot, einem ausländischen Produkt, erteilt.
Für den Airbus liegen bisher keine speziellen Erfahrungen vor.
Flugzeuge vom Typ Comet und Concorde sind nicht nach den
USA exportiert worden. Die Caravelle dagegen wurde nach
USA ausgeführt, allerdings nur in geringen Stückzahlen.
Schwierigkeiten bei der Einfuhr sind hier nicht bekannt
geworden.
Es bestehen zwei Gesetzentwürfe (Air Transportation
Regulation Bill 1977 und Air Service Improvement Bill 1977) zur
Förderung des Luftverkehrs zu kleineren Städten und Gemeinden,
die Zuschüsse für bestimmtes Fluggerät mit spezifiziertem
Höchstgewicht und nach oben begrenzter Sitzplatzzahl
vorsehen. Durch die Wahl der Obergrenzen könnten sich
Erschwernisse für europäische Flugzeuge ergeben.
Da die Beratungen zu beiden Gesetzentwürfen sich noch in
einem frühen Stadium befinden und das Reformvorhaben in
den USA insgesamt sehr umstritten ist, hat sich die
Bundesregierung bisher darauf beschränkt, die Entwicklung
aufmerksam zu verfolgen.
4. In welchem Umfang wurden in den letzten 20 Jahren Flugzeuge
und Flugzeugteile aus den EG-Mitgliedsländern in die USA
verkauft, und welchen Anteil haben diese Importe aus der
Bundesrepublik und den anderen EG-Mitgliedsländern am
Gesamtimport der USA und am amerikanischen Import aus diesen
Ländern?
Zeitraum 1957 bis 1976:
1. Exporte ziviler Luftfahrzeuge und -teile in die USA
— aus der EG 2 582 Mio US-Dollar
— aus der Bundesrepublik Deutschland 155 Mio US-Dollar
2. Gesamteinfuhren der USA
— aus aller Welt 798 694 Mio US-Dollar
— aus den EG-Mitgliedstaaten 160 018 Mio US-Dollar.
3. Der Anteil der Einfuhr von zivilen Luft
fahrzeugen und -teilen aus der EG an der
Gesamteinfuhr der USA aus aller Welt
betrug durchschnittlich 0,32 v. H.
für die Bundesrepublik Deutschland 0,01 v. H.
4. Der Anteil der Einfuhren von zivilen
Luftfahrzeugen und -teilen der USA aus
den EG-Mitgliedstaaten an deren
Gesamtlieferungen betrug 1,61 v. H.
für die Bundesrepublik Deutschland 0,09 v. H.
5. Die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung enthält einen
ausführlichen Überblick über die Entwicklung der Einfuhren der
USA in den Jahren 1957 bis 1976.
5. In welchem Umfang haben die USA Flugzeuge und
Flugzeugteile in den letzten 20 Jahren an die Bundesrepublik verkauft,
und wie hoch ist dieser Anteil am deutschen Gesamtimport und
am Import aus den USA?
Zeitraum 1957 bis 1976:
1. Einfuhr der Bundesrepublik Deutschland von zivilen
Luftfahrzeugen und -teilen aus den USA 10 109 Mio DM.
2. Gesamteinfuhren der Bundesrepublik Deutschland
— aus aller Welt 1 828 800 Mio DM
— aus den USA 188 801 Mio DM.
3. Anteil der zivilen Luftfahrzeuge und -teile aus den USA an
der Gesamteinfuhr der Bundesrepublik Deutschland:
durchschnittlich 0,6 v. H.
4. Anteil der zivilen Luftfahrzeuge und -teile aus den USA an
den Gesamteinfuhren der Bundesrepublik Deutschland aus
diesem Land:
durchschnittlich 5,4 v. H.
5. Die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung enthält einen
ausführlichen Überblick über die Entwicklung der Einfuhr der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1957 bis 1976.
6. Hält die Bundesregierung angesichts der Höhe dieses Anteils
der deutschen Importe von Flugzeugen und Flugzeugteilen in
die USA und des sich daraus ergebenden Marktanteils einen
Zollschutz der USA für diesen Güterbereich gerechtfertigt?
Die USA sind frei in der Gestaltung ihrer Zollpolitik, soweit sie
ihre internationalen Verpflichtungen, insbesondere das
Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), einhalten.
Angesichts der dominierenden Stellung der Luftfahrtindustrie
der USA könnte jedoch auch ein niedrigerer Zollschutz als
ausreichend angesehen werden.
7 . Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die ungleiche
Belastung der Importe von Flugzeugen und Flugzeugteilen in
die EG und die USA unter Hinweis auf den Grundsatz der
Gegenseitigkeit zu unternehmen?
Die Gemeinschaft ist übereingekommen, in den GATT-
Verhandlungen der sogenannten Tokio-Runde eine Beseitigung der
ungleichen Zollbelastung bei Einfuhren von Flugzeugen mit
einem Leergewicht von mehr als 15 t sowie bestimmten
Flugzeugteilen in den EG und den USA anzustreben mit dem Ziel
der gegenseitig vereinbarten Zollfreiheit.
