Finanzhilfen aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) für den landwirtschaftlichen Wegebau und den Forstwegebau im Nichtstaatswald
der Abgeordneten Röhner, Kiechle, Susset, Schmitz (Baesweiler), Glos, Dr. Meyer zu Bentrup, Engelsberger, Sick, Jäger (Wangen), Dr. von Geldern, Ey, Lagershausen, Kroll-Schlüter, Niegel, Gerster (Mainz), Berger (Lahnstein), Pieroth, Schartz (Trier), Dr. Lenz (Bergstraße), Baron von Wrangel, Regenspurger, Dr. George, Dr. Jenninger, Neuhaus und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit Auslaufen der Verordnung 17/64 ist keine Förderung von Flächenstrukturmaßnahmen aus dem EAGFL mehr möglich.
Davon ist in erheblichem Maße der land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswegebau betroffen. Bei diesen für den gesamten ländlichen Raum bedeutsamen Maßnahmen ist eine weitere Förderung im bisherigen Umfang dringend notwendig. Im Hinblick auf die Unsicherheit der Fortführung der Förderung mit EG-Mitteln fragen wir deshalb die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
In welchem Umfang (km) wurde seit 1969 der land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswegebau durch EG-Zuschüsse gefördert?
Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die hierfür seitens des Bundes, der Länder und der Europäischen Gemeinschaft aufgewendet wurden?
Wie viele geförderte Projekte sind bisher noch nicht abgeschlossen?
Ist die Finanzierung von laufenden Projekten gesichert, für die bisher EG-Zuschüsse gewährt wurden?
Ist die Bundesregierung bereit, den Gesamtplafond der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes anzuheben, um die bisherigen EG-Zuschüsse durch nationale Mittel zu ersetzen?
Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen, daß Mittel aus dem EG-Regionalfond zur Finanzierung von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen in benachteiligten Gebieten im Sinne des EG-Bergbauernprogramms eingesetzt werden können?