Anrechnung von Studiensemestern vor Ableistung des Wehrdienstes auf die Ausbildungsförderungszeit
der Abgeordneten Dr. Hornhues, Frau Tübler, Frau Krone-Appuhn, Berger (Lahnstein), Pfeifer, Rühe, Lenzer, Prangenberg, Daweke, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Hubrig, Frau Dr. Wilms, Frau Benedix, Dr. Klein (Göttingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, daß wehr- und ersatzdienstpflichtige Studenten häufig nach Aufnahme ihres Studiums, also nach dem ersten Semester, zur Ableistung ihres Wehrdienstes bzw. des Ersatzdienstes einberufen werden und daß dieses Semester, obwohl es in der Regel bei späterer Wiederaufnahme des Studiums wiederholt werden muß, auf die Gesamtförderungszeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angerechnet wird?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in wie viel Fällen dieses Problem bisher entstanden ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieser Sachverhalt besondere soziale Härten für Studenten in Ausbildungsgängen mit Regelstudienzeit und für Studenten an Fachhochschulen zur Folge hat?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, gegebenenfalls der entsprechenden Rechtsverordnungen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des gesamten Problems zu ergreifen, um sicherzustellen, daß künftig Wehr- und Ersatzdienstpflichtige vor Studienbeginn zur Ableistung ihres Dienstes herangezogen werden?