Vertragswidrige Kontrollen und Behinderungen auf den Transitstrecken von und nach Berlin
der Abgeordneten Kunz (Berlin), Straßmeir, Dr. Marx, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Kittelmann, Luster, Dr. Pfennig, Sick, Dr. Waffenschmidt, Lagershausen, Frau Hoffmann (Hoya), Dreyer, Tillmann, Hanz, Milz, Jäger (Wangen), Feinendegen, Lemmrich, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Abelein, Lintner, Graf Huyn, Klein (München), Niegel, Amrehn, Dr. Stercken, Regenspurger, Reddemann, Dr. Todenhöfer, Graf Stauffenberg und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 und im Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971 wurde der ungehinderte Zugang von und nach Berlin auf den Transitstrecken vereinbart. Nach Artikel 2 Nr. 1 des Transitabkommens wird der Transitverkehr erleichtert und ohne Behinderung sein. Er wird in der einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise erfolgen, wie es in der internationalen Praxis vorzufinden ist.
Der ungehinderte Zugang von und nach Berlin war eine Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Viermächte-Abkommens überhaupt. Er ist lebensnotwendig für die Erhaltung der Freiheit Berlins und die Sicherung seiner Zukunft.
Seit dem Herbst des Jahres 1977 sind die Behörden der DDR dazu übergegangen, auf den Transitwegen sogenannte Verdachtskontrollen vertragswidrig in bisher nie gekanntem Ausmaß und ständig steigendem Umfang durchzuführen. Die von der Bundesregierung unternommenen Schritte, die Regierung der DDR zu veranlassen, ihr vertragswidriges Verhalten einzustellen, sind bislang ohne jeden Erfolg geblieben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch war die Anzahl der vertragswidrigen Verdachtskontrollen auf den Transitstrecken von und nach Berlin a) in den Monaten Januar bis September 1977, b) in den Monaten Oktober, November und Dezember 1977, c) ab Januar 1978?
Wie verteilen sich diese Zahlen auf a) Pkw's, b) Lkw's, c) Eisenbahnzüge?
Wie hoch war davon a) die Anzahl der Personenkontrollen, b) die Anzahl der Durchsuchungen der Fahrzeuge, c) die Anzahl der Kontrollen mit Durchsuchungen?
Waren von diesen vertragswidrigen Kontrollen erkennbar bestimmte Personen und Personengruppen betroffen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der über die gemeldeten Fälle hinausgehenden Kontrollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gegenwärtige Praxis der DDR-Organe bei Kontrollen gegen das Viermächte-Abkommen und das Transitabkommen verstößt?
Wie bewertet die Bundesregierung die generelle Zurückweisung ihrer Proteste durch die Vertreter der DDR in der Transitkommission?
Ist die Bundesregierung nach der Zurückweisung ihrer Proteste in der Transitkommission und den vergeblichen Bemühungen von Staatssekretär Gaus und Staatsminister Wischnewski in Ostberlin nunmehr entschlossen, Maßnahmen nach Artikel 19 Nr. 5 des Transitabkommens einzuleiten?