Förderung von Müttergenesungskuren aus öffentlichen Mitteln
der Abgeordneten Burger, Frau Geier, Frau Schleicher, Frau Karwatzki, Franke, Frau Dr. Wex, Kroll-Schlüter, Geisenhofer, Hasinger, Zink, Bühler (Bruchsal), Frau Verhülsdonk, Dr. George, Glos, Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Trägerorganisationen von Müttergenesungsheimen klagen zunehmend darüber, daß die finanzielle Förderung von Müttergenesungskuren aus öffentlichen Mitteln in den letzten Jahren anteilsmäßig zurückgegangen ist, die Beschaffung öffentlicher Mittel aus verschiedenen Quellen zur Durchführung von Kurmaßnahmen zunehmend verbürokratisiert wird und als Folge davon trotz hohen Bedarfs an Müttergenesungsmaßnahmen die Kapazitäten der anerkannten Müttergenesungsheime nicht einmal voll genutzt werden können.
Im einzelnen haben sich folgende Entwicklungen im Zeitraum von 1972 bis 1976 ergeben:
- 1973 konnten etwa 59 000 Mütter in Kuren verschickt werden, die von anerkannten Müttergenesungsweren durchgeführt wurden; 1976 waren es nur noch etwa 50 000.
- Trotz des starken Rückganges der Zahl der Kuren sind die öffentlichen Zuschüsse je Kur anteilig stark zurückgegangen. Während 1972 bei einem durchschnittlichen Gesamtaufwand je Kur von 917 DM im Durchschnitt 17,5 v. H. durch Zuschüsse der Krankenkassen, 18,8 v. H. durch Sozialhilfeträger, 2,4 v. H. durch Rentenversicherungsträger, 1,5 v. H. durch die Länder und weitere 6,9 v. H. durch unmittelbare Zuwendungen von Bund und Ländern für anerkannte Müttergenesungsheime abgedeckt wurden, also 47,1 v. H. der Kurkosten aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, brachten 1976 die Krankenkassen nur 14,8 v. H. der Kurkosten auf, die Sozialhilfeträger den etwas erhöhten Anteil von 19,6 v. H., die Rentenversicherungsträger nur 1,1 v. H. und damit gegenüber 1972 weniger als die Hälfte, die Länder 1,7 v. H., während die unmittelbaren Zuwendungen von Bund und Ländern auf 9,5 v. H. anstiegen. Der Anteil der öffentlichen Finanzierung je Kur sank damit gegenüber 1972 von 47,1 v. H. auf 46,7 v. H. im Jahre 1976.
- Da außerdem der aus Sammlung resultierende Finanzierungsanteil je Kur von 13,1 v. H. auf 10,1 v. H. und der Finanzierungsanteil der Kurteilnehmerinnen von 12,7 v. H. auf 11,3 v. H. zurückgegangen sind, stieg insgesamt der Finanzierungsanteil der Trägerorganisationen des Müttergenesungswerkes von 21,2 v. H. im Jahre 1972 auf 27,4 v. H. im Jahre 1976.
Die dargelegte Situation beweist, daß in den zurückliegenden Jahren bei weitem nicht das Notwendige getan worden ist, um die Gesellschafts-, Familien- und gesellschaftspolitisch bedeutsame Arbeit der Müttergenesung zu unterstützen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, daß zwischen 1973 und 1976 — die Zuschüsse der Krankenkassen von 17,5 v. H. auf 14,8 v. H. im Durchschnitt je Kur, — die Aufwendungen der Rentenversicherungsträger von 2,4 v. H. auf 1,1 v. H. zurückgegangen sind?
Sieht die Bundesregierung einen Grund für den Rückgang der Zahl der durchgeführten Kuren auch darin, daß die Finanzierungsanteile der Trägerorganisationen des Müttergenesungswerkes erheblich angestiegen sind und diese deshalb wegen begrenzter Mittel nicht in der Lage waren, die Zahl der durchgeführten Kuren des Jahres 1972 in den Folgejahren zu halten?
Teilt die Bundesregierung die von den Trägerorganisationen des Müttergenesungswerkes vertretene Auffassung, daß die von ihnen angebotenen Kuren in besonderer Weise den Bedürfnissen von Müttern Rechnung tragen, weil die in Müttergenesungsheimen angebotenen Kuren nicht nur die notwendigen therapeutischen Maßnahmen für bestimmte Krankheitssymptome (einschließlich der psychosomatischen Therapien) beinhalten, sondern auch eine große Hilfe für die Mütter darstellen, weil sie Gelegenheit haben, mit anderen Müttern über Erziehungs-, Familien- und Lebensprobleme zu sprechen, dementsprechend die Träger von Müttergenesungsheimen ein spezielles nach langjährigen Erfahrungen verfeinertes Angebot an Kuren anbieten, das nicht durch übliche Heilverfahren und Kuren von Trägern der Rentenversicherung und Krankenversicherung übernommen werden kann?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus ihrer Bewertung der Entwicklung und der derzeitigen Situation der Müttergenesung, insbesondere — im Krankenversicherungsrecht, — im Rentenversicherungsrecht, — hinsichtlich der Gewährung öffentlicher Zuschüsse, sowohl bei den Kosten der einzelnen Kuren als auch im Hinblick auf die Stabilisierung der finanziellen Lage der Müttergenesungsheime oder ihrer Trägerorganisationen zu ziehen?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Förderung der Müttergenesung auch den Tatsachen Rechnung zu tragen, daß — 34 v. H. der Mütter, die 1976 eine Kur in einem Müttergenesungswerk durchgeführt hatten, seit der Geburt des ersten Kindes noch niemals einen Urlaub gemacht hatten, dementsprechend Müttergenesungskuren eine besondere Bedeutung für Mütter haben, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung in besonderem Maße auf Erholung angewiesen sind, sich aber aus finanziellen oder persönlichen Gründen keinen Urlaub leisten können und — nach vorliegenden Schätzungen mehr als eine Million Mütter gesundheitlich stark beeinträchtigt sind und dementsprechend die vorhandenen zielgerichteten Müttergenesungskuren bei weitem nicht der Bedarfslage entsprechen?