Die Bundesregierung tritt für die Ausweitung einer solchen
Vereinbarung auf sämtliches Luftfahrtmaterial, d. h. alle
Luftfahrzeuge und alle Waren zu ihrem Bau und ihrer Wartung
ein.
8. Was beabsichtigen die Bundesregierung und die EG gegen die
nichttarifären Handelshemmnisse zu unternehmen, die den
Import von europäischen Flugzeugen und Flugzeugteilen in die
USA behindern?
Was ist in dieser Hinsicht zur Vorbereitung der sogenannten
Tokio-Runde geschehen?
Im Rahmen der Abwicklung des Airbusgeschäftes mit Eastern
Airlines ist es zu einer engen Zusammenarbeit zwischen der
europäischen Industrie, deren US-Beratern und -Vertretern
sowie der Bundesregierung gekommen. Die Regierungen der
anderen am Airbusprogramm beteiligten Länder — vor allem
Frankreich — nehmen an dieser Zusammenarbeit aktiv teil.
Die Bestrebungen der Bundesregierung und der EG um die
Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse sind darauf
konzentriert, in den multilateralen Handelsverhandlungen der
Tokio-Runde Fortschritte in Richtung möglichst weltoffener
Lösungen zu erreichen. Die EG hat das öffentliche
Auftragswesen der USA dem GATT als nichttarifäres Handelshemmnis
notifiziert. Die noch nicht abgeschlossenen GATT-
Verhandlungen über die Regierungskäufe zielen auf einen internationalen
Verhaltenskodex, der zu einer größeren Transparenz des
Vergabewesens beitragen und den Wettbewerb zwischen in- und
ausländischen Anbietern verbessern soll.
Anlage 1
Einfuhren von zivilen Luftfahrzeugen und -teilen in die USA aus der Bundesrepublik Deutschland und den EG
(Werte in Mio US $ auf fob- bzw. f.a.s.-Basis)
Jahr Hubschrauber bis 4500 kg
Flugzeuge
von 4 500 kg
bis 15 000 kg
über
15 000 kg
Motoren
Triebwerke
und Sonstige
Teile von Flugzeugen
D *) EG **) D EG D EG D EG D EG D EG
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
1957 1 Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 0,06 7,7 - 1,1 0,06 5,5
1958 I keine „ „ „ „ = - 25,2 - 5,2 0,04 10,3
1959 statistische „ „ „ „ = - 7,9 - 7,2 0,2 15,7
1960 Unter- „ „ „ „ = - 1,9 0,05 7,9 0,06 18,6
1961 teilung „ „ „ „ = - 16,9 0,03 15,3 0,05 25,7
1962 ,, ,, ,, ,, = 0,01 59,6 0,07 9,7 0,1 21,2
1963 - - 0,007 0,007 - 0,02 - 0,01 0,06 0,6 0,07 15,3
1964 - - 0,02 0,07 - 0,9 - 0,4 0,2 4,1 1,2 12,6
1965 - - - 5,9 - 10,7 - 36,9 - 12,3 0,2 15,5
1966 - - 0,01 14 - 33 - 94,4 0,01 20,7 0,1 15,7
1967 - 0,3 - 3,7 - 30,1 - 8,5 0,03 21,4 1,1 31,7
1968 - - 0,09 3,6 0,7 28,9 - 10,6 0,04 22,2 3,3 48,7
1969 - 0,2 0,8 4,8 0,7 40,6 0,5 11,8 0,02 16,9 3 46,6
1970 - 4,8 0,02 0,08 0,8 22 0,2 6,9 - 15,7 4,6 43,6
1971 - 4,5 0,7 1 - 25,5 - 0,08 0,4 13,3 3 57,8
1972 1,1 1,8 0,04 2,1 - 24,7 - 3,7 0,07 123 2,8 66,9
1973 4,8 8 - 0,3 0,8 19,1 - 12,9 0,02 183,1 14,5 89,3
1974 3,7 8 - 22,8 - 20,9 - 5,6 0,2 201,7 46,2 121
1975 - 6,9 - 26,3 0,4 15,7 - 1,9 0,07 169,3 38,2 118,1
1976 - 7,5 - 16,3 - 22,6 - 7,8 - 74,9 19,5 118,7
Luftfahrt- Gesamteinfuhren Luftfahrt- Gesamteinfuhren
material Anteil material Anteil Gesamt- Gesamt- Anteil
insgesamt aller Spalte 14 insgesamt aller Spalte 17 einfuhren einfuhren Spalte 20
Summe Waren von Summe Waren von der USA an aller von
Spalten 2, 4, Spalte 15 Spalten 3, 5, Spalte 18 Luftfahrt- Waren der Spalte 21
6, 8, 10, 12 aus in 7, 9, 11, 13 aus in material USA in
D D v. H. EG EG v. H. v. H.
