Fischereipolitik
der Abgeordneten Dr. von Geldern, Carstens (Fehmarn), Dr. Müller-Hermann, Francke (Hamburg), Sick, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Ritz, Kiechle, Stutzer, Eymer (Lübeck), Susset, Dr. Früh, Ey, Dr. Dollinger, Metz, Dr. Kunz (Weiden), Schmitz (Baesweiler) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Durch internationale Abkommen, durch die Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft und nicht zuletzt durch die Fischereipolitik der Bundesregierung ist die deutsche Fischwirtschaft in große Schwierigkeiten geraten. Von dieser Politik sind sowohl die deutsche Hochseefischerei als auch die deutsche Kutter- und Küstenfischerei in hohem Maße betroffen.
Mittelbar werden von den auftretenden Mängeln der Fischereipolitik mehr als 35 000 Arbeitsplätze schwergewichtig in den Küstenländern bedroht. Angesichts dieser Situation fragen wir die Bundesregierung:
I.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Ist die Bundesregierung bereit, von allen Ostseeanliegerstaaten den genauen Verlauf der von ihnen beanspruchten nationalen Fischereigrenzen, soweit sie ihr nicht bekannt sind, zu erfragen?
Ist die Bundesregierung bereit, der deutschen Kutter- und Küstenfischerei verbindlich mitzuteilen, in welchen Gebieten der Nordsee und Ostsee sie straffrei fischen kann, und ist sie bereit, den Fischern insoweit den staatlichen Schutz der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren?
Ist die Bundesregierung bereit, falls diese Kontakte zu keinen konkreten Ergebnissen führen, der deutschen Kutterfischerei mitzuteilen, in welchen Gebieten sie nach Auffassung der Bundesregierung straffrei fischen kann (sogenannte Grauzonen) und dafür auch den staatlichen Schutz zu gewähren?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um bis zur endgültigen Festlegung der Fischereigrenzen für die deutsche Kutterfischerei befristete oder übergangsweise eingeräumte Fangmöglichkeiten innerhalb der von der DDR, von Polen und der UdSSR beanspruchten Fischereigrenzen zu erlangen, und welches Ergebnis hatten diese Bemühungen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die deutsche Kutterfischerei die ihr in Warschau 1977 für das Jahr 1978 zugestandenen Fangquoten in der Ostsee ausfischen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der fischereipolitischen Entwicklung in der Ostsee die weitere Zukunft der deutschen Kutterfischerei?
Welche Fischarten in welcher Menge können von deutschen Kutterfischern voraussichtlich 1979 in der mittleren und in der östlichen Ostsee gefangen werden?
Wie will die Bundesregierung die Ostseefischer, aber auch die Nordseefischer, die einen großen Teil ihrer Existenz durch den Dorschfang in der Ostsee erwirtschafteten, vor dem wirtschaftlichen Ruin wahren, da der größte Teil der Ostsee nicht mehr befischt werden darf?
Wie will die Bundesregierung erreichen, daß ein beträchtlicher Teil der 5995 t Dorsch, den Schweden in seiner Zone der EG für 1978 zur Verfügung gestellt hat, von der deutschen Kutterfischerei gefischt werden kann, bevor die sehr große dänische Flotte diese Menge für sich ausgeschöpft hat?
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die offensichtliche Diskriminierung Cuxhavener Fischereibetriebe, denen ohne sachliche und rechtliche Begründung das Fischen in der schwedischen Zone durch Schweden verboten wird?
Ist der Bundesregierung bewußt, daß der größte Teil der Nordseequote für Kabeljau für die deutschen Kutterfischer bereits zu dem Zeitpunkt ausgefischt war, als die Bundesregierung zu einer Quotenzuteilung gekommen war, und wie will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Verluste ausgleichen?
Wie will die Bundesregierung die in der Ostsee entstandenen Fangverluste von mindestens 6500 t Dorsch und mindestens 8000 t Hering und durch die zu niedrig angesetzten Quoten in der Nordsee entstehenden Verluste für die überwiegend auf Genossenschaftsbasis arbeitenden Abnahme- und Verarbeitungsbetriebe der Kutterfischerei ausgleichen?
Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Ansicht, daß der Kutter- und Küstenfischerei in der von ihr nicht zu verantwortenden und durch die Politik bewirkten Situation dringend durch staatliche Maßnahmen geholfen werden muß?
Welche Hilfsmaßnahmen zugunsten der Kutter- und Küstenfischerei gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, und wie und in welcher Höhe gedenkt sie hierfür finanzielle Mittel bereitzustellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Vorschlag der EG-Kommission einer Richtlinie über Sofortmaßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten in der Fischwirtschaft den Bedürfnissen der Kutterfischerei angesichts der in Ostsee und Nordsee eingeschränkten Fangmöglichkeiten in keiner Weise gerecht wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die der deutschen Hochseefischerei innerhalb und außerhalb des EG-Meeres zur Verfügung stehenden Fangquoten unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse allenfalls ausreichen, um die deutsche Hochseefischerei zur Hälfte zu beschäftigen?
Welche EG-konformen Maßnahmen sieht die Bundesregierung nach Art und Ausmaß vor, um die Anpassung der deutschen Hochseefischerei unter weitgehender Erhaltung der Betriebe und der Arbeitsplätze auch der Fischindustrie zu fördern und damit die Fischversorgung der Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland langfristig zu sichern?
Welche neben der EG vorgesehenen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf den Gebieten der Forschung und ihrer Entwicklung sowie zur Erleichterung von Kooperationen mit Küstenländern zu ergreifen?
Was tut die Bundesregierung, damit die Organe der EG ihren Verpflichtungen zur Aushandlung von Fischereiabkommen mit Drittländern, wie Kanada, Island und UdSSR nachkommen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um der deutschen Hochseefischerei vor den Küsten der USA zu eröffnen und daß die Fischereien der EG bzw. der Bundesrepublik Deutschland nicht gegenüber Drittländern benachteiligt werden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, unter Beachtung des Artikels 2 des NATO-Vertrages (wirtschaftliche Zusammenarbeit) die fischereiwirtschaftliche Zusammenarbeit mit den USA, mit Kanada und mit Island zu verbessern?
Was steht dem Abschluß von Fischereiabkommen mit Kanada, Island und der UdSSR entgegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei den Organen der EG für allgemeine oder gezielte Zollerleichterungen zum Zwecke der Erlangung von Fischfangrechten einzusetzen, und wenn ja, für welche Produkte und in welchem Ausmaß?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf der laufenden Session der Dritten Seerechtskonferenz, um die Interessen der deutschen Seefischerei zu schützen, besonders in Richtung auf
a) ein objektives Verfahren zur Feststellung der höchstzulässigen Fangmenge und der eigenen Fischereikapazität und
b) auf eine obligatorische Streitregelung und auf andere Fragen (z. B. Festhaltung von Schiffen und Besatzungsmitgliedern) ?