Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK)
der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Probst, Lenzer, Rühe, Dr,. Stercken, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Frau Krone-Appuhn, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Aus welchen Gründen wird im „Merkblatt für Antragssteller" der DGFK nach dem theoretischen Ansatz als Ausgangspunkt von Untersuchungen gefragt, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß aufgrund der Angaben über den theoretischen Ansatz von Untersuchungen durch die DGFK bei ihrer Vergabepraxis von Förderungsmitteln ein einseitig orientierter Wissenschaftsbegriff durch entsprechende Auswahl von Projekten und Projektträgern bevorzugt oder nahezu ausschließlich zur Geltung gebracht wird?
Wieviele Förderungsobjekte der DGFK gingen bisher nach Auffassung der Bundesregierung vom marxistischen Ansatzpunkt aus?
Trifft es zu, daß die DGFK eine Forschungsarbeit zum Thema „Zur Analyse von Rüstungskomplexen in kapitalistischen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der BRD" gefördert hat? Trifft es ferner zu, daß die Frage- und Aufgabenstellung durch den Projektträger u. a. folgendermaßen erläutert wurde: „Welche gesellschaftlichen Probleme lösen kapitalistische Gesellschaften mit Hilfe eines militärisch-industriellen Komplexes und welche schaffen sie neu?" und „Analyse von militärisch-industriellen Komplexen in kapitalistischen Gesellschaften am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland"?
Wie hoch war der Förderungsbetrag, den die DGFK für dieses Projekt bewilligte?
Ist der Bundesregierung die folgende Aussage eines bis 1980 kooptierten Mitgliedes des Konzils der Wissenschaftler der DGFK bekannt: Gewalt gegen ein spezifisches Objekt wie den Springer-Verlag, und zwar Gewalt in Form von Sachbeschädigung um des demonstrativen Effektes willen, halte ich prinzipiell nach wie vor für notwendig und gerechtfertigt ...", und wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Verfassers als Mitglied des Konzils und als Projektträger der DGFK, als einer Gesellschaft, deren Auftrag es ist, „zur Verbreitung des Friedensgedankens beizutragen" (Satzung DGFK, S. 2)?