Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter
der Abgeordneten Spranger, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Regenspurger, Sauer (Salzgitter), Volmer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit 1961 registriert die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter bestimmte Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die innerhalb der DDR oder an der innerdeutschen Grenze durch das DDR-Regime begangen werden. Weil ihr die Dokumentation ihrer Menschenrechtsverletzungen unerwünscht ist, versucht die DDR die Arbeit der Erfassungsstelle mit politischem und propagandistischem Druck zu erschweren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufgaben den Bestand und die Arbeit der Erfassungsstelle, und hält sie es nach wie vor für erforderlich, die in der DDR und an der innerdeutschen Grenze von Organen der DDR begangenen Gewaltakte zu registrieren?
Welche überzeugenden Gründe könnten nach Auffassung der Bundesregierung dagegen sprechen, insgesamt die strafbaren Verletzungen von Grund- und Menschenrechten in der DDR, z. B. auch Zwangsadoptionen, durch die Erfassungsstelle registrieren zu lassen? Wenn es keine solchen Gründe gibt, wann wird die Bundesregierung bei den Justizministern der Länder eine entsprechende Erweiterung der Aufgaben der Zentralen Erfassungsstelle anregen?
Was hat die Bundesregierung getan, und was wird sie tun, um dem massiven politischen und propagandistischen Druck durch die DDR gegen die Tätigkeit der Zentralen Erfassungsstelle auch in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die aus der Tätigkeit der Erfassungsstelle erkennbare Wirklichkeit in der DDR unter Verwendung der in Salzgitter gesammelten Erkenntnisse der Öffentlichkeit bewußt zu machen? Wird die Bundesregierung bei diesem Verzicht bleiben?