14 15 16 17 18 19 20 21 22
0,12 592 0,02 14,3 - - 52,6 12 921 0,4
0,04 628 0 40,7 2 600 1,6 78,6 12 734 0,6
0,2 921 0,02 30,8 3 700 0,8 68,1 14 987 0,5
0,1 895 0,01 28,4 3 400 0,8 62,2 14 652 0,4
0,09 851 0,01 100,6 3 300 3 149,7 14 357 1
0,2 961 0,02 47,8 3 600 1,3 129,5 16 249 0,8
0,14 1 003 0,01 15,9 3 800 0,4 82,5 17 014 0,5
1,4 1 173 0,1 18 4 100 0,4 72,5 18 685 0,4
0,2 1 337 0,01 81,3 4 900 1,7 149,2 21 282 0,7
0,12 1 790 0 177,8 6 200 2,9 287,8 25 367 1,1
1,13 1 995 0,05 95,7 6 500 1,5 276,4 26 816 1
4,1 2 721 0,2 114 8 300 1,4 303 32 992 0,9
5 2 603 0,2 120,9 8 299 1,5 273 35 870 0,8
5,6 3 127 0,2 93,1 9 222 1 304,5 39 768 0,8
4,1 3 651 0,11 102,1 10 432 1 330,1 45 546 0,7
4 4 250 0,1 222,2 12 489 1,8 509,2 55 282 0,9
20,1 5 319 0,4 312,7 15 513 2 637,7 68 656 0,9
50,1 6 427 0,8 380 19 205 2 705,1 100 126 0,7
38,7 5 382 0,7 338,2 16 610 2 622 2 96 515 0,6
19,5 5 591 0,3 247,8 17 848 1,4 502,9 128 875 0,4
*) D = Bundesrepublik Deutschland
**) EG = EWG mit neun Mitgliedstaaten
Quellen: - U.S. Imports for Consumption and General Imports (FT 246)
- Overseas Business Reports
D
eutsch
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B
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D
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8/1
303
Anlage 2
Einfuhren von zivilen Luftfahrzeugen und -teilen aus den USA
in Mio DM
Jahr
Hubschrauber Flugzeuge
von
bis über bis 2000 kg
2000 kg 2000 kg 2000 kg bis
15 000 kg
Leergewicht Leergewicht
über
15 000 kg
Flug
-
motoren
und
-trieb
werke
Sonstige
Flug
zeug
teile
Summe
Spalten
2 - 8
Gesamt
einfuhren der
Bundesrepublik
Deutschland
aus den
USA
Anteil
Spalte 9
von 10
%
Gesamt
einfuhren der
Bundesrepublik
Deutschland
Anteil
Spalte 9
von 12
v. H.
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1957 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 122,6 9,7 40,3 172,6 5 629,0 3,1 31 700,0 0,5
1958 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 101,2 14,0 43,2 158,4 4 219,0 3,7 31 100,0 0,5
1959 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 46,0 24,8 43,7 114,5 4 576,0 2,5 35 800,0 0,3
1960 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 122,4 32,5 107,6 262,5 5 977,0 4,4 42 700,0 0,6
1961 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 119,1 94,8 83,3 297,2 6 100,0 4,9 44 400,0 0,7
1962 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 89,6 62,7 76,9 229,2 7 033,0 3,3 49 500,0 0,5
1963 *) Luftfahrzeuge für maschinellen Antrieb = 66,6 40,3 164,6 271,5 7 941,0 3,4 52 300,0 0,5
1964 0,2 - 8,5 10,4 130,0 31,5 175,5 356,3 8 066,0 4,4 58 800,0 0,6
1965 0,8 - 8,7 16,3 267,5 36,1 160,4 489,8 9 196,0 5,3 70 400,0 0,7
1966 0,3 1,4 12,0 22,0 199,5 36,9 131,7 403,8 9 177,0 4,4 72 700,0 0,6
1967 2,4 21,8 6,8 26,3 316,5 36,7 143,0 553,5 8 556,0 6,5 70 200,0 0,8
1968 1,8 9,5 10,0 17,6 259,9 37,6 144,2 480,6 8 850,0 5,4 81 200,0 0,6
1969 1,2 2,5 13,0 25,2 164,6 32,1 23,8 262,4 10 253,0 2,6 98 000,0 0,3
1970 4,4 - 15,3 27,4 399,2 77,7 198,0 722,0 12 066,0 6,0 109 600,0 0,6
1971 1,7 7,8 16,0 29,0 434,2 134,2 242,9 865,8 12 420,0 7,0 120 100,0 0,7
1972 2,4 - 20,7 29,0 309,1 140,6 258,1 759,9 10 765,0 7,1 128 700,0 0,6
1973 3,3 5,5 22,0 32,1 255,9 204,3 274,6 797,7 12 223,0 6,5 145 400,0 0,5
1974 1,6 8,9 13,2 36,6 449,5 208,6 264,2 982,6 13 972,0 7,0 179 700,0 0,5
1975 2,0 0,2 16,4 51,6 452,2 82,6 334,9 939,9 14 226,0 6,6 184 300,0 0,5
1976 2,5 9,6 22,4 71,9 204,3 215,8 462,3 988,8 17 556,0 5,6 222 200,0 0,4
*) Aufgliederung nicht möglich]