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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Einsatz des Instruments "Genossenschaft" bei Projekten, die mit Mitteln der Entwicklungshilfe finanziert werden (G-SIG: 00001302)

Förderung von Genossenschaften in sozialistischen Ländern der Dritten Welt im Hinblick auf die Wahrung individueller Rechte ihrer Mitglieder, Beiträge der Bundesregierung im Einklang mit der Genossenschaftsresolution der UNO vom 30.11.1976

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

15.03.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/156624.02.78

Einsatz des Instruments „Genossenschaft" bei Projekten, die mit Mitteln der Entwicklungshilfe finanziert werden.

der Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Hoffacker, Rühe, Frau Fischer, Werner, Dr. Köhler (Wolfsburg), Wawrzik, Francke (Hamburg), Josten, Stommel, Dr. Aigner, Höffkes, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Klein (München), Dr. Langguth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie beurteilt die Bundesregierung aufgrund ihrer bisherigen praktischen Erfahrungen die sozio-kulturellen Voraussetzungen in den verschiedenen Regionen der Dritten Welt für den Einsatz des Instruments „Genossenschaft" in Entwicklungsprojekten?

2

In welchem Umfang, bei welchen Projekten und in welchen Regionen wird zur Organisierung von Interessen und Mitwirkung eines größeren Personenkreises das Instrument der „Genossenschaft" benutzt?

3

Nach welchen Prinzipien werden solche Genossenschaften organisiert?

4

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Förderung von Genossenschaften in sozialistischen Ländern der Dritten Welt im Hinblick auf die Wahrnehmung kooperativer und individueller Rechte durch die Mitglieder von Genossenschaften gemacht?

5

In welcher Weise wird sichergestellt, daß die Mitglieder der Genossenschaft ihre korporativen und individuellen Rechte wahrnehmen können und auch tatsächlich wahrnehmen?

6

In welcher Weise werden die Mitglieder der Genossenschaft über ihre Mitgliedsrechte informiert und darin geschult, solche Rechte wirksam wahrzunehmen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen geförderter Entwicklungshilfeprojekte verstärkt von dem Rechtsinstitut der Genossenschaft Gebrauch zu machen, um insbesondere eine gleichmäßige Einkommensverteilung, die Beteiligung breiter Volksschichten, größere Chancengleichheit sowie sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern?

8

Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung setzen?

9

In welcher Weise wird die Bundesregierung der Genossenschaftsresolution der UNO-Vollversammlung vom 30. November 1976 entsprechen?

10

Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Kooperation auf dem Gebiet des Genossenschaftsrechts und des Genossenschaftssystems im Rahmen der Entwicklungshilfe zu unterstützen?

11

Welche wesentlichen Punkte wird die Bundesregierung im Rahmen des von ihr erbetenen Berichtes an die Vereinten Nationen über die Erfahrung bei der Förderung des Genossenschaftswesens darlegen?

Bonn, den 24. Februar 1978

Dr. Hüsch Dr. Hoffacker Rühe Frau Fischer Werner Dr. Köhler (Wolfsburg) Wawrzik Francke (Hamburg) Josten Stommel Dr. Aigner Höffkes von der Heydt Freiherr von Massenbach Klein (München) Dr. Langguth Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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